SiFa sachgrundlos befristet einstellen?
Der Arbeitgeber hat eine Arbeitssicherheitsfachkraft sachgrundlos befristet eingestellt. Leider haben wir der Einstellung vor 1 1/2 Jahren auf 2 Jahre zugestimmt. Ist damit auch die Abberufung nach ASiG durchgeführt? Hintergrund: die SiFa wollen wir behalten, da diese auch unbequeme Tatsachen anspricht.
Community-Antworten (2)
18.12.2011 um 12:18 Uhr
"Ist damit auch die Abberufung nach ASiG durchgeführt? "
Eine gesonderte Abberufung ist nicht erforderlich, da bereits durch die Befristung beinhaltet.
"Hintergrund: die SiFa wollen wir behalten, da diese auch unbequeme Tatsachen anspricht. "
Da eine neue SiFa bestellt werden muss und der BR ein MBR hat, solltet Ihr rechtzeitig mit dem AG "verhandeln".
18.12.2011 um 19:14 Uhr
sehe ich so ähnlich. An Eurer Stelle würde ich den Punkt ganz offen ansprechen, dass der Betrieb in einem halben Jahr wegen der Befristung keine SiFa mehr hat.
Auch wenn er unbequem ist, macht es wenig Sinn, ständig einen neuen Mann/Frau zu holen. Und eine gewisse Unbequemlichkeit - jemand der Unzulänglichkeiten offen legt und nicht unter den Teppich kehrt also - handelt im Sinne des Betriebes.
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