Veheimlichung der Rechte durch den BR
Hallo
ich wurde von einem Kollegen gefragt, ob er eine gewissen Tätigkeit machen muss. Ich sagte das es nicht zu seinen Tätigkeiten gehört. Das ist hatte auch Rechtlih seine Richtigkeit. Nun war der AG sauer auf den BR und im Gremium meinte einige Mitglieder, das man das den AN nicht auf die Nase binden muss, das sie das Recht haben dies zu verweigern.
Kann man als BR den AN eine falsche Aussage machen, und sie falsch beraten?
Community-Antworten (22)
21.09.2023 um 10:23 Uhr
klar kann auch ein BR etwas falsches sagen und falsch beraten.
Grundsätzlich hat der BR kein Recht in die Organisation des Betriebes einzugreifen. Wenn ein MA zu Euch kommt und sich über so etwas beschwert, dann müßt ihr das mit dem AG aufnehmen, das was der AN da ggfls dann macht ist erstmal Arbeitsverweigerung.
21.09.2023 um 10:26 Uhr
nein, er ist im Recht das er es nicht machen muss, also ist es keine Arbeitsverweigerung.
Ich kann also zu dem MA sagen, das er es machen muss, obwohl esrechtlich keine Notwendigkeit ist dies zu tun?
Der MA bekommt später raus, das ich eine falsche Aussage getroffen haben.
21.09.2023 um 11:16 Uhr
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein BR irrt. Sonst hätten wir ja keinen Schulungs- oder Beratungsbedarf.
Nun nehme ich an, dass dem Arbeitgeber die Situation einfach nicht gefallen hat. Einen Kollegen über seine Rechte aufzuklären halt ich für Ehrensache - nicht nur als BR.
Verstehe nicht so ganz woran sich der AG stört?
21.09.2023 um 11:19 Uhr
Da muss man auch die Tätigkeit genau bewerten, insofern würde ich hierzu als BR definitiv keine pauschale Aussage treffen.
Denn es gibt immer noch das Direktionsrecht des AG, das die Zuweisung gleichwertiger Aufgaben durchaus zulassen kann, auch wenn sie nicht im Arbeitsvertrag oder in der Stellenbeschreibung aufgeführt sind.
Auch hängt es davon ab, wie eng die Tätigkeiten in der Stellenbeschreibung gefasst sind. Wenn 2 DIN-A-4-Seiten mit konkreten Tätigkeiten aufgeführt sind, fällt die Ausübung des Direktionsrechts natürlich schwerer, als wenn z.B. nur "die üblichen Tätigkeiten eines kaufmännischen Angestellten" aufgeführt sind.
Die Ausübung des Direktionsrechts ist oft nicht zu vermeiden, weil sich die Stelle im Laufe der Zeit oft verändert, z.B. durch Digitalisierung, organisatorische Änderungen oder allgemeine Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld und des Kundenkreises. Da kann man nicht immer regelmäßig die Stellenbeschreibung anpassen.
Nur bei fremdartigen Tätigkeiten, wenn zum Beispiel der IT-Consultant Hausmeistertätigkeiten übernehmen soll, würde ich davon sprechen dass der Vorwurf einer Arbeitsverweigerung von vorn herein unzulässig wäre.
Natürlich kann das dann auch dazu führen, dass der BR dem AN eine Verhaltensweise anrät, die arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Wollt Ihr Euch den Vorwurf wirklich gefallen lassen müssen?
Fragt im Zweifel lieber die Gewerkschaft und haltet Euch bis dahin eher bedeckt.
21.09.2023 um 11:34 Uhr
es geht in dem Thema, wenn wirklich was glaskar ist das er es nicht machen muss! Sollte man bzw. darf man den MA dann anlögen und sagen das er es machen muss.
Es geht darum: Im Gremium ist eine (AG-lastig) der Meinung das wir dem MA das nicht sagen sollten, das er es nicht machen muss, obwohl wir uns alle einig sind das er es nicht muss.
21.09.2023 um 11:48 Uhr
"Im Gremium ist eine (AG-lastig) der Meinung das wir dem MA das nicht sagen sollten, das er es nicht machen muss, obwohl wir uns alle einig sind das er es nicht muss."
Dann ist doch alles klar! Der BR hat keine Lust, das die MA Bescheid wissen ... jedes BRM kann (und sollte) aber die MA vernünftig beraten. Und hier die Rechte zu verheimlichen, gehört sicher nicht dazu. Aber da der BR AGlastig ist, muss das doch niemanden wundern, oder?
21.09.2023 um 11:52 Uhr
ist mir shon klar. Ist halt die Frage ob ich dem AN die Wahrheit verschweigen DARF?
und könnten wir das als Beschluss machen das wir als BR Wahrheit verschweigen?
