Erstellt am 20.07.2023 um 07:23 Uhr von jutti1965
Spinde sind Privatsache, da hat auch ein Wäscheservice nichts dran zu suchen! Der persönliche Spind eines Arbeitnehmers ist Teil seiner Privatsphäre. Jeder darf darauf vertrauen, dass sein Spind nicht ohne Einwilligung geöffnet wird.
BAG, Urteil vom 20.06.2013
Aktenzeichen: 2 AZR 546/12
Erstellt am 20.07.2023 um 07:33 Uhr von Thomas63
Sind Eure Umkleidespinde zur Zeit schon offen und quasi für jeden jederzeit zugänglich?
Würde mich wundern. Wenn ja sehe ich da kein Problem.
Normal sind Umkleidespinde von den MA verschlossen da man ja auch seine Private Kleidung dort reinhängt. Hier einen generellen Zugriff zu geben würde ich mich weigern.
Wie beantwortet euer AG die Haftung wenn etwas gestohlen wird und sei es nur die Private Hose oder die Schuhe?
Als Argument könnte auch das Urteil dienen das der AG nicht Spinde kontrollieren darf und schon garnicht eine Fremde Firma
AG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.01.2005, Az.: 7 Ca 9658/03
Bei uns hat die Firma kleine Spindfächer angeschafft die mit Nummern und Namen versehen sind wo die Kleidungsfirma die Wäsche reinlegen kann. Der MA hat einen Schlüssel wo er dann an seinen Spind kommt. Da die Fächer sehr klein sind und nur für die Lagerung der Kleidung dienen kann man auf einer kleinen Fläche viele Fächer unterbringen. Vielleicht ist das eine Alternative.
Erstellt am 21.07.2023 um 06:15 Uhr von Julimond
Danke euch, auch gut sind die Urteile ;) Da kommen wir nun weiter.