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Abmahnung wegen Entsorgung von uralten Lebensmittel

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Melli83
Sep 2023 bearbeitet

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wenn man denkt, man hätte schon alles erlebt, so kam gestern folgender Fall in unser Betriebsrat.

Mitarbeiterin A arbeitet in einem Büro welches sich eine Gemeinschaftsküche / Pausenraum mit drei anderen Abteilungen teilt.

Diese Mitarbeiterin hat wohl letzte Woche aus dem Kühlschrank in diesem Pausenraum mehrere Lebensmittelt entsorgt. Lebensmittelt welche bereits seit mehren Monate abgelaufen waren.

Von ihrem Vorgesetzten wurde ihr gestern eine Abmahnung überreicht, in der von Diebstahl und Unterschlagung die Rede ist....

Strafrechtlich ist klar, das für beide Vorwürfe kein ausreichender Tatbestand vorliegt - aber sie macht sich jetzt natürlich viele Sorgen.

Zu diesem Fall wird es noch ein Gespräch zwischen PA, Abteilungsleitung und BR geben.

Habt ihr einen Rat für das weitere Vorgehen hier ?

Gruß Mellanie

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Community-Antworten (26)

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RudiRadeberger

29.08.2023 um 18:17 Uhr

Ich halte eine Abmahnung in diesem Fall für überzogen. Gibt es eine Regelung für den Umgang mit abgelaufenen Lebensmitteln?

Ein überschrittenes MHD ändert meiner Meinung nach trotz allem nicht die Besitzverhältnisse.

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Muschelschubser

29.08.2023 um 18:23 Uhr

Das erinnert doch sehr an die Kündigung übrig gebliebener Brötchenhälften...

Das ArbG HH hatte diese Kündigung übrigens für unwirksam erklärt, weil sie grob unverhältnismäßig war (Urt. v. 10.07.2015, Az. 27 Ca 87/15).

Leider ist auch das Stehlen von geringwertigen Sachen Diebstahl. Und abgelaufene Joghurts, Marmeladen oder Süßigkeiten kann man Wochen später noch verzehren. MHD heißt ja nicht "tödlich ab..:" ;-) Insofern hätte es sein können, dass die Besitzer sie noch hätten verzehren wollen.

Aber die Verhältnismäßigkeit muss eben gegeben sein. Ich sehe sie nicht als gegeben an und hätte erstmal das persönliche Gespräch gesucht, aber was weiß ich schon...

Eine Abmahnung kann daher tatsächlich auch der erste Schritt einer Eskalation sein, während eine sofortige Kündigung wohl als unzweckmäßig angesehen würde.

Da hier die Gerichte unterschiedlich entschieden haben, würde ich vorab mal den BR oder die Gewerkschaft konsultieren.

Wenn die Abmahnung als gerechtfertigt angesehen wird, tut die betroffene Mitarbeiterin gut daran, die Situation offen und ehrlich zu schildern und sich nicht in Ausflüchte zu verfangen. Dann wird herauskommen, dass sie sich nicht bereichern wollte und eigentlich einen guten Hintergedanken hatte. Denn auch das Verhalten der Beschuldigten kann das Zünglein an der Waage sein, wenn es z.B. um die Bewertung vor dem Arbeitsgericht geht.

Bei ungerechtfertigten Abmahnungen hat man noch die Möglichkeit, eine Gegendarstellung mit seiner eigenen Sichtweise zu verfassen, die dann in der Personalakte zugefügt werden muss. Wird die Abmahnung aber als gerechtfertigt gewertet, kann das aber auch gewaltig nach hinten losgehen.

Deshalb würde ich mir vorher Rat einholen - denn man muss auch nicht sofort auf eine Abmahnung reagieren.

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Pickel

29.08.2023 um 18:37 Uhr

„Seit Monaten abgelaufene Lebensmittel“ ist je nach Art auch relativ. Ein seit 2-3 Monaten abgelaufenes Müsli zum Beispiel ist durchaus ohne weiteres noch essbar. Wenn jemand dies dann einfach ohne Absprache entsorgt, ist dies tatsächlich falsch.

Eine Abmahnung hat den Zweck, falsches Handeln für die Zukunft auszuschließen. Je nach Vorgeschichte kann dies also eine vollkommen legitime Reaktion sein.

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GabrielBischoff

29.08.2023 um 18:46 Uhr

Finde ich erstmal grundsätzlich schwierig einfach so auf fremdes Eigentum durchzugreifen. Wir machen auch häufiger solche Aktionen - aber halt in Abrede mit der Standortleitung und mehrtägiger Vorlaufzeit sodass man sein Eigentum kennzeichnen und/oder in Sicherheit bringen kann.

Mit der Abmahnung hat der AG zum Ausdruck gebracht "so bitte nicht". Im Zweifel kennen wir einfach nicht genug Details. Nimmt diese Person häufiger das Recht in die eigene Hand? War die Aktion in Arbeitszeit? War es das letzte Essen der Beschwerdeführer für den Rest der Monat?

