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Keine Schulung im CRM System !

H
Hammerschnitte
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,unsere Firma hat ein CRM system vor Jahren eingeführt und die Mitarbeiter nie geschult. Kann der Mitarbeiter Eintragungen in diesem System ablehnen und kann er für Falscheintragungen belangt,abgemahnt oder sogar entlassen werden??

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

07.02.2014 um 16:18 Uhr

Dazu sollte man dem AG als BR keinen Anlass geben. Vielmehr sollte der BR den AG auf folgendes Hinweisen:

§ 81 Abs. 4 BetrVG: (4) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die aufgrund einer Planung von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf seinen Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung sowie auf Inhalt und Art seiner Tätigkeit zu unterrichten. Sobald feststeht, dass sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers ändern wird und seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht ausreichen, hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer zu erörtern, wie dessen berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten den künftigen Anforderungen angepasst werden können. Der Arbeitnehmer kann bei der Erörterung ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.

§ 97 Abs. 2 BetrVG: Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllen ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

§ 98 BetrVG folgt dann natürlich.

Der BR sollte also nicht erst warten, bis der AG auf obskure Ideen kommt, sondern handeln.

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