Muss der AG seine Beschäftigen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen unterstützen?
Bei uns ist es zu einem Problem gekommen, weil ein AN eine Tätigkeit ausführte, die im weitesten Sinne seiner Tätigkeitsbeschreibung entspricht, aber einen Dritten (nicht im Betrieb) derart ärgerte, dass er gegen den AN gerichtlich vorgeht. Frage: ist der AG irgendwie verpflichtet oder gehalten, seine AN zu beschützen, wenn es zu solchen Rechtsstreitigkeiten kommt? Urteile, Kommentare oder sonstige Hinweise wären wirklich sehr willkommen, danke Euch!
Ergänzung: es handelt sich um einen Betrieb, der u.a. Veröffentlichungen produziert, so ähnlich wie ein Verlag. Nur dass jeder Schreiber seine eigenen Texte verfasst, ohne dass sie vom AG einzeln kontrolliert werden.
Community-Antworten (5)
19.12.2016 um 21:35 Uhr
Pauschale Antwort: Nein. Um aber evtl. doch helfen zu können, müsste schon umschrieben werden wo drum es geht. Im Grundsatz ist es nämlich erst mal so das ein AN gegen alles rechtliche abgesichert ist; soweit er nicht wissentlich höher geltendes Recht, als wie das auf dessen das betriebl. ruht, überschreitet.
19.12.2016 um 22:11 Uhr
Na wahrscheinlich muss dieser dritte sowieso gegen den Arbeitgeber klagen und nicht gegen dessen Erfüllungsgehilfen. Vielleicht kannst Du noch Details liefern?
20.12.2016 um 09:22 Uhr
Auch wenn der AG nicht alles vorher liest, der AN führt die Arbeit im Auftrag des AG durch. Darum ist der AG in der Verantwortung.
20.12.2016 um 09:49 Uhr
So pauschal, wie Gironimo hier tut, ist es natürlich nicht. Gerade dann, wenn es um einen Fall geht, der nur noch ""im weitesten Sinne"" der Tätigkeit des Mitarbeiters entsprach.
20.12.2016 um 10:12 Uhr
Hat Böhmermann wieder zugeschlagen? :-) nein in diesem Fall (siehe Ergänzung Alexander) kann ich mir auch vorstellen, dass der Verfasser seiner Texte selber vor Gericht muss. Ob der AG ihn helfen muss???? Vielleicht distanziert er sich auch bewusst von ihm wenn jemand etwas schreibt wogegen ein anderer klagt.
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