T
Tagträumer1

29.08.2023 um 22:01 Uhr

Aus welchem Grund reicht es für Diebstahl nicht aus?!

Wer sagt zudem, dass die Lebensmittel tatsächlich abgelaufen waren, nur die betroffene Kollegin oder auch andere?

Eine Abmahnung ist völlig legitim, halte auch das Rechtsempfindung der Threaderstellerin für falsch.

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XYZ68

30.08.2023 um 09:22 Uhr

Ohne die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu beurteilen, das kann sowieso nur das Gericht, würde ich folgendes Verhalten empfehlen: Zum einem für die eigenen Unterlagen alles zu diesem Vorgang relevante aufschreiben und sich ggf. Zeugen notieren. Zum anderen: Für die Zukunft hat der Arbeitgeber gesagt: das darfst du nicht! Also solche und ähnliche Handlungen unterlassen! Der Grund, egal ob rechtmäßig oder nicht, ist verbraucht. Daraus kann keine weitere personelle Maßnahme erfolgen. Die Mitarbeiterin soll die Kühlschränke in Ruhe lassen und ihrer Arbeit nachgehen.

Für das Gespräch BR, HR und Abteilungsleitung: Als BR würde ich auf eine Regelung für die Handhabung mit abgelaufenen Lebensmitteln und der Reinigung der Kühlschränke drängen. Falls es eine Regelung gibt, scheint diese ja nicht zu greifen.

M
Muschelschubser

30.08.2023 um 10:19 Uhr

@xyz68

Nein, das kann das Gericht beurteilen... und unser Tagträumer :-D

Vor allem kann er Sanktionen aussprechen ohne jegliche Nachweise. Weil er's eben kann...

M
Muschelschubser

30.08.2023 um 10:28 Uhr

Zum Thema sage ich mal:

Reden hilft. Dann sind solche Eskalationen völlig überflüssig.

T
Tagträumer1

30.08.2023 um 10:39 Uhr

@Muschelschubser ... so langsam wird es lächerlich oder?

Die Mitarbeiterin hat fremdes Eigentum entsorgt, ob abgelaufen oder nicht, folglich strafrechtlich relevant.

Und klar gibt es in diesem Fall eine Abmahnung inkl. Gespräch.

Was daran verstehst Du nicht? Welche Nachweise fehlen dafür?! Die Fakten hat der Threadersteller gepostet.

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IlkaB

30.08.2023 um 11:10 Uhr

Mein Rat für das weitere Vorgehen wäre anzuregen, dass Lebensmittel in der Gemeinschaftsküche mit Namen gekennzeichnet werden. Dann kann man die Bakterien- und Pilzzüchter direkt ansprechen, ob sie nicht besser mal nach ihrem Zeug sehen.

Das hat während meines Arbeitslebens bisher recht gut funktioniert.

Unangekündigt fremde Lebensmittel wegwerfen ist nicht i.O. - zumal abgelaufen nicht gleich verdorben ist.

M
Meph1977

30.08.2023 um 11:21 Uhr

Zunächst mal für einen Diebstahl fehlt es an der Absicht sich Besitz an der Sache zu verschaffen. Es ist aber wahrscheinlich eine verbotene Eigenmacht nach §858 BGB. Es kommt ein bisschen auf die Umstände an. Wenn da schon Schimmel drauf gewachsen ist oder irgendwelche Tiere im Müsli rum gekrabbelt sind dann darf man das Zeug wegwerfen. Wenn aber nichts der gleichen zu erkennen ist dann nicht.

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Kehler

30.08.2023 um 12:27 Uhr

Gibt es bei euch eine Hygienebeauftragte, diese würde ich mal mit ins Boot holen. Ansonsten bin ich bei der Meinung von Meph1977

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RudiRadeberger

30.08.2023 um 12:54 Uhr

Ich denke, das Zauberwort heißt "Fristsetzung". Wenn an der Straße ein Auto mit abgelaufenem TÜV und platten Reifen steht, kommt es auch nicht gleich in die Presse. Zuerst kommt der orangene Zettel dran.

In euerm Fall wäre das ein Zettel an der Kühlschranktür.

Ansonsten ist es tatsächlich "verbotene Eigenmacht". Juristisch müsste der Schaden ersetzt werden. Aber praktisch ist das natürlich Blödsinn.

