Reisekosten zur Betriebsversammlung
Wir möchten eine Betriebsversammlung an einem Samstag durchführen (das haben wir bereits schon mal so gemacht). Die Arbeitnehmer, die dafür extra anreisen, müssen laut unserer Auffassung die Anreisekosten erstattet bekommen (§44 Abs. 1 BetrVG).
Der Arbeitgeber weigert sich jedoch, diese Kosten zu übernehmen und argumentiert, laut Tarifvertrag sei der Samstag wie ein normaler Arbeitstag zu betrachten.
Wisst Ihr, wie hier die Rechtslage ist?
Community-Antworten (9)
22.08.2023 um 09:08 Uhr
22.08.2023 um 10:34 Uhr
wieso wollt ihr das an einem Samstag machen? Denn nur mit einer sehr guten Begründung für den Samstag werdet ihr das auch durchbekommen und wenn der AG das nicht zahlen will, dann macht es in der Woche.
22.08.2023 um 10:59 Uhr
Wir haben Fahrpersonal, das in der Woche nicht zur BV kommen kann.
22.08.2023 um 11:27 Uhr
Dann fahren die an diesem Tag eben nicht. Der Betrieb wird stillgelegt. Stellt den Arbeitgeber vor die Alternative.
22.08.2023 um 12:05 Uhr
sehe das so wie seehas. Wenn der AG in so einem Fall nicht mitzieht dann halt während des normalen Fahrbetriebes.
23.08.2023 um 16:09 Uhr
Es wäre gut, Ihr würdet die Frage genau lesen. Der AG hat nichts gegen die Betriebsversammlung, er möchte nur nicht die Anfahrtkosten übernehmen. Trotzdem danke für die Antworten.
23.08.2023 um 16:45 Uhr
Nun, dann ist halt die Verhandlungsbasis: zahlst du die Anfahrtskosten nicht, so machen wir die Betriebsversammlung unter der Woche und gestalten sie so interessant, dass möglichst viele daran teilnehmen wollen und informieren alle Arbeitnehmer im Vorfeld, dass sie ein Recht haben, an dieser Versammlung teilzunehmen, dann ruht halt der Fahrverkehr.
23.08.2023 um 17:38 Uhr
"Wir haben Fahrpersonal, das in der Woche nicht zur BV kommen kann." Ist das tatsächlich so oder will der BR nur nicht auf Konfrontation mit dem AG gehen.?
"Der AG hat nichts gegen die Betriebsversammlung, er möchte nur nicht die Anfahrtkosten übernehmen" Also ist sein ja zum Samstag Gleichzeitig ein Nein zum Samstag. Das BetrVG ist da eigentlich sehr eindeutig... der AG hat die Kosten zu übernehmen. Also bleibt hier für euch als BR nicht einen mm Spielraum zum Verhandeln. Entweder der AG der AG trägt Samstags die Fahrtkosten oder ihr MÜSST die Betriebsversammlung AN einem Wochentag. Dann kann der AG anfangen zurechnen was für ihn Kostengünstiger ist. Und Regelmäßige Betriebsversammlungen einberufen und abhalten müsst ihr nun mal, dazu ist der BR verpflichtet.
24.08.2023 um 12:23 Uhr
Lasst es mich mal so sagen: Der AG wäre wenig klug, die Betriebsversammlung in der Form nicht zu genehmigen. Wir haben eine solche Veranstaltung schon einmal sehr erfolgreich an einem Samstag durchgezogen. Sie kam bei allen Beteiligten inkl. GF sehr gut an, war obendrein gut für's Betriebsklima (oder war genau das das Problem des AG?) und die Kosten waren überschaubar.
Um die Geschichte hier aber zu Ende zu erzählen: Mittlerweile hat der AG zugestimmt... Wir konnten ihn in einem 6-Augen-Gespräch überzeugen :-)
Danke für Eure Unterstützung und Eure Antworten!
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