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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Elektronische Zeiterfassung - vom CRM zur Personalmanagementsorftware

O
Opition
Aug 2023 bearbeitet

Guten Tag, wir stehen vor der schwierigen Frage, hätten wir als BR angehört werden müssen oder nicht. Wir haben seit 20 Jahren eine eigene CRM Lösung, über die sich unseren Kollegen jeden morgen einloggen und die Zeit läuft automatisch mit. Vor 2 Jahren wurde bei uns eine Personalmanagementsoftware eingeführt. Jetzt gab es letzte Woche die Vorgabe, ab dem 01.09.2023 die Zeiten manuell in der Personalmanagementsoftware einzupflegen. Entfällt damit die Anhörungspflicht des BR, wenn die Software schon da war und auch die Pflicht der Zeiterfassung auch? Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (9)

M
Muschelschubser

30.08.2023 um 15:40 Uhr

Ich fürchte, ja.

Denn: Das MBR bezieht sich nicht auf die beabsichtigte Nutzung eines Tools, sondern auf die technischen Möglichkeiten. Und die theoretische Möglichkeit der Zeiterfassung bestand ja schon bei Einführung der Software.

Dass die Arbeitszeit grundsätzlich erfasst wird, ist ebenfalls nicht neu und (hoffentlich) bereits unter der MBR des BR geregelt worden.

O
Option

30.08.2023 um 15:42 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich muss dazu sagen, unseren BR gibt es erst seit Mai 2023. Bei Einführung der Software gab es noch keinen BR.

C
celestro

30.08.2023 um 16:02 Uhr

Ich würde eher sagen: "Nein". Wieso sollte jede Änderung am System an der MB vorbei laufen, nur weil die Software schon vor dem BR da war?

G
ganther

30.08.2023 um 16:26 Uhr

Kommt drauf an was dort vereinbart ist. Ohne die BV zu kennen kann das niemand beantworten

X
XYZ68

30.08.2023 um 16:57 Uhr

Wenn es euch erst seit Mai diesen Jahres gibt und es auch vorher keinen BR gab, könnt ihr dazu eure Mitbestimmung einfordern. Ihr könnt nicht sagen: jetzt darf das System nicht mehr benutzt werden, aber ihr könnt eine BV zur Nutzung der Software vereinbaren. Über die Regelung, ab dem 1.9. etwas in das System einzupflegen (was anscheinend bisher nicht üblich war?), hättet ihr zumindest vorher informiert werden müssen. Ob man dann die Hand hebt und sagt, hier müssen wir was regeln, kommt auf die Situation vor Ort an.

O
Option

30.08.2023 um 17:08 Uhr

Vielen Dank an alle. @ganther, es gibt bisher auch noch keine BV. @xyz68 die Stimmung ist sehr aufgeheizt. Denn 75 % der Kollegen arbeiten im CRM und müssen sich jeden Tag so oder so im CRM anmelden. Sie hätten damit auch doppelten Aufwand, ihre Zeiten zu pflegen.

R
rtjum

31.08.2023 um 10:23 Uhr

"Sie hätten damit auch doppelten Aufwand, ihre Zeiten zu pflegen." Wenn das tatsächlich so ist, dann sollte der AG doch auch einsehen, dass die Anweisung Quatsch ist.

Aber wie ist es denn die letzten 2 Jahre gelaufen nachdem die neue Software eingeführt wurde, wer hat denn die Zeiten da eingepflegt?

O
Option

31.08.2023 um 11:55 Uhr

Die Zeiten wurden in unserem Backend einem CRM erfasst. Einfach mit den Zugangsdaten einloggen und die Zeit lief automatisch mit.

X
XYZ68

31.08.2023 um 13:21 Uhr

Und nur diese Zeiten wurden als Arbeitszeit erfasst? Was ist mit der Zeit, bis der Computer hochgefahren ist? Oder laufen die in Dauerbetrieb? Prinzipiell gehören auch Rüstzeiten (wie zum Beispiel das Starten eines PC zur Arbeitszeit) zur Arbeitszeit.

Ansonsten, wenn der Arbeitgeber wünscht, dass ich in meiner Arbeitszeit bestimmte Sachen erledige, dann ist das so. In der Zeit kann ich halt auch nichts anderes machen.

Wie das Ganze Schlussendlich geregelt wird, unterliegt der Mitbestimmung. Holt euch dazu entsprechende Fachkompetenz.

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