Betriebsversammlung BR lädt vertretene Gewerkschaft nicht ein
Moin Kollegen,
habe jetzt den ganzen Morgen gesucht - ohne Erfolg.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gegen den BR gibt es bitte, wenn dieser trotz Hinweis seiner Einladungspflicht für eine Betriebsversammlung gemaß § 46 Abs. 1 BetrVG (Ladung der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zur Betriebsversammlung) vorsätzlich nicht nachkommt.
Die amtierenden BR-Mitglieder wollen einfach die Gewerkschaft nicht dabei haben.
Community-Antworten (44)
18.08.2023 um 14:34 Uhr
Es kommt drauf an wie weit Ihr gehen wollt, wie die Situation im Betrieb ist und wie ihr generell zum BR steht.
Denn letztendlich vestößt der BR gegen §46 BetrVG, da er der Gerwerkschaft den Zeitpunkt der BV mitteilen muss. Die Gewerkschaft hat dann ein Teilnahmerecht, aber keine Verpflichtung.
Im Sinne der Verhältnismäßigkeit sehe ich hier aber auch keine grobe Pflichtverletzung, aufgrund derer man das Arbeitsgericht auf den BR loslassen müsste.
Ihr könntet den Gewerkschaftssekretär selbst auf den Termin der BV hinweisen. Optimalerweise würde er dann das Gespräch mit dem BRV suchen, um ihm mal die rechtliche Situation zu erläutern.
18.08.2023 um 16:47 Uhr
Wie viele Mitglieder hat der BR ? Und wie viele von den Mitgliedern sind auf Deiner Seite ?
18.08.2023 um 17:22 Uhr
"Wie viele Mitglieder hat der BR ? Und wie viele von den Mitgliedern sind auf Deiner Seite ?"
Ist natürlich ein Stück weit Spekulation, aber wenn ich:
"Die amtierenden BR-Mitglieder wollen einfach die Gewerkschaft nicht dabei haben."
lese, dann würde ich sagen, sehen das entweder ALLE BRM so, oder zumindest die Mehrheit.
18.08.2023 um 19:00 Uhr
BR 3 Mitglieder, ich bin selbst Gründungsmitglied. Bin allerdings jetzt krankheitsbedingt seit Monaten nicht mehr in der Firma. Daher Ersatzmitglied an meiner Stelle. Der BR steht der GL nahe. Verständlich, dass die GL u. der BR nicht will, dass die vertretene Gewerkschaft keine Einladung erhält.
Ich hatte gehofft, ich könnte dem BR wegen der vorsätzlichen Verletzung nach §46 BetrVG vorwerfen.
18.08.2023 um 19:59 Uhr
Und wieder ein längerfristiger krankheitsbedingter BR Ausfall ...
Top Entscheidung des BR, kann man nur zu gratulieren.
Mach Dir doch eher darüber Gedanken, wie Du dem Betrieb mit Deiner Arbeitskraft zur Verfügung stehen kannst.
18.08.2023 um 20:52 Uhr
@Tagträumer
Absolut asozialer Kommentar von dir. Du weißt gar nichts, aber reißt dein Mund derartig weit auf. Verschone uns bitte in Zukunft von deinem Populismus. Wenn du nichts zum Thema beitragen kannst, dann halte dich raus
19.08.2023 um 01:46 Uhr
"Ich hatte gehofft, ich könnte dem BR wegen der vorsätzlichen Verletzung nach §46 BetrVG vorwerfen."
Und das ist natürlich auch so. Stellt sich die Frage, ob das jemanden interessiert (selbst bei der Gewerkschaft wäre ich mir nicht so sicher an Deiner Stelle).
19.08.2023 um 18:59 Uhr
@Tagträumer1,
wenn man keine Ahnung hat u. nichts konstruktives zum Gesprächsverlauf beitragen kann, einfach mal solche Kommentare für sich behalten.
Auch wenn ich es leid bin, dass immer zu erklären. Vom orginären BR haben bis auf mich alle aufgegeben u. sind gegangen. Der aktuelle BR besteht aus der GL, die sich alle selbst u. untereinander bei der BR-gewählt haben. Eine Entfernung der GL per Amtsentschluss scheidet aus, da die Mitglieder der GL mit Sachbearbeiterarbeitsverträgen ausgestattet sind - hatten wir übrigens schon. Der Wahlverstand hatte schon vergeblich einen Ausschluss der GL von der BR-Wahl zu erzwingen.
