Hallo!

Ist ein BR auch nach der Kündigung eines Mitarbeiters für ihn zuständig? Im konkreten Fall klagt der EX-Arbeitnehmer wegen einer Prämie. Der Anwalt des AN wünscht eine Stellungnahme des BR. Die GL verbietet dem BR jedoch jede Mitwirkiung in der Sache, weil der AN ja nicht mehr dort beschäftigt ist. Ist ja fast schon Nötigung, oder?

Wenn ja, wo steht die genaue Zuständigkeit des BR speziell bei Kündigungen.

Liebe Grüsse
Tobi