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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechtmäßigkeit Beschlußfassung Konzernbetriebsrat

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nelchen
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mal eine Frage zur Rechtmäßigkeit von Beschlußfassungen: wir haben seit kurzer Zeit einen KBR. Dorthin sind 2 unserer BRM entsandt. Als kleines Unternehmen sind wir mit der Stimmengewalt ja leider den großen Unternehmen unterlegen. Es trug sich nun zu, das wir kleines Haus aufmüpfig wurden und eine Beschlußvorlage diskutiert haben. dass passte dem KBR- Vorsitz nun scheinbar garnicht und er sagte kurz vor der Abstimmung zu unseren beiden Kolleginnen, sie könnten nun P*****pause machen und den Saal verlassen. Naja- leider sind die Beiden auch gegangen und die Vorlage wurde zur Beschlußfassung gegeben. Geht doch garnicht- oder? Können wir dagegen noch etwas unternehmen?

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Community-Antworten (18)

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Pjöööng

11.01.2017 um 11:22 Uhr

Hätte es denn im Ergebnis einen Unterschied gemacht wenn Eure beiden BRM die Sitzung nicht verlassen hätten?

B
bürgermeister

11.01.2017 um 11:30 Uhr

Mal abgesehen davon ob die Stimmen hätten was ausrichten können. Finde ich es ein Unding das die Kollegen so behandelt wurden. Das geht in einem Gremium nicht. Da sollte jeder seine Meinung haben und vertreten dürfen.

W
WillsWissen

11.01.2017 um 11:43 Uhr

Ja, Eure beiden Vertreter austauschen. Warum verlassen sie den Raum? Wie lautet der Beschluss? Wie ist das Abstimmungsergebnis? 6 ja / 4 nein / 2 beim P....? Der Beschluss ist ja wohl gefasst worden (wir wissen leider nicht worum es ging). Prüfen, ob die Beschlussfassung aufgrund des Verlassens des Raumes noch rechtlichen Bestand hat. Jeder Beschluss eines BR/KBR/GBR kann durch einen erneuten Beschluss (neue Kenntnisse, Fakten etc.) ersetzt werden.

N
NickNeu

11.01.2017 um 11:47 Uhr

Die Bemerkung man könne nun den Saal verlassen, ist natürlich eine Unverschämtheit und zeigt mindestens (interessant wäre der exakte Wortlaut) ein überhebliches Verhältnis zur Minderheiten. Da hilft vor allem: Öffentlichkeitsarbeit. Wirklich etwas dagegen unternehmen könnt ihr darüber hinaus möglicherweise an der Wirkung des Beschlusses auf euer kleines Unternehmen (letztendlich gibt es zwischen KBR und (G)BR schließlich kein Hierarchisches Verhältnis) oder wenn ihr die Gültigkeit des Beschlusses juristisch anzweifelt. @WillsWissen: Das Abstimmungsergebnis ("als kleines Unternehmen") klingt eher nach 600 ja/400 nein und 2 beim p....

N
nelchen

11.01.2017 um 12:00 Uhr

@ Pjöööng- nein @ WillsWissen Ja, Eure beiden Vertreter austauschen: unsachlicher und dümmer geht die Antwort nicht! Warum verlassen sie den Raum: weil das absolutes Neuland für die Mädels ist und dem Vorsitzenden gehorcht haben! Wie lautet der Beschluss?: geht dich gar nichts an! Wie ist das Abstimmungsergebnis? 6 ja / 4 nein / 2 beim P....?:kann sein (wir wissen leider nicht worum es ging).: auch das geht dich nichts an!

Prüfen, ob die Beschlussfassung aufgrund des Verlassens des Raumes noch rechtlichen Bestand hat + Jeder Beschluss eines BR/KBR/GBR kann durch einen erneuten Beschluss (neue Kenntnisse, Fakten etc.) ersetzt werden.: das hat langsam wieder etwas mit dem Thema zu tun....

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WillsWissen

11.01.2017 um 12:11 Uhr

@ nelchen: Betrifft der Beschluss die beiden entsandten Personen persönlich, nehmen Sie an der Abstimmung nicht teil!!! Dementsprechend ist es interessant, worum es in dem Beschluss geht. Wer vorher diskutiert und sich dann auf plumpe Art des Raumes verweisen lässt hat doch wohl ein Problem. Allem Anschein nach (hast du aber nicht erwähnt) ist Euer BR auch neu! Im KBR/GBR gibt es keine anderen Regeln wie im örtlichen BR. Der Vorsitzende vertritt die gemeinsam erarbeiteten Beschlüsse. Er ist nicht der "liebe Gott"! Oder schickt Euer örtlicher BR-Vorsitzender auch einfach Mitglieder vor die Tür???

