Erstellt am 28.06.2023 um 08:13 Uhr von Muschelschubser
Das BetrVG kennt solche Interessenkonflikte m.E. nicht.
Wenn ausreichende Teile der Belegschaft bei der Wahl von dem BRM überzeugt waren, ist er eben drin.
Das einzige was man tun kann ist zu schauen, ob der in dieser Doppelfunktion seinen Pflichten als BR-Mitglied nachkommen kann und eventuelle Pflichtverstöße dokumentieren.
Erstellt am 28.06.2023 um 13:03 Uhr von ganther
nachdem der BR eigentlich nichts mit Tarifverhandlungen zu tun hat, ist der Interessenkonflikt rein rechtlich kaum erkennbar. Aber wie bereits dargestellt, es gibt da auch keine Regelungen
Erstellt am 28.06.2023 um 14:53 Uhr von IlkaB
Ich sehe da keinen Interessenskonflikt. Der Betriebsrat ist keine Tarifpartei. Eure Tarifbeauftragten, die ja BR, VL oder einfach Gewerkschaftsmitglieder sein können, werden doch sicherlich ihre Themen nicht während der Betriebsratssitzung besprechen sondern in einem gesonderten Termin. Und da wird dieser eine Kollege sicherlich nicht dabei sein...