Teilnahme an BR Sitzung als KBR Vorsitzender
Hallo, in einem unserer Betriebe wird demnächst zum ersten mal ein Betriebsrat gewählt. Der Wahlvorstand hatte schon einmal mit den Kandidaten gesprochen und alle sind sich einig, dass ich als KBR Vorsitzender an den ersten Sitzungen beratend teilnehmen soll. Der Arbeitgeber möchte direkt nach der konstituierenden Sitzung ein Gespräch mit dem neuen Betriebsrat führen, auch an diesem soll ich teilnehmen. Meine Frage wäre nun, wie muss in beiden fällen die Einladung erfolgen. Ich denke mal wenn der Betriebsrat gewählt worden ist und der Vorsitzende feststeht, wird dieser mich einladen dürfen. Doch wie sieht es aus, wenn es noch keine Betriebsrat gibt und schon ein Termin mit dem AG abgemacht wurde. In diesem Fall hatte sich der Arbeitgeber mit seiner Bitte an den Wahlvorstand gewendet.
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
02.09.2023 um 15:07 Uhr
Der Wahlvorstand ist nur für das Prozedere rund um die Wahl verantwortlich. Mit allen weiteren Aktivitäten überschreitet er seine Kompetenzen. Sitzungen eines Betriebsrates sind nicht öffentlich, von daher dürftest du daran nicht teilnehmen. Selbst wenn man irgend einen Tagesordnungspunkt aus dem Hut zaubern würde und du unter diesem als Berater durchgehen würdest müsste darüber ja erst einmal ein Beschluss gefasst werden müssen. Dieser Beschluss wäre dann ja erst möglich in der ersten ordentlichen Sitzung des neu gewählten Betriebsrates. Dies hieße dann das du frühestens an der 2. Sitzung zu einem Bestimmten Tagesordnungspunkt----und nur zu diesem---- an der Sitzung teilnehmen könntest.. Genau so würde es sich bei einem Gespräch bei dem AG verhalten. Ein Einverständnis der Wahlbewerber ist daher unrelevant und Nichtig und allenfalls ein Wunsch.
04.09.2023 um 09:17 Uhr
Allerdings könnte der BR in seiner Sitzung zunächst den Beschluss fassen dich einzuladen. Dann betrittst du den Raum und nimmst auf Einladung beratend teil.
04.09.2023 um 16:07 Uhr
wie oben beschrieben geht es, oder eben ähnlich, man kann durchaus auch mal kreativ sein und sich gleichzeitig rechtskonform verhalten :)
die konstit. Sitzung braucht ja auch nur 10 min. vor der 1. Sitzung zu sein usw..... mit so einem TOP hat man dann auch rechtzeitig geladen.
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