Gewerkschaft ja oder nein - muss sich der Betriebsrat der Gewerkschaft anschliessen um Mitbestimmungsrecht zubekommen?
Ich habe da eine Frage , in einem Betrieb in dem es einen Manteltarifvertrag einer Gewerkschaft gibt, muss sich dort der Betriebsrat nun der Gewerkschaft anschliessen um mitbestimmungsrecht zubekommen? Im vertrag steht folgendes drin. Der Tarifvertrag wurde für alle Arbeitnehmer abgeschlossen.§1/c für alle Arbeitnehmer einschließlich der Azubis,die Mitglied der Gewerkschaft sind.
Wenn nun ein Betriebsratmitglied nicht in der Gewerschaft ist in wie weit hat dieser Rechte. oder ist dieses Nichtmitglied aussen vor dem Vertrag einfach ausgedrückt "zählt der Vertrag für Nichtmitglieder überhaubt ?
Community-Antworten (3)
22.01.2010 um 22:53 Uhr
Bambam der Betriebsrat muss sich nicht der Gewerkschaft anschliessen um Mitbestimmungsrechte zu bekommen, die Mitbestimmungsrechte resultieren aus dem Betriebsverfassungsgesetz, der Tarifvertrg hat damit überhaupt nichts zu tun! Den Rest Deiner Frage verstehe ich nicht!
22.01.2010 um 23:03 Uhr
zählt der Vertrag auch für Nichtmitglieder ? haben sie anspruch auf Tarif wenn sie nicht Mitglied der GW sind
22.01.2010 um 23:21 Uhr
Bambam ein einklagbarer Anspruch auf Zahlung eines Tariflohns besteht dann, wenn der AG im AG Verband und der AN in der Gewerkschaft ist. Dann ist der TV wie ein Gesetz.
Auch im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass der Tarif angewendet wird, entweder ganz, oder in Teilen, auch dann besteht der Anspruch auf die vereinbarten Bedingungen.
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