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Informationspolitik ans Gremium

L
Lost-in-Space
Aug 2023 bearbeitet

Die Situation: Ich bin BR Mitglied und war als solcher in einer Telko des AG mit Betriebsräten. Hier wurden Freiwillige für eine Arbeitsgruppe zum Thema "Nacharbeitung einer erfolgten Mitarbeiterbefragung um Konsequenzen daraus vorzuschlagen" gesucht. Tatsächlich darf ich an dieser Gruppe teilnehmen. Dazu gab es keine Entsendung/ Beschluss. Die Gruppe besteht aus 6 Personen, davon sind nur 2 BR, die anderen haben andere Positionen im Unternehmen und waren nicht in dieser BR Telko dabei. Sie wurden vom AG anderweitig rekrutiert. Frage: bin ich verpflichtet meinem Gremium dazu ( regelmäßig) zu berichten? Muss ich dazu überhaupt informieren? Oder habe ich Ermessungsspielraum im Rahmen meiner eigenen BR Arbeit?

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Community-Antworten (7)

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Thomas63

23.08.2023 um 09:12 Uhr

Du hast geschrieben das du als BR in der Besprechung warst und dich als BR dort für die Arbeitsgruppe gemeldet hast.

Und wenn ich lese das da "Mitarbeiterbefragung um Konsequenzen daraus vorzuschlagen" ein Ziel ist, hat der AG zumindest bei den Ergebnissen Unterrichtungspflicht gegenüber dem BR und wahrscheinlich auch Mitbestimmungsrechte.

Bei uns wäre die klare Erwartung das Du im BR berichtest und dich mit deinem Gremium austauschst. Es kann Dir ja auch helfen Deinen eigenen Horizont zu erweitern.

Frage Dich mal selber wie das ankommt wenn der AG dem BR über die "konsequenzen" berichtet und es herauskommt das Du mit Ihnnen was ausgetüfftelt hast ohne die anderen zu informieren.

Ich würde den Punkt an deiner Stelle in der nächsten BR Sitzung ansprechen. Wenn BRs mit AG-Vertreter im "stillen Kämmerlein" was besprechen hat das immer einen Faden beigeschmack.

M
Muschelschubser

23.08.2023 um 10:09 Uhr

Ich frage mich ernsthaft, was Deine Beweggründe sein könnten, den BR NICHT zu informieren.

Denn wenn die Aufarbeitung der Mitarbeiterbefragung in "Konsequenzen" münden soll, duftet das im Vorfeld schon leicht nach Mitbestimmung nach §87, und spätestens dann muss der BR vollumfänglich informiert sein.

Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen und sagen, dass eine offene Diskussion in der BR-Sitzung evtl. fruchtbar für Deine Teilnahme an der Arbeitsgruppe sein könnte.

L
lolium

23.08.2023 um 10:17 Uhr

das es eine gemeinsame Arbeitsgruppe gibt, in der der BR vertreten ist, finde ich erst einmal gut hinsichtlicher der Informartions- und Beratungsrechte des BR. Evtl. folgen draus ja auch Mitbestimmungsrelevante Maßnahmen. Ich halte es für erforderlich und auch selbstrverständlich das Gremium über wesentlichen Dinge zu informieren. Was beschwert Dich daran?

G
GabrielBischoff

23.08.2023 um 10:41 Uhr

Mich treibt auch die Frage um, was du vor deinem Gremium geheimhalten möchtest. Ein einzelner Betriebsrat sollte keinen Wissensvorsprung vor dem Gremium an sich haben und hier redet die Rolle Arbeitgebervertreter mit der Rolle Betriebsratsmitglied, da sehe ich auch keine Geheimhaltungspflichten.

R
rtjum

23.08.2023 um 11:53 Uhr

Deine Überlegungen/Nachfragen haben sicher eine Vorgeschichte oder? Habt ihr innerhalb des Gremiums Probleme?

S
seehas

23.08.2023 um 17:06 Uhr

Praktischerweise würde ich von jeder Besprechung ein kurzes eigenes Protokoll erstellen und das dann in der nächsten BR Sitzung vorstellen. Wir haben bei uns für solche Projekte einen Ordner (im PC) in dem alles was dazu gehört abgelegt wird: eigene Protokolle, offizielle Protokolle, andere Unterlagen. Dann kann jeder BR sich damit befassen wenn er mal Zeit dazu hat und alle sind informiert. Das erleichtert Diskussionen ungemein.

L
Lost-in-Space

23.08.2023 um 18:44 Uhr

@rtjurn Du hast es sehr gut erkannt. @ seehas Super Vorschlag, den ich umsetzen werde.

Vielen Dank an euch beide und für die anderen Meinungen. Ich werde bei unserer Sitzung berichten, mal sehen, was die Kollegen dazu sagen.

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