21.09.2023 um 11:56 Uhr
Hallo, wieso solltet ihr denn den MA anlügen? Ihr seid doch gewählt um für den MA einzustehen, und nicht für den AG. Also wenn ihr die Mitarbeiter anlügt, finde ich, seid ihr (oder die/derjenigen) im BR nicht richtig. Was für ein Bild gibt das denn, wenn die MA vom eigenen BR, bewusst angelogen werden?
21.09.2023 um 11:56 Uhr
Als BRM würde ich aber nie sagen, das MUSST du nicht machen, sondern eher das brauchst du nicht machen wenn dein Arbeitsvertrag dies nicht her gibt.
21.09.2023 um 12:58 Uhr
"....ob ich dem AN die Wahrheit verschweigen DARF?"-> klar, kannst Du. Ist aber ganz mieser Stiel. Hoffentlich brauchst Du nicht irgendwann eine Beratung und der Beratende verschweigt Dir die Wahrheit und Dein Recht. Denk bitte mal darüber nach und dann solltest Du die Antwort wissen.
21.09.2023 um 13:05 Uhr
ich kenne die Atwort und das ist aber auch moral.
das BRM sagt, damit tritt man den AG in den Rücken und man findet sonst niemand dafür!
21.09.2023 um 13:48 Uhr
Es ist nicht Aufgabe des BR den Arbeitgeber dabei zu unterstützen die Beschäftigten zu übervorteilen. Es ist Aufgabe des BR die Beschäftigten in der Wahrnehmung ihrer rechte zu unterstützen.
21.09.2023 um 17:29 Uhr
"ist mir shon klar. Ist halt die Frage ob ich dem AN die Wahrheit verschweigen DARF?
und könnten wir das als Beschluss machen das wir als BR Wahrheit verschweigen?"
2 mal Nein! Wobei das Nein! zur ersten Frage ein Problem ist ... denn man müsste dem BRM ja ggf. nachweisen können ,das er es besser weiß und gelogen hat.
P.S. Wobei es natürlich ggf. keine Lüge ist, wenn der MA nicht dediziert fragt.
21.09.2023 um 17:59 Uhr
ich war bei dem Personalgespräch mit dabei, wo ihm verkündet wurde was er machen soll. und er schaut mich an und frug!
Nach dem Gespräch wurde er auch zum Stillschweigen verwissen, damit evtl andere in die Falle tappen!
Mich hat er von der Schweigepflicht gegenüber dem Gremium entbunden.
22.09.2023 um 10:12 Uhr
Stillschweigen über das Personalgespräch, damit er anderen nicht erzählt, dass er die andere Arbeit abgelehnt hat? Warum sollte er sich daran halten? Sind das vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse?
22.09.2023 um 10:42 Uhr
"Nach dem Gespräch wurde er auch zum Stillschweigen verwissen, damit evtl andere in die Falle tappen!"
BRaucht er sich (sofern es wie gesagt keine vertraulichen Infos sind) nicht dran zu halten.
22.09.2023 um 11:39 Uhr
Vertrauliche Infos, waren nur das er es nicht machen muss :-D
er hat sich getraut einen BR mitzunehmen, das ist bei uns auch etws verpönnt (war schonmal dabei, aber der GF wollte das nicht, und dann hat der MA dem nachgegeben und mich weggeschickt) und der nächste der ohne BR hochgeht , sollte halt in die Falle gehen.
22.09.2023 um 12:54 Uhr
Das sind ja Zustände. Kurz gesagt - §82 BetrVG regelt die Vertraulichkeit des Personalgesprächs.
Was schwierig ist - "der AG hat versucht im Personalgespräch Herrn Maier Tätigkeit Y zuzuweisen und ist damit gescheitert". Was unverfänglich ist - "hey, Herr Schmitt, wenn der AG versucht dir Tätigkeit Y zuzuweisen in deinem Gespräch kannst du das ablehnen ich sag ja nur könnte passieren".
22.09.2023 um 13:06 Uhr
§82 BetrVG regelt die Vertraulichkeit für den BR am Personalgespräch, nicht für den Mitarbeiter. und der Kollege hat mich von der Schweigepflicht entbunden.
Was der Mitarbeiter dann erzählt, ist ja kein Betriebsgeheimnis, oder ist das das Geheimnis die Mitarbeiter zu Verarschen? :-D
22.09.2023 um 13:17 Uhr
"Was der Mitarbeiter dann erzählt, ist ja kein Betriebsgeheimnis, oder ist das das Geheimnis die Mitarbeiter zu Verarschen? :-D"
Genau so ist es. Deshalb braucht er sich nicht dran halten.
22.09.2023 um 13:22 Uhr
ja habe ich ihm ja so auch gesagt
wie gesagt, hauptsächlich ging es mir ja darum, ob ich den MA "anlügen" kann/soll,
aber das war auch meine Meinung, das man das als BR nicht sollte.
Danke
22.09.2023 um 13:26 Uhr
Dann hast du richtig gehandelt.
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