Teilnahme Betriebsfremde
Der AG ist gleichzeitig Geschäftsführer einer anderen Firma, die 30 % Anteile an uns hält. Von dieser Firma ist eine Mitarbeiterin bei uns im Betrieb tätig und nimmt auch aktiv an den Monatsgesprächen teil. Es gibt ja den Hinweis, dass betriebsfremde das Protokoll nicht schreiben dürfen. Wo gibt es einen schriftlichen Hinweis, wie es sich mit der Teilnahme von betriebsfremden Personen verhält?
Vielen Dank
Community-Antworten (5)
28.08.2023 um 14:57 Uhr
Wo steht denn Deiner Meinung nach explizit, das betriebsfremde Personen das Protokoll nicht schreiben dürfen? Daraus ergäbe sich aber mMn im Umkehrschluss, das Betriebsfremde durchaus anwesend sein könnten.
Das Monatsgespräch ist eine Unterredung von AG und BR. Da haben Betriebsfremde mEn nichts zu suchen. Es sei denn, beide Seiten wollen über ein Thema reden und lassen sich von einem Betriebsfremden beraten … was erklären etc.
28.08.2023 um 15:14 Uhr
"Wo steht denn Deiner Meinung" Hab ich ja nicht nur in mehreren Foren zu diesem Thema gelesen, ohne einen expliziten Hinweis auf eine Quelle. Deshalb ja meine Frage nach einem konkreten Quellenverweis. Auch in der Antwort auf meine Frage steht ja nur "mEn". Ich such aber nach einer konkreten Bezug zu dieser Annahme.
28.08.2023 um 15:19 Uhr
Naja, du schreibst: " Von dieser Firma ist eine Mitarbeiterin bei und im Betrieb tätig " Wenn diese Mitarbeiterin in Eurem Betrieb tätig wird, ist sie dann auch in die betrieblichen Abläufe mit eingebunden?
28.08.2023 um 15:36 Uhr
Es muss "eine Mitarbeiterin bei uns" heißen. Diese erarbeitet für ihn neue Strukturen im Betrieb, praktisch wie eine Unternehmensberatung aber ohne Vertrag. Für uns steht die Frage: es gibt keinen Vertrag zwischen unserer Firma und dieser Person, ist sie deshalb betriebsfremd? Kann sie also als "ehrenamtlich " Bevollmächtigte für den AG im Monatsgespräch sprechen? Es geht ja auch um vertrauliche Daten. Unser Datenschutzbeauftragter weist auf die Notwendigkeit einer vertragliche Gestaltung hin. Ich wollte deshalb wissen, ob es einen Kommentar oder Rechtsspruch zum Thema Teilnahme von Betriebsfremden am Monatsgespräch gibt? Anscheinend nicht.
29.08.2023 um 12:12 Uhr
Das klingt irgendwie nicht sehr logisch. Sie arbeitet für den AG, aber bekommt kein Geld dafür? Wenig plausibel.
Verwandte Themen
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
ÄlterMeine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n
Zugriff betriebsfremder Projektleiter auf internetbasierte Arbeitszeitkonten
ÄlterUnser Unternehmen arbeitet zusammen mit 2 anderen deutschen Unternehmen als Arbeitsgemeinschaft. Aus Gründen der Praktikabilität hat unser Betriebsrat einer Regelung zugestimmt nach der betriebsfremde
Teilnahme einer nicht BR-Mitglied an eine BR-Sitzung Ja/Nein
ÄlterHier die Fakten: Unser Betrieb hat mehrere Dienststellen. Wir haben ein BR für alle Dienstellen. Eine dieser entfernte Dienstellen (Betriebshof X) ist ca. 50 km vom Hauptbetrieb entfernt. Unser B
Teilnahme "betriebsfremder" Personen an einer Betriebsversammlung - wann ist das möglich?
ÄlterUnser Unternehmen hat 3 Betriebe. In zwei dieser Betriebe wurde erst kürzlich ein BR gewählt. Jetzt hat uns der BR-Vors. des "ersten" Betriebes uns zu der anstehenden Betriebsversammlung eingelade
Teilnahme eines BR-Mitgliedes an einem Abteilungsmeeting - Kann die Teilnahme rechtssicher verlangt werden?
ÄlterHallo, in unserer Abteilung ist die Diskussion ueber die zukuenftige Ausgestaltung des Schichtsystems voll entbrannt; teilweise wird sie leider sehr emotional und mitunter auch beleidigend gefuehrt