Erstellt am 28.08.2023 um 12:57 Uhr von celestro
Wo steht denn Deiner Meinung nach explizit, das betriebsfremde Personen das Protokoll nicht schreiben dürfen? Daraus ergäbe sich aber mMn im Umkehrschluss, das Betriebsfremde durchaus anwesend sein könnten.
Das Monatsgespräch ist eine Unterredung von AG und BR. Da haben Betriebsfremde mEn nichts zu suchen. Es sei denn, beide Seiten wollen über ein Thema reden und lassen sich von einem Betriebsfremden beraten … was erklären etc.
Erstellt am 28.08.2023 um 13:14 Uhr von Mikado007
"Wo steht denn Deiner Meinung" Hab ich ja nicht nur in mehreren Foren zu diesem Thema gelesen, ohne einen expliziten Hinweis auf eine Quelle. Deshalb ja meine Frage nach einem konkreten Quellenverweis. Auch in der Antwort auf meine Frage steht ja nur "mEn". Ich such aber nach einer konkreten Bezug zu dieser Annahme.
Erstellt am 28.08.2023 um 13:19 Uhr von xyz68
Naja, du schreibst: " Von dieser Firma ist eine Mitarbeiterin bei und im Betrieb tätig "
Wenn diese Mitarbeiterin in Eurem Betrieb tätig wird, ist sie dann auch in die betrieblichen Abläufe mit eingebunden?
Erstellt am 28.08.2023 um 13:36 Uhr von Mikado007
Es muss "eine Mitarbeiterin bei uns" heißen. Diese erarbeitet für ihn neue Strukturen im Betrieb, praktisch wie eine Unternehmensberatung aber ohne Vertrag. Für uns steht die Frage: es gibt keinen Vertrag zwischen unserer Firma und dieser Person, ist sie deshalb betriebsfremd?
Kann sie also als "ehrenamtlich " Bevollmächtigte für den AG im Monatsgespräch sprechen? Es geht ja auch um vertrauliche Daten. Unser Datenschutzbeauftragter weist auf die Notwendigkeit einer vertragliche Gestaltung hin. Ich wollte deshalb wissen, ob es einen Kommentar oder Rechtsspruch zum Thema Teilnahme von Betriebsfremden am Monatsgespräch gibt? Anscheinend nicht.
Erstellt am 29.08.2023 um 10:12 Uhr von celestro
Das klingt irgendwie nicht sehr logisch. Sie arbeitet für den AG, aber bekommt kein Geld dafür? Wenig plausibel.