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Stellenabbau

K
KritischerGeist
Jun 2023 bearbeitet

Bei uns werden aktuell Stellen gestrichen, ca 5%. Das Unternehmen sieht dies als unternehmerische Entscheidung an, bei der der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat. Wir sehen das anders. Wie seht ihr das? Gibt es Erfahrungswerte für Unternehmen mit bis zu 60 Beschäftigten?

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Community-Antworten (7)

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celestro

24.06.2023 um 03:06 Uhr

Also es könnte eventuell:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsaenderung.html#tocitem12

zutreffen. Aber eine Mitbestimmung im Sinne von "mitentscheiden, ob oder ob nicht" hat der BR nicht. Er ist aber entsprechend zu informieren und bezüglich Kündigungen (sofern solche stattfinden) anzuhören.

M
Muschelschubser

26.06.2023 um 12:20 Uhr

Wie ist das denn konkret geplant?

Sollen die Stellen erst einmal nur aus dem Organigramm gestrichen werden?

Was soll mit den betroffenen Beschäftigten passieren?

  • ist das Vorhaben z.B. durch altersbedingte Abgänge machbar?
  • wird über Aufhebungsverträge verhandelt?
  • finden betriebsbedingte Kündigungen statt?
K
KritischerGeist

26.06.2023 um 12:41 Uhr

wir sind 45 Personen im Betrieb. 2 Personen sollen gekündigt werden. Offiziell: Betriebs- und Verhaltensbedingt. im erläuternden Gespräch wurde ganz klar gesagt, die Positionen werden nicht nachbesetzt. Unsere Frage: in Wie weit muss der BR einbezogen werden? Reicht ein Anhörungsschreiben mit 1-wöchiger Antwortfrist? Fällt das unter mittel-/langfristige Personalplanung und ist der BR somit unter Vorlage aller notwendigen Informationen rechtzeitig, d.h. vor der finalen Entscheidung, mit einzubeziehen, wenn auch nur informativ/beratend? Ist dies als organisatorische Änderung aufzufassen, bei der der BR ein Mitbestimmungsrecht hat?

G
GabrielBischoff

26.06.2023 um 13:05 Uhr

Ich denke du spielst auf die Betriebsänderung an - § 111 Satz 1 BetrVG. Dazu gibt es Schwellenwerte, bei eurer Betriebsgröße dürften dies 6 Personen sein. Das muss nicht auf einmal passieren oder in einem bestimmten Zeitfenster. Wenn feststeht "die 6 müssen weg irgendwie irgendwann" dann ist es eine Betriebsänderung.

Die schleicht der AG gerne ein mit solchen Häppchen auch wenn er das genaue Gegenteil tun soll.

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jutti1965

26.06.2023 um 13:17 Uhr

Ich denke schon dass ihr ein Recht der Mitbestimmung habt. Fordert einen Sozialplan von eurem AG. Da seid ihr auf jeden Fall mit an Bord! schau mal (KSchG) § 17 Anzeigepflicht

G
ganther

27.06.2023 um 00:23 Uhr

Manche Leute hier sollten sich mal mit Betriebsänderungen auseinandersetzen.... @jutti erkläre bitte mal warum 2 AN sozialplanpflichtig sein sollen

J
jutti1965

27.06.2023 um 08:52 Uhr

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sorry Ganther ich hatte gelesen 60 MA werden gekündigt. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil ;-)

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