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Gewerkschaftsbesuch

S
Skyline
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir haben im iner Sitzung beschlossen das wir ein Gewerkschaftsmitglied Einladen. Die gewerkschaft soll uns dabei helfen neue BV auszuarbeiten , so wie eine Unterstützung der ersten Wahlen für die Jugendvertretung.

Muss hier die GL zustimmen? Muss sie mit teilnehmen ?

Kann sie es uns verbieten?

MfG

1.81705

Community-Antworten (5)

B
Bakunin

14.11.2012 um 10:01 Uhr

§ 31 BetrVG sagt:

Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.

Also: Muss hier die GL zustimmen? NEIN Muss sie mit teilnehmen ? NEIN

Kann sie es uns verbieten? NEIN

K
Kölner

14.11.2012 um 10:10 Uhr

@skyline ...und die eingeladene Gewerkschaft unterstützt Euch in einer solchen Sitzung bei der BV und den Wahlvorbereitungen? staun

S
Skyline

14.11.2012 um 10:21 Uhr

Kölner

Warum den nicht.

Ist unsere erste Jugendwahl und BV ausarbeiten ist doch auch nicht schlecht. Immerhin sind die hälfte der Gremiummitglieder in der Gewerkschaft.

Was spricht dagegen?

MfG

R
rkoch

14.11.2012 um 10:33 Uhr

Was spricht dagegen?

Nichts... außer dasss die GEW i.d.R. dafür wenig Zeit übrig hat, es sei denn, sie hat selbst ein Interesse daran dass da was passiert....

Insofern Glückwunsch, dass ihr da jemand habt der da so viel Zeit erübrigen kann.

G
gironimo

14.11.2012 um 10:38 Uhr

Sehe ich auch so skyline. Es mag deutliche Unterschiede (auch menschlich) bei den Gewerkschaften geben. Ganz allgemein ist aber das Wissen und die Erfahrung, die ein gestandener Gewerkschafter mitbringen kann, oft hilfreich. Die betrieblichen Besonderheiten müssen natürlich die BR-Kollegen beisteuern, damit eine BV dann auch rund laufen kann.

Der Arbeitgeber ist dabei außen vor. Er dürfte ja eigentlich auch nichts dagegen haben, da er gemäß BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet ist.

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