Zuständigkeit BR
Frage: Unser früherer GF hat seit Anfang Juli sein GF-Amt niedergelegt und arbeitet jetzt als Projektleiter weiter in unserer Firma - somit ist der BR auch für seine Interessen etc. zuständig. Allerdings ist der Mitarbeiter nach wie vor Gesellschafter.
Was ist hier rechtlich relevant? Mitarbeiter oder Gesellschafter?
Community-Antworten (1)
03.08.2023 um 14:53 Uhr
Grundsätzlich können auch Gesellschafter als Angestellte ihres eigenen Unternehmens arbeiten. Allerdings gilt das nicht, wenn der Gesellschafter als Kapitaleigner einen so großen Einfluss auf die Führung der Gesellschaft hat, dass er über seine Gesellschafterstellung letztlich auch die Leitungsmacht hat. Denn dann hat der Geschäftsführer ihm gegenüber kein Weisungsrecht.
Ob der Gesellschafter einen solchen Einfluss ausüben kann, richtet sich in erster Linie nach den Stimmrechtsverhältnissen. Daher kann ein Gesellschafter, dem mehr als 50 Prozent der Stimmrechte zustehen, nicht zugleich Arbeitnehmer dieser Gesellschaft sein.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. September 2014, Az.: 10 AZB 43/14
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