P
Pjöööng

11.01.2017 um 12:25 Uhr

Wenn das Verlassen der Sitzung am Ergebnis nichts geändert hat, dann ergibt es wenig Sinn darüber zu diskutieren.

Interessanter ist dann schon, was sowohl im KBR, wie aber auch bei Euch im Gremium abgeht.

Der KBR-Vorstzende hat ja offensichtlich sein Revier markiert, gezeigt wer der Herr im Hause ist und Eure beiden Vertreterinnen sind darauf hereingefallen. Punktsieg für den Vorsitzenden.. Da würde man sich mehr Demokratieverständnis bei dem Vorsitzenden wünschen, aber auch sichereres Auftreten Eurer Vertreter.

Interessant finde ich aber auch Deine Wortwahl: "Als kleines Unternehmen sind wir mit der Stimmengewalt ja leider den großen Unternehmen unterlegen." "Es trug sich nun zu, das wir kleines Haus aufmüpfig wurden ..."

Wenn ich in solch einem Gremium schon mit dieser Grundeinstellung auftrete, dann kann auch nichts herauskommen. Die Arbeit in solch einem Gremioum besteht ja nicht nur aus Abstimmungen, sondern auch aus Diskussionen und Meinungsbildung, wie auch Lobbyarbeit. Zugegebenermaßen ist es einfacher wenn man über eine satte Mehrheit verfügt, aber auch der steinige Weg hat seine Reize.

Der Hammer finde ich aber Deine Formulierung "... die Mädels ...". Warum entsendet Ihr denn zwei Vertreter für die Du nur solch eine herabwürdigende Bezeichnung findest? Oder ist das der übliche Umgang miteinander in Eurem Gremium? Statt Euren Vertretern den Rücken zu stärken putzt Ihr sie herunter?

Zum Glück ist die "Macht" des GBR sehr beschränkt. Es gibt eigentlich nur sehr wenig worüber dieser entscheiden kann.

P
Pjöööng

11.01.2017 um 12:27 Uhr

Zitat (WillsWissen): "Betrifft der Beschluss die beiden entsandten Personen persönlich, nehmen Sie an der Abstimmung nicht teil!!! Dementsprechend ist es interessant, worum es in dem Beschluss geht."

Mir fällt beim besten Willen kein Beschluss in einem KBR bei dem ein KBR Mitglied aus persönlicher Betroffenheit verhindert sein könnte.

W
WillsWissen

11.01.2017 um 12:58 Uhr

@ Pjöööng: "Mir fällt beim besten Willen kein Beschluss in einem KBR bei dem ein KBR Mitglied aus persönlicher Betroffenheit verhindert sein könnte."

Gebe Dir uneingeschränkt recht. Obliegt dem örtlichen BR!

N
nelchen

11.01.2017 um 13:04 Uhr

@WillsWissen Es geht um Arbeitskleidung. Unseren BR gibt es schon Lage, aber wir haben uns seit 2014 aus Nachrückern formiert und bemühen uns (glaub ich jedenfalls) redlich. Bisher waren wir ein eigenständiges Unternehmen und sind gekauft worden. Daher ist für uns die KBR- Arbeit neu; kein Problem, aber eine neue Herausforderung.

@Pjöööng Steck mal den Moralapostel wieder ein: aufmüpfig war wohl eher zynisch gemeint- wir sagen nicht zu allem ja! Diskutiert haben die "Mädels" vor der Abstimmung und Argumente hervorgebracht. Ach ja- ich darf übrigens Mädels sagen ohne das es eine Abwertung ist: rate mal warum......

C
celestro

11.01.2017 um 13:06 Uhr

"Warum verlassen sie den Raum: weil das absolutes Neuland für die Mädels ist und dem Vorsitzenden gehorcht haben!"

Also ich kann in dem Satz keine Herabwürdigung erkennen.

P
Pjöööng

11.01.2017 um 13:32 Uhr

Ok, ich rate: Du bist selber noch keine 18 Jahre alt. Deshalb trifft dieser Begriff auch auf Dich zu.

Im Übrigen: Sagen ist nochmal etwas anderes als Schreiben. Aber lassen wir das.

Ich frage mich aber, welchen Konflikt es hier beim KBR geben kann. Eine originäre Zuständigkeit des KBR kann ich hier beim besten Willen nicht sehen. Bliebe also nur, dass entweder die (G)BRe ihn beauftragt haben (warum?), oder der Arbeitgeber die Zuständigkeit des KBR herbeigeführt hat, das sehe ich aber bei dem Thema als schwierig an.