Bei 17 kaufm. Mitarbeitern innerhalb eines Jahres 9 langjährige Mitarbeiter selbst gekündigt. 3 langzeiterkrankt, 1 Selbmordversuch wegen der Firma.
Noch Fragen wie toll der Laden oder die GL ist?
21.08.2023 um 10:10 Uhr
@ODENO-> zu Deiner Situation hatten wir uns hier im Forum schon mehrfach ausgetauscht. Sorry, aber es wird dich zermartern.
@Tagrträumer1-> es gab Deinerseits ja schon 2 bis 3 Kommentare die ich nachvollziehen konnte, aber schon mal drüber nach gedacht, dass auch ein Betriebsrat vom Bus überfahren werden könnte und länger ausfällt? Oder das er auch Krankheiten bekommen kann, die man niemanden wünscht und die einen längeren Krankenhausaufenthalt nötig machen? Scheinbar nicht! Für Dich ist das Leben anscheinend schwarz- weiß: der ArbGeb ist der Gute, ArbN sind doof. Braucht auch kein Unternehmer, funktioniert auch ohne DIE!!! Rechte haben sie so- wie- so- keine. Also weg damit. Auch Betriebsräte stören nur-> da müssen wir mal als erstes ran. Eine so ähnliche Denkweise gab es in der Geschichte der Deutschen schon: denk mal drüber nach!!!! Also-> lass Deinen Populismus und trage was Konstruktives zu den Diskussionen hier bei. Wenn Du keine Ahnung hast-> einfach mal die Fresse halten!
Ach ja-> die 2 "Gefällt mir" die Du dir vermutlich auf deinen Kommentar selbst gegeben hast kannst du getrost wieder rückgängig machen.
21.08.2023 um 11:09 Uhr
Bitte aufhören, mir irgendwas zu unterstellen.
Wo sage ich, AN sind alle doof?! Nur zusammen sind Erfolge erzielbar.
Ich bin auch ganz klar dafür, gute Leute zu belohnen! Schlechte Mitarbeiter müssen dies allerdings auch wissen und es ist ein Unding, diese in Schutz zu nehmen und genau das geschieht hier.
AG geben nunmal die Richtung vor, bezahlt werden tun wir alle vom Kunden und für den arbeiten wir!
Im Übrigen ist mir Schnuppe, wer "gefällt mir" drückt, ich war es nicht!
21.08.2023 um 11:24 Uhr
Aber wer soll sich in diesem Thread anmaßen, über gute und schlechte AN zu urteilen?
Dann muss man der Vollständigkeit halber auch sagen, dass es gute und schlechte AG gibt.
Auch darüber steht mir kein Urteil zu, aber es sei der Hinweis gestattet dass man bei manchem AG gut daran tut, auch im längeren Krankheitsfall an seinem BR-Mandat festzuhalten. Sowohl im Sinne der AN als auch aus eigenem Interesse.
21.08.2023 um 11:53 Uhr
"Bitte aufhören, mir irgendwas zu unterstellen."-> Dir wird nichts unterstellt. Deine Sätze werden analysiert und darauf wird reagiert. Die Worte "scheinbar", "anscheinend", "vermutlich" drücken keine Unterstellungen oder Behauptungen aus. "Wo sage ich, AN sind alle doof?! "-> bekommst Du in Deinem Tunnel vermutlich schon garnicht mehr mit, oder? "...es ist ein Unding, diese in Schutz zu nehmen und genau das geschieht hier."-> Du findest das deutsche Rechtssystem bestimmt auch Scheiße, oder? Auch ein vermeintlicher Schwerstverbrecher hat gewisse Rechte. Aber Rechtsanwälte findest Du vermutlich auch unterirdisch. Hoffentlich brauchst Du nie einen. "AG geben nunmal die Richtung vor,..."-> genau! Nämlich dann, wenn sie betriebsverfassungsrechtliche Leitplanken genauso bescheuert finden wie Du! Ansonsten arbeiten ArbGeb mit den ArbN und deren Vertretung zum Wohle des Unternehmens und der Belegschaft zusammen. Im übrigen ist diese Aussage keine leere Floskel, sondern steht als gesetzliche Verpflichtung im BetrVG. Findest Du aber bestimmt auch doof, stimmts?
