Mitarbeiterumfrage - auf welcher rechtlichen Grundlage können wir das tun?
Hallo in unserem betrieb ist das klima auf -50 gesunken. die mitarbeiter sind nicht demotoviert sondern völlig gefrustet, da die geschäftsleitung einen bock nach dem anderen abschießt und völlig versagt. nun möchten wir im betriesbrat eine mitarbeiterumfrage durchführen und die ergebnisse dem vorstand vorlegen um misstände in der führung nachzuweisen. auf welcher rechtlichen grundlage können wir das tun? vielen dank für euer antworten
Community-Antworten (4)
31.03.2009 um 11:44 Uhr
@walter69 Mitarbeiter Umfragen könnt ihr immer machen....es ist nur die Frage, ob die GL sich davon beeindrucken lässt, bzw. etwas ändern wird.
31.03.2009 um 11:50 Uhr
Hallo walter69, siehe unter http://www.dgb-index-gute-arbeit.de/gute_arbeit
31.03.2009 um 11:56 Uhr
@walter, da wäre meiner Ansicht nach schon eher der Wirtschaftsausschuss (wenn vorhanden!) gefordert! Auch Betriebsversammlungen sind genau die richtige Plattform, um den AG mit gezielte Fragen mal in die Zange zu nehmen! Ich glaube nicht, dass ihr mit Umfragen weiterkommt, die Stimmung bei den Kollegen ist euch ja bekannt. Im übrigen finde ich es schon sehr gewagt, dem AG völlige Unfähigkeit um die Ohren zu hauen. Haben denn zwischen euch (BR und GL) mal konzentrierte (Monats)Gespräche über die momentane Probleme stattgefunden?
31.03.2009 um 12:26 Uhr
mittels einer Umfrage dem AG das Versagen nachweisen? Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Wenn es um das Stimmungsbild und die Motivation der Kollegen geht dann schon eher.
Eine MA-Umfrage solle aus meiner Sicht zukunftsorientiert sein und Wege aufzeigen. Schon mal überlegt eine solche Umfrage zusammen mit dem AG zu machen? Wäre er dazu evtl. bereit?
Ansonsten sehe ich es wie Mona! WA und Betriebsversammlung sind ein schönes Forum für Kritik!
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