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Fusion, Gesellschaftervetrag, Stellenabbau - aber wie?

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Fluffi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle miteinander, ich arbeite in einem großen Autohaus im Ruhrgebiet welches vorr. zum 01.01.2009 mit einem anderen AH fusionieren wird. Bei uns fallen dadurch ca. 12-15% der Arbeitsplätze weg. Unsere Geschäftsführung würde diese Stellen gerne über eine Namensliste streichen um sich von sog. "Minderleistern" zu trennen. Wir tendieren hingegen zum Sozialplan und Interessenausgleich. Leider drängt uns unsere GF auf eine "sofortige" Entscheidung das der neue Gesellschaftervetrag erst unterschrieben werden kann wenn wir über eine Art der Stellenstreichung entschieden haben (Aussage der GF). Leider wurden uns bisher kaum Fakten genannt, z.B. in welcher Abteilung wieviele Stellen betroffen sind. Wir (der BR) meinen, dass es ERST einen Gesellschaftervertrag geben muss aus dem die Fakten hervorgehen, und wir DANN über den Stellenabbau "reden" müssen. Wer liegt den nun richtig ???!!!??? Vielen dank im Voraus.

Gruß, ULF

8.38009

Community-Antworten (9)

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paula

28.01.2008 um 22:36 Uhr

Das ist keine FRage ob es einen Gesellschaftervertrag gibt oder nicht!

Was ihr braucht ist eine saubere Beschreibung der Betriebsänderung, denn diese ist Grundlage für einen Interessenausgleich! Was die GF hier versucht ist ein ganz mieser Trick um von Euch eine Namensliste zu bekommen.

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Fluffi

28.01.2008 um 23:39 Uhr

Diese Gefühl haben wir auch, denn es muss doch schon konkrete Planunen geben, denn welche GF mach "auf blauen Dunst" hin eine Fusion. Im Moment scheint es so als wenn die uns zur Verfügung gestellten Infos oder die welche wir bekommen von unserem Wohlwollen FÜR eine Namensliste abhängig gemacht werden. O-Ton : "Sie müssen doch ans Unternehmen denken",........das machen wir mit Sicherheit aber andererseits müssen wir auch an die Menschen denken die dabei auf der Strecke bleiben werden. Mir persönlich fehlen definitiv Fakten bezüglich der Personalplanung im neuen Unternehmen.

Gruß, ULF

DAH
Der alte Heini

29.01.2008 um 01:13 Uhr

Fluffi Du glaubst doch nicht wirklich, dass die GL eine Vusion und die Unterzeichnung eines Gesellschaftervertrag vom handeln oder nicht handeln eines BR abhängig macht? Was hier mit dem BR veranstaltet wird hat einen reinen wirtschaftlichen Hintergrund und der heist Kohle sparen. Will die GL vielleicht von einem Sozialplan und Interessenausgleich ablenken um eine erhebliche Summe Geld zu sparen und gleichzeitig ungeliebte Arbeitnehmer loswerden? Da sollte der BR eimal drüber nachdenken. Der AG will den BR doch nur für seine Zwecke benutzen. Der BR sollte sich auf seine Pflichten besinnen und selbstbewusst seine Rechte einfordern damit er seinen Pflichten nachkommen kann. Aber so wie sich die Frage liest habe ich den Eindruck als wenn der BR die Hosen voll hat und sich nicht rühren mag.

P
paula

29.01.2008 um 02:46 Uhr

@Fluffi

ich glaube Ihr solltet Euch mal externe Hilfe an Bord holen. Ein guter Anwalt wäre da doch schon mal ein Anfang. Sicherlich wird Euch hier auch der eine oder andere raten mal Kontakt mit der Gewerkschaft aufzunehmen. Könnte in Eurem Fall wirklich nicht verkehrt sein. Der AG zieht Euch sonst noch über den Tisch. Der stellt das ja ganz pfiffig an....

