Mitbestimmung Elternzeit
Hallo
muss ich einem Elternzeitantrag als BR zusimmen bzw. kann es ablehnen? Bzw. muss der AG mich als BR überhaupt anhören?
Community-Antworten (10)
20.07.2023 um 12:27 Uhr
Nicht das ich wüsste.
20.07.2023 um 12:32 Uhr
Da es einen Rechtsanspruch auf Elternzeit gibt, sehe ich den BR hier nicht in der Mitbestimmung. Ich kenne auch keine Konstellation, in der der AG das ablehnen könnte.
Erst wenn während der Elternzeit z.B. eine Teilzeittätigkeit aufgenommen werden soll, oder es zu einer Veränderung nach der Elternzeit kommt, ist der BR gem. §99 BetrVG anzuhören.
20.07.2023 um 12:32 Uhr
wir bekommen von unserem AG immer eine Anhörungsbogen, mit der Bitte um Zustimmung
20.07.2023 um 13:14 Uhr
Da würde mich mal interessieren, auf welchen § aus dem BetrVG sich der ArbGeb bezieht. Denn so wie Muschelschubser schreibt-> es ist ein Rechtsanspruch.
20.07.2023 um 13:21 Uhr
§ 99 BetrVG
20.07.2023 um 14:52 Uhr
Elternzeit ist in §99 nicht genannt, und der Paragraph ist abschließend. Das macht auch Sinn, weil es bei einem Rechtsanspruch keine wirklichen Ablehnungsgründe geben kann.
Aber ich weiß jetzt auch nicht, ob ich den AG belehren würde. Wenn er Euch unaufgefordert mit einbindet, ist es ja positiv. Anderen AG muss man alles Mögliche aus der Nase ziehen. ;-)
20.07.2023 um 15:31 Uhr
wenn wir dem nicht zustimmen würden, würden Sie die Elternzeit nicht bekommen, behauptet er gegenüber den AN.
20.07.2023 um 16:27 Uhr
.........Blödsinn!.......
21.07.2023 um 07:13 Uhr
dann solltet ihr das auf einer Betriebsversammlung gegenüber den MA mal klarstellen!
21.07.2023 um 09:28 Uhr
Eine Mitteilung an den BR reicht, da muss man nichts zustimmen.
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