BR will Gerwerkschaft außen vor lassen
Wann muss eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft über eine Betriebsversammlung informiert werden? Was heißt eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft?
Community-Antworten (7)
06.07.2014 um 02:09 Uhr
Ich habe noch den 46 BetrVG reinkopiert:
(1) An den Betriebs- oder Abteilungsversammlungen können Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. Nimmt der Arbeitgeber an Betriebs- oder Abteilungsversammlungen teil, so kann er einen Beauftragten der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.
(2) Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlungen sind den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Rechtzeitig heisst 4 Wochen oder zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr auch die Belegschaft einladet. Für die im Betrieb (aber nicht im BR) vertretenen Gewerkschaften sind die Mitglieder selbst verantwortlich.
Im Betrieb vertreten heisst: Mindestens ein AN ist in der jeweiligen Gewerkschaft.
06.07.2014 um 02:30 Uhr
wobei im Vordergrund das Wort "können" steht und nicht muss.
06.07.2014 um 09:51 Uhr
@ Snooker
Du solltest mal etwas für Deinen Hintergrund tun.
Zeitpunkt und Tagesordnung der Betriebsversammlung MUSS den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig mitgeteilt werden. Von einer Kann-Regelung kann bei dem Wörtchen "sind" in Absatz 4 überhaupt keine Rede sein.
@ Greycloud
Rechtzeitig bedeutet, dass die Gewerkschaft die Teilnahme planen können muss und sich auf die BV vorbereiten kann. Es gibt jedoch keine konkrete Zeitvorgabe; ein Vorlauf von mind. vier Wochen ist aber ein guter Richtwert.
06.07.2014 um 11:43 Uhr
Dem BR ist offenbar nicht bewusst, dass auch er verpflichtet ist mit der Gewerkschaft vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.
So gesehen sehe ich es wie Hoppel: Die Gewerkschaft ist einzuladen.
06.07.2014 um 12:36 Uhr
Das Wort "können" bedeutet doch hier nur, dass es ihnen erlaubt ist teilzunehmen. Einzuladen sind sie, ohne wenn und aber!
06.07.2014 um 14:53 Uhr
@ Snooker
Wenn sich "können" darauf bezieht, dass es Gewerkschaften freigestellt ist, an einer BetrV teilzunehmen, leiste ich Abbitte.
06.07.2014 um 22:41 Uhr
Vielen herzlichen Dank für die konstruktiven Antworten. So hab ich mir das ja auch gedacht. Mal sehen ob ich unseren BR überzeugen kann.
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