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Mitbestimmung Elternzeit

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Damei81
Jul 2023 bearbeitet

Hallo

muss ich einem Elternzeitantrag als BR zusimmen bzw. kann es ablehnen? Bzw. muss der AG mich als BR überhaupt anhören?

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Community-Antworten (10)

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takkus

20.07.2023 um 12:27 Uhr

Nicht das ich wüsste.

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Muschelschubser

20.07.2023 um 12:32 Uhr

Da es einen Rechtsanspruch auf Elternzeit gibt, sehe ich den BR hier nicht in der Mitbestimmung. Ich kenne auch keine Konstellation, in der der AG das ablehnen könnte.

Erst wenn während der Elternzeit z.B. eine Teilzeittätigkeit aufgenommen werden soll, oder es zu einer Veränderung nach der Elternzeit kommt, ist der BR gem. §99 BetrVG anzuhören.

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Damei81

20.07.2023 um 12:32 Uhr

wir bekommen von unserem AG immer eine Anhörungsbogen, mit der Bitte um Zustimmung

T
takkus

20.07.2023 um 13:14 Uhr

Da würde mich mal interessieren, auf welchen § aus dem BetrVG sich der ArbGeb bezieht. Denn so wie Muschelschubser schreibt-> es ist ein Rechtsanspruch.

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Damei81

20.07.2023 um 13:21 Uhr

§ 99 BetrVG

M
Muschelschubser

20.07.2023 um 14:52 Uhr

Elternzeit ist in §99 nicht genannt, und der Paragraph ist abschließend. Das macht auch Sinn, weil es bei einem Rechtsanspruch keine wirklichen Ablehnungsgründe geben kann.

Aber ich weiß jetzt auch nicht, ob ich den AG belehren würde. Wenn er Euch unaufgefordert mit einbindet, ist es ja positiv. Anderen AG muss man alles Mögliche aus der Nase ziehen. ;-)

D
Damei1981

20.07.2023 um 15:31 Uhr

wenn wir dem nicht zustimmen würden, würden Sie die Elternzeit nicht bekommen, behauptet er gegenüber den AN.

T
takkus

20.07.2023 um 16:27 Uhr

.........Blödsinn!.......

S
sommerhand

21.07.2023 um 07:13 Uhr

dann solltet ihr das auf einer Betriebsversammlung gegenüber den MA mal klarstellen!

K
Kehler

21.07.2023 um 09:28 Uhr

Eine Mitteilung an den BR reicht, da muss man nichts zustimmen.

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