21.08.2023 um 12:49 Uhr
"Schlechte Mitarbeiter müssen dies allerdings auch wissen und es ist ein Unding, diese in Schutz zu nehmen und genau das geschieht hier." Wer ist denn hier der schlechte Mitarbeiter, der in Schutz genommen wird?
21.08.2023 um 13:50 Uhr
Die Threads sind hier kein Begriff?! Beispiel gefällig?
Mitarbeiter erhält 3 Abmahnungen, weil dieser zu spät kommt.
Selbstverständlich erhält er das und klar reden wir dann auch von einer Kündigung!
Genau das meine ich u.a. mit in Schutz nehmen.
Es gibt auch schlechte AG, auch das ist die Wahrheit.
takkus Äußerungen sind unterirdisch, Unterstellungen, ich finde Gesetze "doof", bitte sowas einfach Unterlassen.
21.08.2023 um 14:01 Uhr
"Selbstverständlich erhält er das..."-> spricht nichts dagegen. "...und klar reden wir dann auch von einer Kündigung!"-> woher nimmst Du diese Weisheit?
"takkus Äußerungen sind unterirdisch, Unterstellungen, ich finde Gesetze "doof", bitte sowas einfach Unterlassen."-> nöööööö! Am Endes des Satzes ist ein "?". Kennst Du das Zeichen und weist was es bedeutet? Ich helfe mal: https://de.wikipedia.org/wiki/Fragezeichen Als nächstes befassen wir uns dann mit dem Begriff "Unterstellung".
21.08.2023 um 14:29 Uhr
Junge, Junge....
...oder eben Junge-Jünger.
21.08.2023 um 15:28 Uhr
@takkus ... Deine lächerliche Art & Weise kannst Du unterlassen, anscheinend kann man mit Dir nicht vernünftig Argumente austauschen, da Du direkt ins persönliche abschweifst, ganz schlechter Stil.
@Muschelschuber ... was soll schon wieder diese Anspielung, äußere dich klar, was Du sagen möchtest, bist doch ein erwachsener Mensch.
Wenn man bei längerer Krankheit aus eigenem Interesse am BR Posten festhält, dann handelt man Egoistisch, so jemand hat im BR meiner Meinung nach nichts verloren.
21.08.2023 um 15:35 Uhr
Nö- wie Dir hier eine Menge Forumsteilnehmer schön öfters mitgeteilt haben: eine lächerliche Art und Weise legst Du an den Tag.
Nochmal die Frage aus meinem letzten Post: woher nimmst Du die Weisheit dass man nach 3 Abmahnungen eine Kündigung ausspricht bzw. zumindest daran denken muss?
21.08.2023 um 22:15 Uhr
Wenn jemand aufgrund des gleichen Fehlers 3 Abmahnungen erhalten hat, liegt es auf der Hand zu kündigen, anscheinend ist derjenige nicht belehrbar. Hantiere ich ausschließlich mit Abmahnungen, ist für den AN ersichtlich, dass die Konsequenz fehlt, folglich verpufft es.
22.08.2023 um 11:52 Uhr
Moin.
@Tagträumer1
"Wenn jemand aufgrund des gleichen Fehlers 3 Abmahnungen erhalten hat, liegt es auf der Hand zu kündigen..."-> woher nimmst Du die Weisheit mit der Zahl 3? Warum nicht nach 1, 2 oder 5 Abmahnungen?
Mal ne Frage: Du hast ein Unternehmen. Sagen wir mal 50 Angestellte. Baubetrieb. Hochbau. Also auch Maurer. Ihr bietet als Leistung Vormauerklinkerwände an. Barni ist 49 Jahre alt, seit 29 Jahren bei Dir beschäftigt, hat auch bei Dir im Unternehmen gelernt. Barni kommt seit gut 14 Monaten montags hin und wieder mal zu spät zur Arbeit. Manchmal hat er dann auch noch eine kleine „Fahne“. Wie reagierst Du?
