Hallo alle miteinander,
ich arbeite in einem großen Autohaus im Ruhrgebiet welches vorr. zum 01.01.2009 mit einem anderen AH fusionieren wird. Bei uns fallen dadurch ca. 12-15% der Arbeitsplätze weg. Unsere Geschäftsführung würde diese Stellen gerne über eine Namensliste streichen um sich von sog. "Minderleistern" zu trennen. Wir tendieren hingegen zum Sozialplan und Interessenausgleich. Leider drängt uns unsere GF auf eine "sofortige" Entscheidung das der neue Gesellschaftervetrag erst unterschrieben werden kann wenn wir über eine Art der Stellenstreichung entschieden haben (Aussage der GF). Leider wurden uns bisher kaum Fakten genannt, z.B. in welcher Abteilung wieviele Stellen betroffen sind.
Wir (der BR) meinen, dass es ERST einen Gesellschaftervertrag geben muss aus dem die Fakten hervorgehen, und wir DANN über den Stellenabbau "reden" müssen.
Wer liegt den nun richtig ???!!!???
Vielen dank im Voraus.

Gruß,
ULF