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Anschluss an Hauptstandort

W
wahlvorständler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin das erstemal im Wahlvorstand und unser Betrieb wird am Jahresende 400km verlagert und z.T. Abteilungen dabei geschlossen.

Nun disskutieren wir im Wahlvorstand zwei Fragen und hoffe, hier hilfreiche Antworten zu finden:

a) Wenn wir keinen Betriebsrat wählen mangels Kandidaten, können wir wir uns dann dem neu gewählten Betriebsrat in der zentrale anschliessen, das die uns dann vertreten?

b) Sollte die Wahl ungültig sein (gibt ja viel Fallstricke, trotz Schulung), und danach auch keine neue Wahl zustande kommen, können wir uns dann auch dem neine Betriebsrat in der zentrale anschliessen?

wenn mir jemand tipps geben kann, währe es schon, wenn es auch verweise zu quellen im Gesetz oder Urteilen gibt. Wir haben hier auch ein Buch Fitting Betriebsverfassungsgesetz vom WAF, in dem ich mich nur leider nicht zurechtfinde.

Danke für eure Hilfe.

1.25002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

07.02.2014 um 16:39 Uhr

Vielleicht solltet Ihr vor der Wahl eine Abstimmung im Sinne des § 4 BetrVG machen. Hinterher zu sagen, wir gehören einfach dazu, sehe ich nicht.

Aber vielleicht findet sich bei Euch doch ein eigener BR zusammen.

N
Nubbel

07.02.2014 um 18:15 Uhr

das was du schreibst, macht angst. was habt ihr vor?

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