Noch ne Frage: Montags. Bist mit dem Auto auf dem Weg zur Arbeit. Telefonierst. Guter Verkehrsfluss. Musst mit Deinem Telefonpartner tierisch über eine Situation vom WE lachen. Ungewollt und durch den Lachflash abgelenkt ballerst Du bei erst kurzem Rot über die Ampel. In der Folge bekommst Du einen Anhörungsbogen aus dessen Vorwurf vermutlich ein Fahrverbot mit Punkten und Geldbuße hervorgehen könnte. Was würdest Du tun?
Das ist jetzt kein Vorführen oder irgendeine Bloßstellung! ich möchte lediglich wissen wie Du reagieren würdest.
22.08.2023 um 18:30 Uhr
Ein kürzlicher Thread hier beschrieb einen Fall mit 3 Abmahnungen bei zu spät kommen, daher.
Zu den Fällen:
Fall 1
Barni bekommt ein Gespräch, dass auffällig ist, dass er zu spät erscheint und nach Alkohol riecht. Das natürlich nach dem ersten Vorfall, um es im Keim zu ersticken. Hinweis auf den Arbeitsschutz. Bezeichne dies als Warnschuß.
Kommt er wieder mit Fahne zu spät, Abmahnung und fragen, ob alles im familären Umfeld ok ist bzw. wie man helfen kann.
Weiterer Vorfall, nächste Abmahnung erteilen. Ihn konkrete Hilfestellungen vom Staat anbieten. Eventuelle Vertrauensperson im Unternehmen ansprechen.
Nächster Vorfall, Abmahnung, mit dem Hinweis, dass beim nächsten Mal die Kündigung droht.
Sollte Barni ein Leistungsträger sein, gern nach dem ersten Gespräch ein weiteres.
Fall 2
Selber schuld, Reaktion nur, wenn MA im Außendienst aktiv ist. Reaktion abhängig, ob öfters Strafzettel wegen Falschparken etc. vorliegen. Falls ja, Abmahnung, falls nein, ernstes Personalgespräch.
23.08.2023 um 10:52 Uhr
"Ein kürzlicher Thread hier beschrieb einen Fall mit 3 Abmahnungen bei zu spät kommen, daher."-> EIN Thread beschrieb es so. Daher also deine Weisheit...
Fall 1: Du scheinest es ja wenigstens ein wenig zu verstehen: das Leben und die Zusammenarbeit im Betrieb sind nicht ausschließlich schwarz- weiß. Barni klinkert die Flächen schneller als die anderen 2 Kollegen die Vormauerklinkerwände in Topqualität können. Er kommt weiterhin zu spät. Zwar etwas weniger, aber immerhin. Und nu?
Fall 2 Ich habe konkret zu Dir gefragt. Nicht zu einem Mitarbeiter Deiner Firma.
Nur mal so: Abmahnungen sind auch ein Allheilmittel für Dich?
24.08.2023 um 09:00 Uhr
Ich werde nun nicht auf jede Eventualität eingehen.
Nur 1 Satz, erlaube ich sozusagen einem Mitarbeiter zu spät zu kommen mit kleiner Fahne, sei er noch so gut, so erzeuge ich eine Ungleichbehandlung innerhalb der Firme, welche zu Unfriedenheit führt. Die Endkonsequenz ist eine Kündigung.
24.08.2023 um 09:38 Uhr
@ Tagträumer 1 Man sollte es nicht glauben, auch Arbeitgeber haben ein Fürsorgepflicht.
Und aus bitterer Erfahrung weiß ich, dass ein Erkrankter nicht immer seine Erkrankung erkennt.
24.08.2023 um 09:49 Uhr
Der AG oder DIE Firma ist allerdings kein Sozialverein. Und wenn nach x Gesprächen und Hilfeangeboten keine Besserung eintrifft, muss eine Kündigung erfolgen.
24.08.2023 um 10:35 Uhr
Hier mal eine ausführliche Darstellung, damit man nicht in die Mutmaßungs-Falle tappt.
24.08.2023 um 10:45 Uhr
Ich erkenne keinen Widerspruch zu meinen Äußerungen:
"Bei einem Verstoß gegen ein Alkoholverbot in der Mittagspause oder am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber den betroffenen Beschäftigten abmahnen und bei wiederholten Verstößen auch kündigen.
Klagt der Arbeitnehmer allerdings gegen Abmahnung oder Kündigung, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Er muss dann beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich alkoholbedingt nicht mehr in der Lage war, seine Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen und darüber hinaus eine Gefährdung der betrieblichen Sicherheit gewesen ist."
