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Kann ein arbeitnehmer dem betriebsrat wiedersprechen ?

H
Hajo123
Jun 2023 bearbeitet

Eine Arbeitnehmerin wollte ihre Arbeitszeit verkürzen. Die Gründe dafür sind ihr schulpflichtigen Kinder im Einschulung alter. Der Betriebsrat hat dieses jedoch abgelehnt mit der Begründung „ sie sind pflegedienstleitung und müssen vor Ort sein „ Ist diese Begründung rechtens ?

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Community-Antworten (13)

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Kehler

28.06.2023 um 17:39 Uhr

Ist die Pflegedienstleitung nicht eine leitende Angestellte? Für leitende angestellte ist der BR nicht zuständig.

Selbst wenn nicht, würde ich ein Teufel tun und gegen die Arbeitszeitverkürzung, die sie selbst möchte, wiedersprechen.

K
krokodil

28.06.2023 um 17:56 Uhr

Die Zustimmung des Betriebsrats kann gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert werden, wenn die personelle Einzelmaßnahme gegen ein Gesetz, eine sonstige Rechtsvorschrift, eine behördliche Anordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung verstößt. Entscheidende Voraussetzung für das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats ist, dass die Maßnahme als solche gegen eine der genannten Vorschriften verstößt. Diese müssen die Einstellung oder sonstige Maßnahme als solche untersagen. Hingegen genügt es nicht, wenn einzelne Vertragsbedingungen einer Norm zuwiderlaufen, da das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle ist.

M
Muschelschubser

28.06.2023 um 18:24 Uhr

Ich unterstelle mal, dass die Pflegedienstleitung keine leitende Angestellte ist.

Hier betriebliche Belange für eine Ablehnung anzuführen und nachzuweisen, obliegt eigentlich dem Arbeitgeber.

Der BR ist lediglich dafür da, über die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, TV, BV etc. zu wachen.

Dazu gehört auch der TZ-Anspruch nach § 8 Abs. 1 TzBfG. Sind die Voraussetzungen erfüllt, müsste der BR den Antrag eher unterstützen als ablehnen.

Zumal das nicht in die Ablehnungsgründe nach §99 Abs. 2 BetrVG fällt. Es sei denn, Ihr habt in irgend einer BV geregelt, dass Führungskräfte nicht in Teilzeit dürfen (Satz 2) oder es wären Nachteil für Dritte nach Satz 4 nachweisbar.

Ist der BR durch AG-nahe Mitglieder unterwandert?

Ich sehe die Ablehnung hier als unwirksam an, solange die o.g. Punkte aus dem 99er nicht erfüllt werden. Vielleicht bekommt man das durch interne Kommunikation geklärt. Ansonsten müsste das Arbeitsgericht die Angelegenheit klären, wofür ich gute Chancen für die Beschäftigte sehe.

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DummerHund

28.06.2023 um 18:28 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen das irgendein Gesetz oder Vereinbarung vorschreibt das eine Pfegedienstleitung ganztägig da sein muss. Wen AG und AN sich einig sind einfach machen. BR kann ja dagegen klagen wenn er will.

H
Hajo123

28.06.2023 um 18:28 Uhr

Danke für die Antworten Habe grade rausbekommen das die Chefin sogar auf der Seite der Arbeitnehmerin ist . Und der Betriebsrat die pdl schon länger auf den kicker hat . Denke mal das es eine Sache für das Arbeitsgericht wird . Ich danke für eure Antworten

C
Catweazle

28.06.2023 um 19:58 Uhr

„ sie sind pflegedienstleitung und müssen vor Ort sein „ Das ist sicher kein wirksamer Widerspruchsgrund. Krokodil hat die Gründe aufgeführt. Der Arbeitgeber kann ihn also ignorieren. Ein Arbeitsgericht wird sich mit so einem Unsinn nicht aufwändig beschäftigen.

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Meph1977

28.06.2023 um 23:14 Uhr

Ich stelle mir eine andere Frage. Habt ihr wirklich einen Betriebrat oder einen Personalrat. In Krankenhäusern mit einem Personalrat hab ich es nicht selten erlebt das von Angestellten der Personalrat fälschlicherweise Betriebsrat genannt wurde. Die Rechtsgrundlagen bei einem Personalrat sind zwar in vielen bereichen Ähnlich aber in einigen auch Grundverschieden zum Betriebrat.

I
IlkaB

29.06.2023 um 10:52 Uhr

Die Organisation der Abdeckung der betrieblichen Belange ist allein Aufgabe des Arbeitgebers - nicht die der Arbeitnehmerin, nicht die des Betriebsrats. Die Begründung taugt nicht und ein BR, der Angestellten etwas verwehrt, auf das sie einen Anspruch hat, sollte mal seine Brille putzen, damit er seine Aufgaben klar erkennen kann...

M
Muschelschubser

29.06.2023 um 11:43 Uhr

@Meph1977

Das TzBfG gilt aber unabhängig davon (Beamte ausgenommen).

Auch wäre der Personalrat ähnlichen Ablehnungsgründen unterworfen, nur dass diese abweichend in §77 BPersVG geregelt sind.

Die Aussagen bleiben also die selben, nur die Rechtsgrundlage wäre anders.

T
takkus

29.06.2023 um 14:25 Uhr

@Meph1977-> warum kann es in einem KrH kein Betriebsrat sein?

M
Meph1977

29.06.2023 um 20:44 Uhr

Hat doch keiner behauptet. In Krankenhäusern sind nur tendenziel häufiger Personalräte wie in der Schreinerei.

@Muschelschubser du meinst wohl §78. Krankenhäuser sind, sofern sie staatlich sind, aber eher der Landesbetriebe daher das jeweilige Landespersonalvertretungsgesetz. Das kann aber nur der TE beantworten

E
enigmathika

30.06.2023 um 15:34 Uhr

Auch wenn die Begründung der Ablehnung rechtlich nicht haltbar ist, müsste der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates eigentlich durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Er kann die personelle Maßnahme aber trotzdem durchführen. Der Betriebsrat müsste dann ggf auf Unterlassung klagen. Der Anwalt wird dem Gremium aber hoffentlich vor Klageeinreichung die Unsinnigkeit vor Augen führen.

"Sie sind Pflegedienstleitung, Sie müssenvor Ort sein...", was denken die sich dabei?Keine PDL ist 24/7 vor Ort.

Wer so einen Betriebsrat hat, hat echt verloren.

T
takkus

30.06.2023 um 15:52 Uhr

@Meph1977 "In Krankenhäusern sind nur tendenziel häufiger Personalräte wie in der Schreinerei."-> famose Antwort. Das ist zwar unbenommen so, aber im Vergleich unter den KH selbst?

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