Parkplatz für schwerbehinderte MA
Hallo liebe BR-Kollegen, eine schwerbehinderte Kollegin (50% Behinderung) bat mich, daß ich mich über folgendes Problem informiere: Wegen eines permanenten Parkplatzmangels auf dem firmeneigenen Gelände hat unser Chef verfügt, daß nur nur noch eine begrenzte Anzahl von MA auf dem Firmengelände parken dürfen. Alle anderen MA müssen auf der weiter entfernten öffentlichen Straße sich eine Parkmöglichkeit suchen, darunter auch die obengenannte Kollegin. Hat ein schwerbehindeter Kollege Anspruch auf einen eigenen Parkplatz auf dem Firmengelände? Soll die Kollegin sich an die SBV wenden? Vielen Dank bereits jetz für die Antworten MfG Arnoldo
Community-Antworten (3)
10.01.2011 um 20:35 Uhr
@Arnoldo Da muss man als BR mal tätig werden: § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - Ordnung des Betriebes. Hier gibt es eine zwingende Mitbestimmung und der AG macht da gar nichts allein...
10.01.2011 um 20:45 Uhr
Ja, der BR ist nach § 87 1 dabei. Doch mehr Parkplätze gibt es auch dann nicht. Wenn der AG will bleiben alle draußen. Der AG könnte sogar sagen, AN bekommen Parkplätze aber es kostet. Dann kann der BR es bis zur Einigungsstelle treiben, nur sehr viel ändert es auch nicht.
Doch eigentlich war ja die Frage "Soll die Schwerbehinderte sich an die SBV wenden" JA soll sie, die ist hier die richtige Ansprechstelle.
Doch ein Schwerbehinderter mit einem GdB von 50 ohne die entsprechenden Mz hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
Schaue einmal hier http://www.schwbv.de/pdf/04_03_parkplaetze.pdf oder hier http://www.berlin.de/lageso/behinderung/kraftfahrzeug/parken.html#parkerleichterung da findest du was
10.01.2011 um 20:47 Uhr
Arnoldo, genau für solche Fragen ist die SBV zuständig. Wenn die schwerbehinderte Kollegin ein "G" hat und die Möglichkeit eines Parkplatzes ja offensichtlich besteht, sehe ich da gute Chancen.
Für alle Kollegen siehe Kölner
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