Hallo, kann mir jemand helfen? Wir, ein 3-köpfiges Gremium möchten 2 BR-Mitglieder in den Konzernbetriebsrats-EDV-Ausschuss senden. Gibt es dafür eine gesetzlcihe Grundlage? Kann man sich auf § 55 BetrVG berufen? Oder gibt's da noch eine andere gesetzliche Vorschrift, die greift?

Hallo Lotte,
das 3-köpfige Gremium kann 2 BR-Mitglieder in den Konzernbetriebsrat schicken. Von Konzernbetriebsratsseite ist gesagt worden, dass ebenfalls 2 BR-Mitglieder in den Konzernbetriebsrat-EDV-Ausschuss bestimmt werden können. Wir sollen die Frage beantworten, warum; und können das leider nicht so exakt definieren.

Hallo nochmal,
unsere GF möchte von uns wissen, wo denn das steht.
Wir, das 3-köpfige Gremium, möchten 2 BR-Mitglieder in diesen Ausschuss schicken, und wissen leider nicht, ob es überhaupt nach dem BetrVg zulässig ist.