T
Tom22

30.08.2023 um 18:09 Uhr

Gegen welche Pflichten aus den Arbeitsrecht hat die Kollegin verstoßen, wenn sie in ein Büro arbeitet??Es müsste erstmal geklärt werden ,wem gehörten die Lebensmittel? Da die Lebensmittel scheinbar schon verdorben waren, wird ein normales Gericht entscheiden das das Vergehen geringfügig ist! Und dann entscheiden das es höchstens eine Ermahnung wert ist!! Gibt es Anweisungen, sieht das alles anders aus!! Dann ist es in Ordnung weil die Kollegin gegen die Weisungen verstieß. Wichtig erstmal Anwalt aufsuchen und der rät zu einer Gegendarstellung die in die Personalakte kommt!! Und dann einfach Ruhe bewahren!! Das System ist halt so das man für nichts Abgemahnt werden kann, deswegen Gegendarstellung

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celestro

30.08.2023 um 18:30 Uhr

"Wichtig erstmal Anwalt aufsuchen und der rät zu einer Gegendarstellung die in die Personalakte kommt!! Und dann einfach Ruhe bewahren!! Das System ist halt so das man für nichts Abgemahnt werden kann, deswegen Gegendarstellung"

Ich hatte über das Thema mal mit einem Anwalt gesprochen und meinte, das es nur ganz ganz ganz wenige Fälle gibt, wo er zu einer Gegendarstellung raten würde. Oft reitet man sich mit so etwas nur noch mehr rein und deswegen ... eher lassen.

C
Catweazle

30.08.2023 um 22:11 Uhr

Es kann ja nicht wirklich schwer sein den Kühlschrank nicht mehr leer zu räumen. Dann ist die Abmahnung gegenstandslos. Von einer Gegendarstellung halte ich auch nichts.

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celestro

31.08.2023 um 02:23 Uhr

"Dann ist die Abmahnung gegenstandslos."

Wieso wird eine Abmahnung dann gegenstandslos?

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seehas

31.08.2023 um 15:24 Uhr

Ohne es wirklich zu wissen gehe ich mal davon aus, dass in dem Kühlschrank Lebensmittel waren die von Beschäftigten dort deponiert wurden um einen Pausensnack o.Ä. zu haben. So etwas ist in einem Büro nicht unüblich. Wenn dann irgend jemand einen Rechtsanspruch gegen die Kollegin hat, dann die Kollegen deren Lebensmittel sie entsorgt hat. Den Arbeitgeber geht das ganze erstmal nichts an. Denn sein Eigentum war nicht betroffen. Also hat er auch keinen Grund für eine Abmahnung.

T
Tagträumer1

31.08.2023 um 15:32 Uhr

Störung des Betriebsfrieden?!

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celestro

31.08.2023 um 17:40 Uhr

"Störung des Betriebsfrieden?!"

Muahahaha! Da scheint wohl jemand zuviel von diesen uralten Lebensmitteln gegessen zu haben.

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DummerHund

31.08.2023 um 21:39 Uhr

Man kann die ganze Diskussion aber auch abkürzen. Gibt es bei der Benutzung im und mit dem Kühlschrank keine Weisungen wie alles zu Handhaben ist ,kann es auch keine rechtsgültige Abmahnung geben. Und en Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen sehe ich auch nicht. Will der BR den abgemahnten MA unterstützen könnte dieser dem AG dies mal so nahe legen Ist der AG dann nicht bereit die Abmahnung als zu unrecht als Ungültig zu erklären könnte ein BR dem AG ja nahelegen das man sich für die Zukunft dann zu dem Thema unter §87 Abs.1 Nr. 1 unterhalten. Vorab aber möchte der AG dem BR alle Unterlagen zu HACCP zur Verfügung stellen; sofern der Betrieb dem angeschlossen ist. Niemand braucht sich dann mehr strecken und versuchen aus einem Diebstahl eine Störung des Betriebsfriedens zu konstruieren.

C
Catweazle

31.08.2023 um 21:57 Uhr

celestro, eine Abmahnung kann nur im Wiederholungsfall eine Wirkung entfalten. Wenn man sie berücksichtigt kann nichts mehr passieren.

C
celestro

31.08.2023 um 23:48 Uhr

@Catweazle

Das ist mir bewusst. Aber ich würde das niemals "ist gegenstandslos" nennen.

K
Kehler

01.09.2023 um 09:57 Uhr

Wer muss ein HACCP Konzept umsetzen?

Die Antwort zu dieser Frage gibt die Verordnung (EG) 852/2004. Nach den Vorgaben der Verordnung müssen alle Betriebe, in denen Lebensmittel verarbeitet (behandelt) oder vertrieben werden, ein solches Konzept umsetzen. Für die Primärerzeugung, also für die Landwirtschaft, gilt dies nicht. Für diese sind im Anhang I der Verordnung sehr detaillierte Hygienevorschriften und Maßnahmen vorgegeben.

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DummerHund

01.09.2023 um 19:14 Uhr

@Kehler Genau so sieht es aus. Und will man den gehobenen Standard bei der Zertifizierung erreichen sind zum Beispiel bei Betrieben die in irgend einer Art und Weise mit Lebensmitteln handeln oder Herstellen nicht mal Besenstiele aus Holz erlaubt. Je nachdem um was es sich hier um einen Betrieb handelt könnten nicht ganz astreine Lebensmittel in einem Kühlschrank nicht gerade förderlich sein. All das bringt uns aber nichts wenn der TE uns hier im Dunkeln munkeln lässt.

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celestro

02.09.2023 um 01:49 Uhr

Dafür, das es sich bei dem Betrieb um einen solchen handelt der Lebensmittel herstellt oder vertreibt, fehlt JEDE Grundlage.

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