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Konzernbetriebsrat - Ausschüsse

S
Summer
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand helfen? Wir, ein 3-köpfiges Gremium möchten 2 BR-Mitglieder in den Konzernbetriebsrats-EDV-Ausschuss senden. Gibt es dafür eine gesetzlcihe Grundlage? Kann man sich auf § 55 BetrVG berufen? Oder gibt's da noch eine andere gesetzliche Vorschrift, die greift?

Hallo Lotte, das 3-köpfige Gremium kann 2 BR-Mitglieder in den Konzernbetriebsrat schicken. Von Konzernbetriebsratsseite ist gesagt worden, dass ebenfalls 2 BR-Mitglieder in den Konzernbetriebsrat-EDV-Ausschuss bestimmt werden können. Wir sollen die Frage beantworten, warum; und können das leider nicht so exakt definieren.

Hallo nochmal, unsere GF möchte von uns wissen, wo denn das steht. Wir, das 3-köpfige Gremium, möchten 2 BR-Mitglieder in diesen Ausschuss schicken, und wissen leider nicht, ob es überhaupt nach dem BetrVg zulässig ist.

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Community-Antworten (6)

L
Lotte

18.10.2007 um 11:44 Uhr

Summer, der Konzernbetriebsrat bestimmt die Ausschussmitglieder aus seiner Mitte. Wieviele BRM von Euch sind denn im KBR?

RH
Robin H

18.10.2007 um 13:58 Uhr

Hallo Summer, Lotte,

also ich war in Bezug auf die §§ 27 und 28 BetrVG (siehe Verweis aus § 59) immer der Ansicht, dass es bei der Bildung von Ausschüssen eine Wahl gibt, bei der diejenigen gewählt werden können, die zuvor kandidieren. ;-))

Soweit ein solcher EDV-Ausschuss gebildet wird, beschließt der KBR über dessen Größe und Aufgaben. Danach werden die Mitglieder gewählt.

Summer, da können natürlich eure beiden KBR-Delegierten kandidieren. Ob sie aber gewählt werden liegt im Wahlentscheid des KBR, und da wird dann gewichtet gewählt. Wenn also die anderen KBR-Delegierten anderer Unternehmen oder Betriebe wesentlich höhere Stimmgewichte mitbringen, und es mehr Kandidaten als Sitze gibt, dann haben eure Delegierten wohl schlechte Karten.

L
Lotte

18.10.2007 um 14:44 Uhr

Herr Hood ;-)), die Frage bezog sich m.E. darauf, ob aus dem BR auch BRM in den KBR Ausschuss entsand werden können, die nicht im KBR entsand sind. Und ich weiß nicht so recht, ob man als BRM für so etwas kandidiert (ich stelle mir schon eine Fernsehshow mit passendem Wahlplakat vor), ist es nicht eher so, dass ein Wahlvorschlag gemacht wird...;-) Würde einem BRM, welches nicht zur Ausschussarbeit bereit ist, den Rücktritt nahelegen. (Oder sind wir im Wunschkonzert?) ;-)

RH
Robin H

18.10.2007 um 15:05 Uhr

Lotte, das ist klar, mir ging es um Dein "bestimmt"

L
Lotte

18.10.2007 um 23:42 Uhr

Robin, wenn die Frage die nach den Modalitäten der "Bestimmung" gewesen wäre, dann wären wir sicher schnell bei der geheimen Wahl angekommen, aber so... ;-)

L
Lotte

18.10.2007 um 23:52 Uhr

Summer, bitte füge Deiner Frage nicht immer neue Fragen im oberen Text hinzu, sondern stelle sie in einem neuen Fenster, so als ob Du eine Antwort geben würdest.

Es steht nicht im Gesetz, da es keine BRM aus Eurem Gremium sein können, wenn diese nicht im KBR vertreten sind! Und wenn sie im KBR entsand sind, dann gilt was Robin sagt. Sie können vom KBR gewählt werden (siehe § 28 BetrVG) oder auch nicht. Der KBR bestimmt durch Verhältnis- oder Mehrheitswahl wer von den KBRM im Ausschuss vertreten sein soll.

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