Wenn eine Beauftragung vorliegt, kann die resultierende BV mögliucherweise von dem örtlichen BR gekündigt werden.

C
celestro

11.01.2017 um 14:21 Uhr

"Ok, ich rate: Du bist selber noch keine 18 Jahre alt. Deshalb trifft dieser Begriff auch auf Dich zu."

Seit wann wird der Begriff "Mädels" nur für Personen < 18 Jahren verwendet ?

N
nelchen

11.01.2017 um 14:32 Uhr

Oh vielen Dank Pjöööng-----Kiss-----Kiss----Kiss----

Sagen ist nochmal etwas anderes als Schreiben- nun aber nicht einknicken du kleiner Strolch.....

So- nun aber wider zurück zum Thema

W
WillsWissen

11.01.2017 um 14:35 Uhr

So, wenn gewisse Dinge geklärt sind, möchte ich auch etwas sinnvolles beitragen.

  1. Habt ihr (örtliches Gremium) einen Beschluss gefasst, den GBR und im nächsten Schritt den KBR mit der Thematik Arbeitskleidung zu beauftragen? Wenn nicht, kann der KBR auch keinen Beschluss fassen. Sehe ich so wie Pjöööng.
  2. Ihr seit gekauft worden. So, da sitzt wahrscheinlich ein gestandener KBR-Vorsitzender der es nicht gewohnt ist, dass seine Meinung nicht die Meinung aller Mitglieder ist. Genau das ist doch das schöne an unserer Tätigkeit... Wir müssen doch im Gremium nicht immer derselben Meinung sein. Wenn dann abgestimmt wird (mit allen!!!!!) und es gibt einen Mehrheit dafür (oder dagegen) dann ist es so. Und diesen Beschluss sollte man auch akzeptieren und vertreten.
  3. Nachrücker. Ich hoffe, dass ihr nicht die unerfahrenen Mitglieder zu einer solchen Sitzung entsandt habt. Wenn dieser KBR vorher schon existent war, gibt es dort genauso gut Seilschaften wie im reinen Berufsleben auch. Dort gehören dann "alte Hasen" hin um das Revier abzustecken! Nur weil wir Betriebsräte sind, sollten wir nicht so tun, als ob wir unser Ego einfach zur Seite stellen könnten.
N
nelchen

11.01.2017 um 16:15 Uhr

Hallo WillsWissen.

  1. Die "Konzernmutter" möchte das Konzept für alle Konzernbetriebe einführen/ umsetzten und hat also den KBR das ganze zur Mitbestimmung vorgelegt.

  2. Der Vorsitzende des KBR ist erstmalig Vorsitzender eines Gremiums, er ist kein Vorsitzender eines BR oder GBR. KBR wurde letztes Jahr gegründet.

  3. Naja- die ordentlichen Mitglieder haben nach der Wahl 2014 den BR nach und nach verlassen und so sind wir nachgerückt. Die beiden Kolleginnen sind seit der vorletzten Wahl im BR.

Uns geht es darum, mit welchen Argumenten in Bezug auf diese (Un)Art der Abstimmung geantwortet werden kann. So geht es ja nun auch nicht!

W
WillsWissen

12.01.2017 um 08:13 Uhr

@ nelchen: Dann hast du jetzt das Problem doch recht gut beschrieben. Kann es möglich sein, dass sowohl der KBR / GBR / BR im Moment im Bereich Rechte und Pflichten ein wenig im Trüben fischt? Stellt doch den Antrag einer gemeinsamen Schulung des KBR! Dort werden dann sowohl Euch (denn das Verlassen der Sitzung ist nur auf Unwissenheit zurück zu führen) als auch dem Vorsitzenden ganz klar gesagt, was man darf und was man nicht darf. Auf der Seminarliste der WAF stehen solche Seminare. Außerdem ist es eine gute Möglichkeit sich auch nach dem Seminar noch einmal auszutauschen (Kriegsbeil begraben!!!) Wenn ihr Euch untereinander nicht vertraut, wie steht ihr dann zu Eurem AG!?

N
nelcen

12.01.2017 um 08:25 Uhr

So ist es- im Moment ist das für uns Neuland. Was die Schulung anbetrifft so ist durch den KBR für den nächsten Monat 2 Tage In- House- WB beschlossen worden. Zu unserem ArbG im Haus haben wir ein sehr gutes Verhältnis und hier läuft es eigentlich ganz gut. Kaum Fluktuation, MA sind zufrieden und wir haben eine gute Stimmung unter allen Beschäftigten. Man gewinnt den Eindruck, das dies eben dem KBR nicht so recht passt, denn die meisten Unternehmen im Verbund haben ordentliche Probleme zwischen ArbG und BR.

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