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Teilnahme Personalgespräch

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Damei81
Jul 2023 bearbeitet

Hallo

hat auch der AG ein Recht das ein BR an einem Personalgespräch teilnimmt, obwohl es der AN nicht möchte? Ich habe nix gefunden, es stimmt im Gesetz nur wenn der AN möchte!

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Community-Antworten (9)

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jutti1965

26.07.2023 um 08:49 Uhr

Was spricht dagegen wenn der AG generell sagt er möchte ein BRM dabei haben? Wird bei uns seit Jahren so gehandhabt .Vielleicht möchte er sich ja absichern und bei "schwierigen" MA einen Zeugen dabei haben. Solange der AN auch damit einverstanden ist sehe ich da keine Probleme.

T
Thomas63

26.07.2023 um 09:29 Uhr

Wenn der AN das nicht möchte ist das schwierig zu entscheiden. Man kann da schnell zum Kronzeugen des AG gemacht werden. Ich würde da nicht mitgehen. Wenn der AG einen Zeugen braucht soll Er jemand anderes Mitnehmen.

M
Moreno

26.07.2023 um 10:10 Uhr

Wenn der AN dies nicht möchte ist das für mich überhaupt nicht schwer zu entscheiden! Als BRM ist der AG nicht weisungsberechtigt was ich zu tun habe. Wenn der AN seine Gespräche ohne BR führen möchte kann er dies gerne tun!

K
Kehler

26.07.2023 um 10:22 Uhr

Wenn der AN dies nicht möchte würde ich auch nicht daran teilnehmen. Der BR ist für die AN da und nicht für den AG.

D
Damei81

26.07.2023 um 11:13 Uhr

Jo, so ist auch meine Meinung und Kenntnisstand, wollte mich nur noch Rückversichern.

Danke

G
ganther

26.07.2023 um 11:40 Uhr

Ausnahmsweise kann es aber sinnvoll sein. Vielleicht kann der AG ja den/die MA einschätzen, er kennt das Thema und es geht dann nicht um den BR als Zeuge, sondern das BRM kann den/die MA danach ggf. besser auffangen. Unser AG macht das manchmal auch und hinten dran haben wir über den AG dann noch psychologische Hilfe

D
Damei81

26.07.2023 um 11:46 Uhr

Kann sein, aber § 82 Abs.2 BetrVG "Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen"

und einen Gesetzestext wo der AG das kann, gibt es nicht und wenn der AN das nicht möchte, gibt es als BR kein Handlungsspielraum!

M
Moreno

26.07.2023 um 11:51 Uhr

ganther das sollte ja wohl jeder Mitarbeiter selber entscheiden können ob er psychologische Hilfe nach einem Gespräch mit dem AG benötigt. Erstmal ist er ja frei in seiner Entscheidung ob er ein BRM mitnimmt.

G
ganther

27.07.2023 um 01:49 Uhr

natürlich ist das seine Entscheidung... wer aber schon mal psychologische Hilfe gebraucht hat, der weiß wie schwierig und langwierig das ist. Da ist ein Angebot des AGs mit einem Netzwerk in das MA eingesteuert werden können und der AG trägt noch die Kosten für Privatpatientenbehandlung, Gold wert. Und als BRM kann man den MA auch überzeugen oder ich bin dabei bis der MA mich bittet zu gehen. Das ist alles der absolute Ausnahmefall, aber es mag auch mal sinnvoll sein

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