24.08.2023 um 10:49 Uhr
Ist denn ein Alkoholverbot vereinbart worden? Das können wir ja nicht einfach so unterstellen.
Wenn nicht, wird es schwierig. Denn eine Fahne ist kein Beweis, dass er seiner Arbeit nicht nachkommen konnte. Dann müsste man ja halb Bayern nach der Mittagspause abmahnen.
24.08.2023 um 11:33 Uhr
"Toleranz für gelegentliches und maßvolles Trinken, etwa zur Mittagspause, war in früheren Zeiten für Arbeitgeber kein Problem. Bei der heutigen Gesetzeslage können im Rahmen der Fürsorgepflichten aber schnell rechtliche (und damit einhergehend auch finanzielle) Problemen für ein Unternehmen entstehen."
24.08.2023 um 12:00 Uhr
Ich war doch nur 5 Wochen in Schweden. War wohl zu kurz da sich Art nicht geändert hat aber ein Name.
24.08.2023 um 12:32 Uhr
@ODENO Mir sind ja deine Threads aus den Vergangenheit noch im Hinterkopf und ich weiß in etwa um deine Situation. Ich würde hier deshalb empfehlen die zuständige GEW davon zu unterrichten.
24.08.2023 um 13:39 Uhr
"Toleranz für gelegentliches und maßvolles Trinken, etwa zur Mittagspause, war in früheren Zeiten für Arbeitgeber kein Problem. Bei der heutigen Gesetzeslage können im Rahmen der Fürsorgepflichten aber schnell rechtliche (und damit einhergehend auch finanzielle) Problemen für ein Unternehmen entstehen."
Dann zeig mir mal ein Gesetz, dass einem AN beim täglichen Mittags-Pils in der Kantine um die Ohren fliegt.
24.08.2023 um 13:52 Uhr
Leute macht von mir aus ein eigenes Thema wo ihr euch die Köppe einschlagen könnte aber hört auf diesen Thread zu zerfleddern
25.08.2023 um 15:34 Uhr
"Wenn man bei längerer Krankheit aus eigenem Interesse am BR Posten festhält, dann handelt man Egoistisch, so jemand hat im BR meiner Meinung nach nichts verloren."
Jemand trotz längerer Krankheit im BR bleibt, handelt dem Wunsch seiner Wähler entsprechend.
25.08.2023 um 16:20 Uhr
Die Wähler wußten also im Vorfeld, dass besagtes Mitglied längerfristig ausfällt?!
Sorry, aber so ein Blödsinn schon wieder.
25.08.2023 um 16:31 Uhr
Die Wähler wollen von besagtem BRM vertreten werden. Nur die wenigsten würden wohl sagen: "tret aus dem BR aus". Wieso auch? Das BRM wird in der Zeit vertreten und kann nach der Krankheit zurückkehren.
Blödsinnig ist eher Deine Argumentation.
25.08.2023 um 17:21 Uhr
Die Wähler wollten von jemanden vertreten werden, der wirksam ist, korrekt. Leider trifft das nicht zu, außer man redet sich alles schön ...
26.08.2023 um 03:53 Uhr
"Leider trifft das nicht zu,"
Im Moment nicht ... das kann sich aber wieder ändern.
"außer man redet sich alles schön ..."
ich versuche mir einzureden, Du hättest mehr als nur Wolle im Kopf ... es funktioniert nur leider nicht.
26.08.2023 um 05:57 Uhr
@Forumbetreiber ... und wieder die nächste Beleidigung, bitte aktiv werden.
28.08.2023 um 13:31 Uhr
"Toleranz für gelegentliches und maßvolles Trinken, etwa zur Mittagspause, war in früheren Zeiten für Arbeitgeber kein Problem. Bei der heutigen Gesetzeslage können im Rahmen der Fürsorgepflichten aber schnell rechtliche (und damit einhergehend auch finanzielle) Problemen für ein Unternehmen entstehen."
Ich bin übriges nach wie vor gespannt auf die rechtliche Grundlage, warum einen das tägliche Mittags-Pils um die Ohren fliegen sollte.
28.08.2023 um 13:35 Uhr
Zur Info: Die Gewerkschaft muss nicht eingeladen werde, ihr müssen nur die Termine und die Tagesordnung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewerkschaft nimmt ohne Einladung an der Betriebsversammlung teil.
