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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterumfrage - auf welcher rechtlichen Grundlage können wir das tun?

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walter69
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in unserem betrieb ist das klima auf -50 gesunken. die mitarbeiter sind nicht demotoviert sondern völlig gefrustet, da die geschäftsleitung einen bock nach dem anderen abschießt und völlig versagt. nun möchten wir im betriesbrat eine mitarbeiterumfrage durchführen und die ergebnisse dem vorstand vorlegen um misstände in der führung nachzuweisen. auf welcher rechtlichen grundlage können wir das tun? vielen dank für euer antworten

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Community-Antworten (4)

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carrie

31.03.2009 um 11:44 Uhr

@walter69 Mitarbeiter Umfragen könnt ihr immer machen....es ist nur die Frage, ob die GL sich davon beeindrucken lässt, bzw. etwas ändern wird.

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pit47

31.03.2009 um 11:50 Uhr

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Mona-Lisa

31.03.2009 um 11:56 Uhr

@walter, da wäre meiner Ansicht nach schon eher der Wirtschaftsausschuss (wenn vorhanden!) gefordert! Auch Betriebsversammlungen sind genau die richtige Plattform, um den AG mit gezielte Fragen mal in die Zange zu nehmen! Ich glaube nicht, dass ihr mit Umfragen weiterkommt, die Stimmung bei den Kollegen ist euch ja bekannt. Im übrigen finde ich es schon sehr gewagt, dem AG völlige Unfähigkeit um die Ohren zu hauen. Haben denn zwischen euch (BR und GL) mal konzentrierte (Monats)Gespräche über die momentane Probleme stattgefunden?

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paula

31.03.2009 um 12:26 Uhr

mittels einer Umfrage dem AG das Versagen nachweisen? Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Wenn es um das Stimmungsbild und die Motivation der Kollegen geht dann schon eher.

Eine MA-Umfrage solle aus meiner Sicht zukunftsorientiert sein und Wege aufzeigen. Schon mal überlegt eine solche Umfrage zusammen mit dem AG zu machen? Wäre er dazu evtl. bereit?

Ansonsten sehe ich es wie Mona! WA und Betriebsversammlung sind ein schönes Forum für Kritik!

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