Festangestellten müssen für Dienstleiter Platz machen und zu schlechteren Arbeitbedinungen
In unserem Betrieb hat einer der Geschäftsführer entschieden, dass für ein Kundenprojekt müssen alle externe "Contractors" (Ingenieure) zusammen sitzen. Es handelt sich um über 50 Leute, die kein Festvertrag im Sinne eines fest angestellten haben. Der Geschäftsführer fordert, dass ca 45 Mitarbeiter von einem Gebäude ausziehen müssen, um Platz zu schaffen für diese externe Ingenieure. Die 45 Festangestellten müssen nun zu einem Gebäude hinziehen, der weiter entfernt von der Kantine und der Gesamtkern vom den Entwicklern liegt. Der Gebäude scheint auch nicht in so einem guten Zustand zu sein, als da wo sie jetzt sitzen.
Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht im Bezug auf so einer Aktion?
Die festangestellten Ingenieuren sind saur, dass sie für externe Dienstleister ausziehen müssen, weil sie geringeren Verhältnissen dadurch werden.
Community-Antworten (1)
17.01.2017 um 08:58 Uhr
Das kommt stark auf die Umstände an. Ist es sehr weit weg? Wie sehen die Arbeitsplätze aus (§ 91 BetrVG, gibt es eine Gefährdungsbeurteilung für diese Arbeitsplätze)?
Und wie weit reicht das Weisungsrecht bei den "freien" Mitarbeitern. Wie kann er anweisen, wo und wie sie arbeiten müssen? Sind sie vielleicht doch nicht so frei?
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