Arbeitszeit bei verhinderter Teilnahme an Gbr Sitzung
Ich fahre alle 2 Monate als BR Vorsitzende zum Gesamtbetriebsrat. Jetzt bin ich kurzfristig krank geworden und kann nicht teilnehmen. Im Dienstplan stehen dafür die Stunden bereit. Gehe ich jetzt deshalb in die Minudstunden oder wird mir, wie im Krankheitsfall üblich die durchschnittliche Arbeitszeit angerechnet?
Community-Antworten (4)
22.09.2023 um 14:35 Uhr
Für AU wird keine Minusstunde geschrieben.
22.09.2023 um 15:01 Uhr
Wenn du normal an deinem Arbeitsplatz arbeiten würdest bekämst du ja auch keine Minusstunden.
22.09.2023 um 15:09 Uhr
Es werden die Stunden angerechnet die du bekommen hättest wenn du zur GBR Sitzung gefahren wärst. @takkus: wenn du an einem Tag eine Schicht mit null Stunden im Plan stehen hast obwohl du normalerweise acht Stunden pro Tag arbeitest, dann werden für diesen Tag auch null Stunden gerechnet wenn du krank bist. Die Stunden sind weg.
22.09.2023 um 19:20 Uhr
Das kann dir niemand sagen, das wirst du sehen ob bei dir die Arbeitszeit korrekt verrechnet wurde.
Bin ich beim GBR bin ich für diesen Tag auf Dienstreise und erhalte die Sollstunden für den Tagen. Bin ich an dem Tag krank wird Dienstreise rausgeschmissen aus dem System und ich bin auf Krank gesetzt und erhalte die Sollstunden für den Tag.
Was sagt denn eure Zeiterfassung? Vielleicht gibt es überhaupt kein Thema?
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