GWV Firmenwagen, verschiedene Versteuerungen
Hallo zusammen, habe eine Frage. Ich bin freigestellter BR und habe von meinem AG einen Firmenwagen inkl. Tankkarte auch zur privaten Nutzung erhalten. Dieser wird mir zu der 1% Regelung auch noch mit 0,03% pro Kilometer zur ersten Tätigkeitsstelle versteuert , in meinem Fall wurde die Firmenzentrale genommen, bei meinen Kollegen die erste Filiale in der Nähe des Wohnortes und bei anderen Mitarbeitern im Außendienst wird diese 0,03 % Versteuerung überhaupt nicht angewendet. Jede Nachfrage an meinen Vorgesetzten verläuft im Sande, keiner gibt mir Auskunft darüber warum das so ist. Man wolle es ändern , das ging nun schon über Monate so und schiebt sich von Monat auf Monat weiter. Es ist ein sehr hoher Betrag der mir abgezogen wird , daher sehe ich das nicht ein. Was kann ich noch tun und was ist mit den bereits verstrichenen Monaten, kann man eine Rückerstattung anfordern ? Ist das alles rechtens so ?
Community-Antworten (5)
31.07.2023 um 09:14 Uhr
Prinzipiell ist es richtig, dass Außendienst-Mitarbeiter keine erste Tätigkeitsstätte - und damit auch nicht die 0,03% pro km - haben. Das ergibt sich alleine schon aus der Tätigkeitsbeschreibung - sie machen auswärtige Tätigkeiten.
So wie du es schreibst ("bei ANDEREN Mitarbeitern im Außendienst ...") hört sich das so an, als ob du vor deiner Freistellung auch im Außendienst tätig warst. Ist das so richtig?
Prinzipiell hast du, wenn du in deiner Funktion als BR einen Dienstwagen bekommst, nur Anspruch auf private Überlassung, wenn du dies auch in deiner "normalen" Tätigkeit bekommen hättest - da Betriebsratsmitglieder nicht begünstigt werden dürfen (LAG Berlin-Brandenburg 11.02.2020 Az. 7 Sa 997/19).
Auch dass sich mit der Freistellung deine erste Tätigkeitsstätte ändert ist so rechtens (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 27.07.2006 Az: 11 TaBV 3/05).
Wo spielt sich denn deine BR-Arbeit überwiegend ab? In der Firmenzentrale? Reist du viel von Standort zu Standort? Und welche Funktion hast du vor deiner Freistellung ausgeübt? Diese Dinge spielen dabei alle eine Rolle.
Wenn es wirklich soviel mehr Kosten sind, dann würde ich auf die private Nutzung verzichten, bzw. sie stünde die rechtlich eigentlich gar nicht zu. Ohne private Nutzung ist es allerdings auch kein geldwerter Vorteil und du musst keine Steuern zahlen.
31.07.2023 um 15:47 Uhr
Ich war davor als Filialleiter beschäftigt, wie die BR Kollegen auch. Haupttätigkeit ist jeden Tag in anderen Filialen, Firmenzentrale maximal 4 mal im Monat. Bei mir Versteuerung der Km zur Firmenzentrale, bei den anderen Kollegen zur ersten Filiale am Wohnort. Andere Außendienstmitarbeiter haben auch private Nutzung , diese müssen aber keine zusätzliche Versteuerung mit 0,03% vornehmen…versteh ich nicht
31.07.2023 um 18:59 Uhr
man wird aber trotzdem wohl von dem Sitz des Betriebes ausgehen müssen, für den du zuständig bist. Und wenn es da eine Zentrale gibt, halte ich das nicht für völlig abwegig
31.07.2023 um 21:56 Uhr
Um wieviel Euro geht es überhaupt pro Monat, du schreibst "ein sehr hoher Betrag"?
31.07.2023 um 23:13 Uhr
@Bibo123: Sind die "BR Kollegen" auch freigestellt? Wenn ja, ist es eine Ungleichbehandlung. Wenn sie aber nicht freigestellt sind, dann ist es klar, dass die erste Tätigkeitsstätte der Ort ihrer eigentlichen Arbeit ist. Lies dir mal das Urteil 11 TaBV 3/05 durch. Da wird sehr gut beschrieben, dass mit der Freistellung des BRM, sich die erste Tätigkeitsstätte ändern kann (meist zum Sitz des BR also der Zentrale). Übrigens ist der Fall da sehr ähnlich deinem eigenen: vorher Filialleiter, dann freigestelltes BRM und der AG hat die erste Tätigkeitsstätte in die Zentrale gelegt. Zitat: "Freigestellte Betriebsratsmitglieder hätten infolge der Freistellung die Pflicht, während ihrer arbeitsvertraglichen Arbeitszeit am Sitz des Betriebsrats anwesend zu sein und sich dort für anfallende Betriebsratsaufgaben bereitzuhalten. [...] Mit der Freistellung hätte die Pflicht des Antragstellers geendet, die Tätigkeit als Filialleiter in der Filiale [D.] zu erbringen."
Außendienstler haben per se keine erste Tätigkeitsstätte (aufgrund ihrer regulären Arbeit). Deshalb werden sie auch nicht für die KM besteuert.
Deine erste Tätigkeitsstätte ist dort, wo der BR ansässig ist, egal wie oft du auswärtig für den BR unterwegs bist. Du bist ja per se nicht dazu verpflichtet, so oft zu den Filialen zu fahren (oder zumindest nicht von AG-Seite aus).
Ich sehe nur zwei Möglichkeiten: Du verzichtest auf die private Nutzung (dann ist das Auto komplett steuerfrei) oder du klagst (da sehe ich die Erfolgsaussichten aber relativ gering an).
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