Verpflichtung Arbeitgeber
Hallo! Ich habe 2019 bei meinem Arbeitgeber begonnen und damals eine Zuzahlung zu meinem berufsbegleitenden Studium von 3900 Euro erhalten. Nun möchte ich kündigen, im Vertrag steht eine Verpflichtung von 3 Jahren nach Abschluss des Studiums (April 2023), dies kommt mir recht lange vor im Verhältnis zu den gezahlten 3900 Euro, die restlichen 12000 Euro habe ich selbst gezahlt. Zudem bin ich bereits seit 4 Jahren bei dem Arbeitgeber tätig.
Vielen Dank
Community-Antworten (4)
28.06.2023 um 14:03 Uhr
Ich nehme an das du den Vertrag unterschrieben hast und ist somit gültig. Es ist normal das AG gerne ihre AN bei irgendwas Bezuschussen um damit eine Bindung an den Betrieb zu erreichen. Ich kannte mal jemanden wo der AG ihm den LKW Führerschein bezahlt hatte, knapp 5000€ und er dafür dann 5 Jahre im Betrieb bleiben musste.
28.06.2023 um 14:41 Uhr
Sprich das Thema mal bei Deinem neuen AG an. Wenn er Dich unbedingt haben möchte, könnte er das doch begleichen. Das hätte dann den Charakter einer kleinen Ablösesumme.
28.06.2023 um 14:57 Uhr
schau mal hier:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html#tocitem3
da ist nicht genau dein Fall dabei, aber in Hinblick auf Bindungsfristen kann man da vielleicht für Dich was rausziehen
28.06.2023 um 23:01 Uhr
Prinzipiel ist eine Rückzahlungsvereinbahrung über 3 Jahre bei einem dualen Studium zulässig. Der Arbeitgeber hat hier aber nur 1/4 der Studienkosten getragen insofern sehe ich da durchaus Anhaltspunkte das eine Rückzahlungsvereinbahrung über diesen Zeitraum unverhältnismäßig sein könnte. Das sollte aber mit einem Anwalt besprochen werden. Desweiteren sollte bei einer Rückzahlungsklausel über 3 Jahre der Betrag um 1/36 pro Monat nach Ende des Studiums veringert werden.
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