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Beschlussfassung in eigener Angelegenheit

B
BR2226
Jun 2023 bearbeitet

Hallo

dem BR liegt ein Antrag auf Änderung der Arbeitszeit für alle Mitarbeiter der Abteilung X vor.

Ein BR Mitglied gehört ebenfalls zu der Abteilung X.

Liegt hier ein Interessenkonflikt vor? Darf das BR Mitglied an der Beschlussfassung teilnehmen? Im Internet findet man nur Beispiele wie Eingruppierung, Versetzung usw. Einerseits ist das BR Mitglied ja persönlich betroffen, da es der Abteilung X angehört, aber anderseits ist dies ja ein Antrag für das Kollektiv

Also Ersatzmitglied hier zum Beschluss einladen oder nicht?

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Community-Antworten (2)

I
IlkaB

29.06.2023 um 10:47 Uhr

Das BR-Mitglied darf nur dann nicht mit abstimmen, wenn es allein um diese Person geht. Kein Ersatzmitglied dafür notwendig.

D
DummerHund

29.06.2023 um 11:04 Uhr

Mal vom DGB kopiert: "Unabhängigkeit ist nicht gewahrt bei persönlicher, direkter Betroffenheit Das Bundesarbeitsgericht (BAG) geht davon aus in den Fällen der individuellen und unmittelbaren Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds.

Ist das Betriebsratsmitglied nur als Teil der Belegschaft betroffen, fehlt es an einer individuellen Betroffenheit."

Das BRM darf an der Beschlussfassung mit teil nehmen da hier eine kollektive Angelegenheit und keine individuelle persönliche Entscheidung anliegt.

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