SITZUNGSPROTOKOLL
Hallo, hat die Geschäftsführung ein Recht auf Einsicht des Sitzungsprotokoll, wenn sie selbst nicht an der Sitzung teilgenommen hat ??
Folgender Fall: Die GF hat irgendwie Erfahren das im Protokoll eine sehr negative Aussage eines BR Mitglied bez.Personalsituation, verschuldet durch den Personalleiter, schriftlich festgehalten wurde. Die GF verlangt nun das diese Aussage gelöscht wird.
Community-Antworten (10)
26.07.2023 um 11:40 Uhr
Der AG hat kein Anrecht auf dieses Protokoll und kann auch keine Löschung verlangen!
26.07.2023 um 11:40 Uhr
Nein.
Bitte die rechtliche Grundlage für diese Forderung mitteilen.
26.07.2023 um 12:11 Uhr
§34 Abs. 3 BetrVG gesteht nur den Betriebsratsmitgliedern das Einsichtsrecht zu, nicht dagegen den übrigen Personen, die berechtigt sind, allgemein oder im Einzelfall an Betriebsratssitzungen teilzunehmen (z.B. die JAV, die SBV usw.).
§34 Abs.2 BetrVG: Falls der AG aber mal bei einer Sitzung dabei war, hat der AG hat ein Recht darauf, zu den Teilen der Sitzung, an denen er teilgenommen hat, den entsprechenden Auszug aus dem Protokoll zu bekommen.
26.07.2023 um 12:16 Uhr
§34 Absatz 2 Satz 1 BetrVG:
"Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen."
der AG hat also Anspruch auf das, was er "eh mitbekommen hat" ... nicht mehr und nicht weniger. Und wie schon richtig gesagt, kann der AG auch keine Löschung fordern. Das kann niemand:
Satz 2 lautet:
"Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen."
also nix löschen ... höchstens deutlich machen, das was nicht korrekt ist. Aber da der AG davon ja "eigentlich" gar nichts wissen kann ....
26.07.2023 um 14:10 Uhr
"hat die Geschäftsführung ein Recht auf Einsicht des Sitzungsprotokoll, wenn sie selbst nicht an der Sitzung teilgenommen hat ??"
GANZ SICHER NICHT!
Was in der BR-Sitzung besprochen wird, geht den Arbeitgeber bzw. die GF überhaupt nichts an.
26.07.2023 um 14:28 Uhr
"Was in der BR-Sitzung besprochen wird, geht den Arbeitgeber bzw. die GF überhaupt nichts an."
Korrekt. Und deshalb würde ich mal die undichte Stelle suchen.
26.07.2023 um 15:05 Uhr
Ja genau, woher kennt der AG die Stelle überhaupt?
27.07.2023 um 17:53 Uhr
Anscheinend hat hier eine Person anstelle des AG als deren Vertretung teilgenommen. Wenn das so ist, besteht selbstverständlich (!) Anspruch darauf, den ihn betreffenden Teil zu erfahren.
Der AG ist keine Person, sondern die Funktion.
28.07.2023 um 10:06 Uhr
@Pickel
Woher weißt du das? Steht so nicht in dem post.
28.07.2023 um 12:04 Uhr
"Wenn das so ist, besteht selbstverständlich (!) Anspruch darauf, den ihn betreffenden Teil zu erfahren."
Falsch! Wie schon genannt, hat der AG (oder auch ein Stellvertreter) das Recht, die Teile zu erhalten, wo er dabei war. Das zieht niemand in Zweifel. Aber nur weil etwas über den AG gesagt wird, ist das kein Grund, das er den Passus (o.ä.) zu bekommen hat.
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