Erstellt am 15.03.2009 um 19:26 Uhr von huwiel
@Tobi
Ich kann dir leider keinen § nennen.
Aber wenn der Mitarbeiter nicht mehr in der Fa. beschäftigt ist, warum sollte der BR dann noch zuständig sein .
Anders sieht es aus wenn die Kündigungsfrisf noch läuft.
Erstellt am 15.03.2009 um 19:32 Uhr von Tobi
Ich bin mir ganz sicher, dass ich da mal was drüber gelesen hab. Nur wo? Bin übrigens der EX-AN und auch EX-Stellv-BR?
Daher das "Wohlwollen" der GL! ;-)
Erstellt am 15.03.2009 um 19:32 Uhr von erwin
@Tobi
der Anwalt kann den BR als Zeuge benennen.
Erstellt am 15.03.2009 um 19:44 Uhr von huwiel
Was denn jetzt.Bist du noch in der FA, beschäftigt
Ist die Kündigung rechtskräftig
@erwin Du hast natürlich recht aber ich bin davon ausgegangen das der BR von sich aus tätig werden söllte
Erstellt am 15.03.2009 um 19:53 Uhr von Tobi
Nein, bin nicht mehr da, gottseidank! Habe ja selbst gekündigt!!!!!!!!!
Es geht einfach um die Tatsache, ob der BR eine Stellungnahme abgeben darf, oder ob ihm das von der GL verboten werden darf. Letzteres halte ich für unwahrscheinlich. Ich hab da mal was gelesen, dass der BR auch nach der Ende des AV noch zuständig ist. Zumal es sich ja um Sachverhalte handelt, die während meiner Anstellung passierten...!
Erstellt am 15.03.2009 um 20:13 Uhr von huwiel
Siehe erwins Antwort. Der Anwalt kann natürlich den BR vor Gericht als Zeugen benennen
Erstellt am 15.03.2009 um 21:00 Uhr von peanuts
Ansprechpartner des Anwalts ist in diesem Fall der AG und definitiv nicht der BR.
Erstellt am 15.03.2009 um 21:39 Uhr von erwin
@peanuts
Selbstverständlich kann ein BR alsa Zeuge geladen werden.
Erstellt am 16.03.2009 um 07:23 Uhr von klinik
Mitbestimmung des BR bei Kündigungen unter § 102 BetrVG unter Berücksichtigung von § 103 BetrVG. Wenn eine Kommentierung wie z.B. Däubler oder Fitting lesen, dort ist es detaillierter beschrieben.
Erstellt am 16.03.2009 um 07:35 Uhr von waschbär
@Tobi,
also was nun ? Du hast selber "in den Sack gehauen"! ? warum und wo für benötist du eine Stellung nahme?
Der Br darf NUr nach aufforderung bzw Ladung zum Gericht eine Stellungnahme abgeben, die aber allerdings darf nicht willkürlich sein.
Ich verstehe immer noch nicht was du vom BR willst?!
Selbst bei einer Anzeige deiner seits ist von einer Stellungnahme BR abzuraten warum sollte er auch?
Erstellt am 16.03.2009 um 08:57 Uhr von Die Geschäftsfüherin
immer ärger mit dem Ex.!!!!!!
Erstellt am 16.03.2009 um 11:03 Uhr von ridgeback
@Die Geschäftsfüherin,
wieso, warst Du mit ihm verheiratet?