Erstellt am 26.01.2017 um 09:43 Uhr von celestro
"Zur Förderung der Beschäftigung sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz vor, befristete Arbeitsverträge auch ohne sachlichen Grund abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen dem Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber nicht schon zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat und die Höchstbefristungsdauer von 2 Jahren nicht überschritten wird."
Das es da eine Höchstzahl gibt, wäre mir persönlich jetzt nicht bekannt. Aber bei maximal 2 Jahren Dauer wird man natürlich eine gewisse "Grenze" irgendwo haben.
Erstellt am 26.01.2017 um 09:48 Uhr von gironimo
§ 14 Abs. 2 TzBfG spricht von max. 3 Verlängerungen (also 4 "Verträge")
Erstellt am 26.01.2017 um 09:51 Uhr von galaxy
TzBfG§ 14 Zulässigkeit der Befristung
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages OHNE Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die HÖCHSTENS DREIMALIGE VERLÄNGERUNG eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
Also MAXIMAL 3 mal möglich
Gruß
Galaxy
Erstellt am 26.01.2017 um 09:52 Uhr von galaxy
gironimo war schneller ....
Gruß
Galaxy
Erstellt am 26.01.2017 um 09:58 Uhr von Betriebsrathier
Danke euch für die schnellen Antworten.
....doch genau das irritiert uns.
Grundsätzlich wird in Schulungen und in de Personalabteilung von maximal drei (!) Verträgen innerhalb von 24 Monaten gesprochen.
Im Gesetz aber wird von einem Vertrag und maximal drei Verlängerungen gesprochen (=4 Verträge in Gänze).
Wie denn nun?
Liebe Grüße
Erstellt am 26.01.2017 um 10:52 Uhr von nicoline
So nun:
4 Verträge in Gänze, 1 Ursprungsvertrag und maximal 3 Verlängerungen!
Erstellt am 26.01.2017 um 10:55 Uhr von Tulpe
Liest sich wie der 4te Vertrag ist ein Festvertrag. Auch wen er Befristet wurde.
Gruß
Erstellt am 26.01.2017 um 16:37 Uhr von Pickel
Tulpe, diese falsche Leseweise liegt aber an dir. Richtig ist natürlich die 3x mögliche Verlängerung.
Erstellt am 26.01.2017 um 23:02 Uhr von celestro
Ist zwar von gestern ... ;-)
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2017-01/befristete-arbeitsvertraege-arbeitgeber-sachgrundlos-arbeitsrecht