F
fluffi4

29.01.2008 um 13:03 Uhr

Genau das ist das Problem. Wir haben alle das Gefühl, dass wir über den Tisch gezogen werden sollen. D.h. wir sollen für die Versäumnisse der GL gerade stehen damit Mitarbeiter entlassen werden die der GL ein Dorn im Auge sind. Die GL wird sicher Fusionieren egal wie wir uns entscheiden, jedoch werden uns gezielt Informationen vorenthalten. Mit der Gewerkschaft (IGM) haben wir bereits Kontakt aufgenommen, die plädieren ganz klar zum Sozialpaln und Interessenausgleich. Unser BR Vorsitzender sträubt sich aber (LEIDER) dagegen einen externen Berater mit ins Boot zu nehmen, was ich persönlich nicht nachvollziehen kann. Wir sind nun mal keine Juristen......................die müssen schleißlich auch ihre Daseinsberechtigung haben..................nun mal Scherz beiseite , wer von uns kann den ruhigen Gewissens von sich behaupten eine Gesellschaftervetrag ohne Einschrämkung lesen und verstehen zu können ??

M
Mona-Lisa

29.01.2008 um 13:17 Uhr

@fluffi4, wenn ihr als Gremium mehrheitlich beschliesst, einen RA zu Rate zu ziehen, kann euer BRV mit Nein stimmen und dabei noch - um seine Ablehnung zu demonstrieren - Salto schlagen! Er hat nicht allein zu bestimmen, ihr seid der Betriebsrat.

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Efaienaerbeer

29.01.2008 um 13:36 Uhr

Seid ihr mehr als 300 Arbeitnehmer (Bei 'nem Autohaus wohl eher nicht, gell?), dann könnt ihr bei Betriebsänderungen ohne Zustimmung des Arbeitgebers externe Berater (Rechtsanwältin, wirtschaftlicher Berater...) hinzuziehen (§ 111 BetrVG). Ob eure Fusion eine Betriebsänderung ist, müsste geklärt werden (kann sein, muss aber nicht). Da er Personal abbauen will, spricht aber sehr viel dafür. Ansonsten könnt ihr euch jederzeit über § 80 Abs. 3 BetrVG einen Sachverständigen heranholen. Da benötigt ihr aber vor der Beauftragung die Zustimmung des Arbeitgebers. Die muss er euch geben, wenn der Sachverständige für eure Arbeit notwendig ist. D.h. evtl. müßt ihr darüber erstmal die Zustimmung vom Arbeitgeber einklagen - ggf. per einstweiligem Rechtsschutz. Ihr könnt auch einzelne Infos einfordern und einklagen. Rechtsgrundlage ist § 80 Abs. 2 BetrVG. Allerdings dauert das zu lange. Wenn ihr einen Wirtschaftsausschuss habt, dann könnt ihr diesen die Infos anfordern lassen (Macht eine Liste, die IG Metall hat solche Standardfragelisten und hilft euch sicher weiter.). Kommen die Infos nicht, dann kann der Wirtschaftsausschuss eine Einigungsstelle dafür durchsetzen. Vorteil: geht alles relativ schnell. Und auch zum Thema Sozialplan und Interessenausgleich könnt ihr, wenn der Arbeitgeber blockt, relativ schnell eine Einigungsstelle bekommen. Der Einigungsstellenvorsitzende (Vorschläge für den Vorsitz von der Gewerkschaft oder einem BR-beratenden RA holen, damit ihr keinen arbeitgeberfreundlichen bekommt) sorgt dann dafür, dass die notwendigen Infos vom Arbeitgeber herausgegeben werden. Euer BR-Vorsitzender soll daran denken, dass ihr ohne Sachverstand keine Chance gegen den Arbeitgeber habt. Euer Arbeitgeber hat die Fusion garantiert von Rechtsanwälten vorbereiten lassen, die viel mehr kosten als eure externe Beratung. Es geht also um Waffengleichheit.

DAH
Der alte Heini

29.01.2008 um 14:47 Uhr

fluffi4 wenn Du das Problem schon selber erkennst, solltest Du deine Kollegen zum Handeln animieren. Entsprechenden Beschluss fassen und einen Fachanwalt hinzuziehen. Der wird schon zusehen dass er vom AG sein Honorar bekommt. Schießt der Vorsitzende quer, abwählen und sofort einen Neuen wählen.

Ihr solltet darüber nachdenken warum der Vors. nicht möchte das der BR aktiv wird. Ich habe da so eine Vermutung.

F
fluffi4

30.01.2008 um 13:39 Uhr

Wir sind ein Autohaus mit 334 Mitarbeitern an dem betroffenen Standort und mit ca. 2000 Mitarbeitern im gesamten Konzern. Ich kann den BRV auch nicht so wirklich verstehen, da besteht sicher Handlungsbedarf, zumal wir in NRW im Moment zusätzlich noch in den MTV Verhandlungen stehen.

Gruß, Fluffi4

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