Erstellt am 18.10.2007 um 09:44 Uhr von Lotte
Summer,
der Konzernbetriebsrat bestimmt die Ausschussmitglieder aus seiner Mitte.
Wieviele BRM von Euch sind denn im KBR?
Erstellt am 18.10.2007 um 11:58 Uhr von Robin H
Hallo Summer, Lotte,
also ich war in Bezug auf die §§ 27 und 28 BetrVG (siehe Verweis aus § 59) immer der Ansicht, dass es bei der Bildung von Ausschüssen eine Wahl gibt, bei der diejenigen gewählt werden können, die zuvor kandidieren. ;-))
Soweit ein solcher EDV-Ausschuss gebildet wird, beschließt der KBR über dessen Größe und Aufgaben. Danach werden die Mitglieder gewählt.
Summer,
da können natürlich eure beiden KBR-Delegierten kandidieren. Ob sie aber gewählt werden liegt im Wahlentscheid des KBR, und da wird dann gewichtet gewählt. Wenn also die anderen KBR-Delegierten anderer Unternehmen oder Betriebe wesentlich höhere Stimmgewichte mitbringen, und es mehr Kandidaten als Sitze gibt, dann haben eure Delegierten wohl schlechte Karten.
Erstellt am 18.10.2007 um 12:44 Uhr von Lotte
Herr Hood ;-)),
die Frage bezog sich m.E. darauf, ob aus dem BR auch BRM in den KBR Ausschuss entsand werden können, die nicht im KBR entsand sind.
Und ich weiß nicht so recht, ob man als BRM für so etwas kandidiert (ich stelle mir schon eine Fernsehshow mit passendem Wahlplakat vor), ist es nicht eher so, dass ein Wahlvorschlag gemacht wird...;-)
Würde einem BRM, welches nicht zur Ausschussarbeit bereit ist, den Rücktritt nahelegen. (Oder sind wir im Wunschkonzert?) ;-)
Erstellt am 18.10.2007 um 13:05 Uhr von Robin H
Lotte,
das ist klar, mir ging es um Dein "bestimmt"
Erstellt am 18.10.2007 um 21:42 Uhr von Lotte
Robin,
wenn die Frage die nach den Modalitäten der "Bestimmung" gewesen wäre, dann wären wir sicher schnell bei der geheimen Wahl angekommen, aber so... ;-)
Erstellt am 18.10.2007 um 21:52 Uhr von Lotte
Summer,
bitte füge Deiner Frage nicht immer neue Fragen im oberen Text hinzu, sondern stelle sie in einem neuen Fenster, so als ob Du eine Antwort geben würdest.
Es steht nicht im Gesetz, da es keine BRM aus Eurem Gremium sein können, wenn diese nicht im KBR vertreten sind! Und wenn sie im KBR entsand sind, dann gilt was Robin sagt. Sie können vom KBR gewählt werden (siehe § 28 BetrVG) oder auch nicht. Der KBR bestimmt durch Verhältnis- oder Mehrheitswahl wer von den KBRM im Ausschuss vertreten sein soll.