Ag zweifelt erforderlichkeit vom Br-arbeit an.
Hallo, die Überschrift ist vielleicht etwas dick aufgetragen, doch zu Sache. Ich bin Angestellter in Teilzeit (30h/w) und nach 38 Teilfreigestellt (15h). Mein AG hat meinen BRV, wegen mir angeschrieben, da es Tage gab, wo ich länger als 6 Stunden Br Arbeit gemacht habe, obwohl ich ja nur 6 Stunden Arbeiten darf am Tag und deswegen möchte er wissen warum ich länger gemacht hab und er soll zukünftig sowas Unterbinden. Meine Fragen. Hätte der AG mich nicht anschreiben müssen, schließlich liegt es doch im Ermessen jedes einzelnen BRM, ob die BR Tätigkeit erforderlich ist. Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, das ich Auskunft gebe welche Tätigkeiten ich als BRM ausgeführt hab ? Bis jetzt war mir so, das er es verlangen kann, doch letztendlich wenn ich nur sage sie war erforderlich, er es über das Gericht einfordern muss. Begründen kann ich alle Tätigkeiten, es ärgert mich einfach nur.
Community-Antworten (10)
26.07.2023 um 00:24 Uhr
"Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, das ich Auskunft gebe welche Tätigkeiten ich als BRM ausgeführt hab ?"
Im Nachhinein aufgrund der Stunden mWn nicht, Nein.
26.07.2023 um 08:45 Uhr
BR Arbeit ist während der Arbeitszeit zu erledigen, wenn du innerhalb dieser zeit nicht fertig wirst musst du am nächsten Tag weitermachen.
26.07.2023 um 09:57 Uhr
Wenn du eine Freistellung nach 38 hast so nimm diese. Wenn es nicht langt, dann stelle dich nach §37 frei. Dies solltest du deinen Vorgesetzten mitteilen. Zu meckern hat der AG da nix.
26.07.2023 um 10:59 Uhr
Das teile ich auch meinen Vorgesetzten rechtzeitig mit, der hat damit kein Problem. Es ist auch Blödsinn, in meinen AV steht nicht drin das ich nur 6 Stunden am Tag arbeiten darf. Sondern nur die 30h. Mal sind 5 Stunden mal Tag, manchmal 8 stunden. Zumal ich in der besagten Woche nur 20 Stunden gearbeitet hab, um mal Überstunden abzubauen. Eigentlich stößt mir am meisten auf das man wissen will was ich gemacht habe.
26.07.2023 um 11:10 Uhr
Eigentlich stößt mir am meisten auf das man wissen will was ich gemacht habe.
Zweifelt der Arbeitgeber aufgrund der konkreten betrieblichen Situation und des vom Betriebsratsmitglied genannten Zeitaufwands an der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit, hat das Betriebsratsmitglied dem Arbeitgeber stichwortartige Angaben zu machen, die diesem zumindest eine Plausibilitätskontrolle ermöglichen. Solange das Betriebsratsmitglied dieser Darlegungspflicht nicht nachkommt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zurückbehalten. Erhält der Arbeitgeber die stichwortartigen Angaben, geht die Darlegungslast für die fehlende Erforderlichkeit zunächst auf ihn über. Kann er begründen, weshalb ganz erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit von Art und Umfang der Betriebsratstätigkeit bestehen, hat das Betriebsratsmitglied im Einzelnen darzulegen, welche Betriebsratsaufgaben es wahrgenommen hat und woraus sich die Erforderlichkeit ergibt (BAG v. 15.3.1995 - 7 AZR 643/94).
26.07.2023 um 11:38 Uhr
@Jutti und das fehlt mir, an einem Tag musste das Br- Büro besetzt werden, wegen Urlaub und das müsste eigentlich bis 16:00 Uhr besetzt sein. Den anderen Tag, musste ich noch ein Protokoll anfertigen, da ein Abteilungsleiter kurz vor Feierabend seinen Unmut, über eine Entscheidung des Br-Gremiums im Büro geäußert hat. Es ist auch so das nur bezweifelt wird, das die 1 Stunde mehr jeweils an zwei Tagen nötig war. Meine Dienstelle musste deswegen nicht den Dienstplan für die Woche, oder den Tagen umwerfen.
26.07.2023 um 11:45 Uhr
Erstmal geht es nur darum, dass du es gemacht hast und dass du dich richtig abgemeldet hast. Die Notwendigkeit entscheidet der Betriebsrat. Die richtig Angabe hast du gemacht - Besetzung des BR-Büros, Dokumentation Störung BR-Arbeit durch X.
Behauptungen von Arbeitszeitbetrug sind schwerwiegend, darauf mal hinweisen.
26.07.2023 um 12:09 Uhr
"Behauptungen von Arbeitszeitbetrug sind schwerwiegend, darauf mal hinweisen."
Der AG hat keinerlei derartige Behauptung aufgestellt.
26.07.2023 um 12:35 Uhr
Ich habe laut dem Schreiben, Überstunden nur wegen Br-Arbeit gemacht. Was in meinen Augen Blödsinn ist, da ich in der Woche nicht mal auf meine 30 Stunden kam und in meinen AV steht auch nur 30h/w nichts von 6 Stunden.
26.07.2023 um 13:02 Uhr
das macht in der Tat dann wenig Sinn. Aber AGs sind halt nicht immer "sinnig" unterwegs.
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