Für die ganz schlauen hab ich mal was kopiert:
Der § 46 Abs. 1 BetrVG sichert den Gewerkschaften ein eigenständiges Teilnahmerecht an den Betriebsversammlungen zu. Das gilt für alle Formen der Betriebsversammlung (regelmäßige und weitere Betriebs-, Abteilungs- und Teilversammlungen). Im Gegensatz zu den Betriebsratssitzungen, zu denen Gewerkschaftsvertreter/innen nur kommen können, wenn sie dazu eingeladen wurden, ist das bei Betriebsversammlungen nicht notwendig. Die Gewerkschaft hat das Recht zu kommen.
Der/die Beauftragte der Gewerkschaft nimmt beratend an der Betriebsversammlung teil. Das beinhaltet auch das Rederecht. Bei eventuellen Abstimmungen haben sie kein Stimmrecht.
Das Teilnahmerecht zur Betriebsversammlung gilt für im Betrieb vertretene Gewerkschaften. Eine Gewerkschaft ist im Betrieb vertreten, wenn sie ein Mitglied im Betrieb hat.
Zur Sicherung des eigenständigen Rechts auf Teilnahme hat der BR den im BR vertretenen Gewerkschaften darüber hinaus rechtzeitig den Zeitpunkt und die Tagesordnung schriftlich mitzuteilen (§ 46 Abs. 2 BetrVG). Im BR vertreten ist eine Gewerkschaft, wenn ein BR Mitglied der Gewerkschaft ist. Rechtzeitig bedeutet, so dass eine Vorbereitung möglich ist und Teilnahme noch einzurichten ist.
Wird eine Betriebsversammlung kurzfristig einberufen so ist ebenfalls die Gewerkschaft zu unterrichten, dann natürlich kurzfristiger. In der Regel ist ein Zeitraum von mindestens vier Wochen sinnvoll.
In der Regel sollten die Betriebsversammlungen mit der Gewerkschaft abgestimmt und vorbereitet werden, so dass der/die Vertreter/in der Gewerkschaft den Bericht des BR ergänzen und unterstützen kann. Das kann für den BR eine gute Unterstützung sein.
Ansonsten gilt für mich weiterhin: Don't feed the Troll
28.08.2023 um 13:39 Uhr
@ Muschelschubser
der Link sollte eigentlich alles aussagen.
https://www.wirtschaftsforum.de/tipps/darf-man-alkohol-in-der-mittagspause-trinken
28.08.2023 um 14:26 Uhr
@Kehler
Danke! Dass gewisse Berufsgruppen besser die Finger davon lassen ist klar. Ohne jegliche Regelung jemanden zu maßregeln, geht jedoch grundsätzlich nicht.
Damit ist das Thema für mich erledigt.
28.08.2023 um 17:21 Uhr
Ich glaube, ich mach dann mal zu...
Der BR hat die Betriebsversammlung auch nur abgehalten, da ich ihm wegen Untätigkeit mit Auflösung durch das ArbG gedroht habe.
Verwandte Themen
BR will Gerwerkschaft außen vor lassen
ÄlterWann muss eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft über eine Betriebsversammlung informiert werden? Was heißt eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft?
Gewerkschaft; eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft - was ist darunter zu verstehen?
ÄlterWas ist unter dem Begriff "eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft" zu verstehen
Verbot eines Themas auf der Betriebsversammlung
ÄlterIm Vorfeld unserer letzten BR Wahl hatten der Wahlvorstand und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft der Belegschaft mitgeteilt, dass es auf jeden Fall eine Personenwahl geben würde (wir haben ca. 30
Persönlichkeitswahl ggf listenwahl
ÄlterWir haben nächten Monat BR wahl undzwar bis jetzt sah so aus dass wir ein Persönlichkeitswahl gemacht werden bis die aussage vom Gewerkschaft die Aussage lautet so;die nicht Gewerkschaft Mitglieder si
großes Problem mit der Gewerkschaft
ÄlterHallo an alle, Für den Fall, dass dieses Thema hier nicht besprochen werden darf, bitte löschen. Ich habe eine nicht einfache Frage und hoffe ihr habt ein paar gute Vorschläge: Die in unserer Firm