Hallo, sind allgemeingültige Regelungen zur Nutzung von Firmenwagen mitbestimmungspflichtig oder nicht?
Bisher wurde Firmenwagennutzung (mit Privatnutzung) immer einzelvertraglich geregelt.
Dies soll jetzt geändert werden. Unter anderem soll ein Personenkreis festgelegt werden, bei denen automatisch eine Berechtigung auf einen Firmenwagen besteht.
Es gibt bei uns im Unternehmen jedoch Mitarbeiter, die derzeit einen Firmenwagen haben aber nach den neuen Regelungen nicht anspruchsberechtigt sind (es sei denn sie zahlen selber)

Für mich sieht das erstmal nach einer möglichen Lohnkürzung aus, denn um den Status-Quo zu erhalten wir ein vermutlich nicht unerheblicher Teil des Bruttolohns einbehalten.

Wir als Betriebsrat wurden informiert und sind laut AG nicht in der Mitbestimmung. Kommen wir hier irgendwie ins Kollektivrecht?