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Zuständigkeit BR für neu gegeründetet GMBH

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Vorbert
Nov 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns wurde eine neue GmbH gegründet (Ventilation GWV) was ja nicht verkehrt ist. Wir haben aktuell 2 MA von der alten GmbH GWS jetzt bei der neuen GWV angestellt wurden. Die neuen Arbeitsverträge haben wir als BR vorher bekommen und den MA die von GWS in die GWV wechseln, wurde in den Arbeitsverträgen versprochen sie können, sollte die GWV aufgelöst werden, wieder mit den gleichen Konditionen in die alte GWS zurück. Ist ja schon mal nicht schlecht :-) Meine Frage ist, da wir zur Zeit wieder an einer BV für Kurzarbeit dran sind und im Kopf die GWS drin haben, was ja richtig ist. Sind wir uns nicht ganz sicher ob die GWV (Neu) auch mit in die BV so ohne weiteres mit aufgenommen werden kann! Sind wir automatisch als BR für die GWV zuständig, da ja viele Dinge wie Personalwesen, Kantine usw. weiter von den MA genutzt werden kann. Die GL will bei neuen BV´s die GWV nicht drin haben, wir sagen was machen die MA die in die GWV wechseln, wenn es um BV´s geht oder wenn der BR benötigt wird. Die müssten ja dann theoretisch einen neuen BR gründen. Wäre cool, wenn ein paar nützliche Kommentare kommen könnten.

Danke Gruß Herbert

20102

Community-Antworten (2)

G
ganther

21.11.2022 um 16:21 Uhr

so wird man es dir nicht beantworten können. Der BR ist für die neue GmbH oder Teile davon nur zuständig, wenn diese mit dem bisherigen Betrieb einen Gemeinschaftsbetrieb bilden. Voraussetzung schau mal in den Fitting

D
DummerHund

21.11.2022 um 19:17 Uhr

Verlangt doch mal ein Organigramm vom Unternehmen. Hier könnte man erste Rückschlüsse erkennen.

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