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Persönliche Abstimmung aus BR Sitzung in die Belegschaft tragen

B
Brandon
Jun 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

meine Frage an euch wäre, darf ich über meine Abstimmung zu einem Beschluss mit der Belegschaft kommunizieren? Es gab diese Woche in unserem Gremium eine Beschlussfassung worüber viele Kollegen im Betrieb nicht begeistert sind. Ich persönlich war absolut gegen diesen Beschluss und würde es auch so an die Belegschaft weitergeben wollen.

Wie seht ihr das? Ich denke solange ich doch nicht über das genaue Abstimmungsergebnis und Abstimmungen anderer BR Mitglieder spreche, dürfte ich doch eigentlich nichts falsch machen oder ?

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung

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Community-Antworten (10)

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Catweazle

24.06.2023 um 01:38 Uhr

Natürlich darfst du eine andere Meinung haben und diese auch öffentlich vertreten.

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RudiRadeberger

24.06.2023 um 13:30 Uhr

Hmm, es gibt im BR zwar keinen Fraktionszwang...aber nach außen hin solltet ihr meiner Meinung nach geschlossen kommunizieren. Alles andere wirkt schwach.

G
ganther

24.06.2023 um 15:33 Uhr

Warum wirkt das schwach? Unterschiedliche Meinungen hat was mit Demokratie zu tun und die kann man auch nach außen demonstrieren. Bin als BRM doch weiterhin ein Individuum

A
AlterMann

24.06.2023 um 16:53 Uhr

Natürlich darf ein BRM auch nach außen seine unterlegene Meinung kundtun. Meistens dürfte das aber eine eher schlechte Möglichkeit sein. Ich setze mal voraus, dass die anderen sich aus guten Gründen anders entschieden haben. Dann wäre es sicher besser, wenn der BR als Ganzes diese verschiedenen Gründe darstellt. Das würde auch sicher stellen, dass die Sachargumente genannt werden. Ihr könntet das im Rahmen der nächsten Betriebsversammlung machen oder einen gemeinsamen Text entwerfen. Ihr solltet aber auf jeden Fall darauf achten, dass niemand persönlich angegangen wird.

R
RudiRadeberger

24.06.2023 um 18:24 Uhr

"Unterschiedliche Meinungen hat was mit Demokratie zu tun und die kann man auch nach außen demonstrieren." Deswegen ist das ja auch nicht verboten.

Als beschlussfassendes Gremium sehe ich aber ziemlich inkompetent aus, wenn einer danach zur Belegschaft rennt und sagt "also ich war ja auch voll dagegen", um damit bei den Kollegen seinen Platz an der Sonne zu behalten.

Starke Gremien sprechen mit einer Stimme. Meinungsverschiedenheiten innerhalb des BR sollten intern ausgetragen werden. Und am Ende ist es eben auch Demokratie, ein unliebsames Abstimmungsergebnis zu akzeptieren und ggf. auch mitzutragen. Deswegen behalte ich ja trotzdem meine Individualität.

B
Brandon

25.06.2023 um 00:30 Uhr

Ich denke nicht das es Inkompetenz ausstrahlt wenn Kollegen auf mich und andere zukommen oder auch besorgt anrufen und fragen warum es so entschieden wurde und ich meine Meinung dazu abgebe. Wollte hier auch nicht sehr ins Detail gehen da ich nur wissen wollte ob es da etwas rechtliches gibt, habe nämlich nichts dazu gefunden. Kurz gefasst ging es aber um ein Schichtmodel was demnächst eingeführt wird und der Arbeitgeber auch signalisiert hat zwei der in Frage kommenden Modelle mitzugehen, der Vorschlag der „Unterlegenden“ war halt einfach die Belegschaft mitentscheiden zu lassen in welchem Model demnächst gearbeitet wird. Ich denke das wäre ein gutes Zeichen des BR und nicht das die BRM die das dann entschieden haben, nichtmal in dem Model arbeiten. Vielleicht ist das jetzt hier etwas verständlicher, vor allem auch bezugnehmend auf das ich einen Platz an der Sonne haben möchte.

Vielen Dank für eure Einschätzung

I
IlkaB

26.06.2023 um 11:03 Uhr

Wenn deine Kollegen dich fragen, warum so entschieden wurde, ist "ich war dagegen" die falsche Antwort. Wie von anderen schon geschrieben: du schwächst die Position des Betriebsrates damit und schadest damit BR und Belegschaft.

F
fantil

26.06.2023 um 16:07 Uhr

"Wenn deine Kollegen dich fragen, warum so entschieden wurde, ist "ich war dagegen" die falsche Antwort. Wie von anderen schon geschrieben: du schwächst die Position des Betriebsrates damit und schadest damit BR und Belegschaft."

Das mag ja sein, aber ich als MA möchte schon wissen, wer meine Intressen vertritt, damit ich weiß, wem ich das nächste Mal meine Stimme gebe.

C
Catweazle

26.06.2023 um 19:17 Uhr

fantil, genauso sehe ich das auch.

M
Muschelschubser

27.06.2023 um 10:23 Uhr

Letztendlich trifft, wie so oft, die Aussage zu:

Der BR ist kein Geheimrat und lediglich an Betriebsgeheimnisse nach §79 BetrVG gebunden. Man kann also vieles sagen, in dem Zusammenhang ist aber auch immer zu beachten, dass es wichtig ist die Glaubwürdigkeit des BR als vertrauensvolles Organ zu wahren.

Und mit der richtigen Formulierung kann man hier auch durchaus beides unter einen Hut bekommen. Es gibt ja nicht nur Hopp oder Topp.

Ich würde zum Beispiel bei Fragen durchaus erläutern, wie der BR zu dem Beschluss gekommen ist und welche Diskussionspunkte ihn dahin geführt haben. Dabei kann man durchaus betonen, dass man selbst nicht hinter dem Gesamtbeschluss steht, aber im Gremium eben eine demokratische Mehrheit gefunden wird.

Es gibt diesbezüglich auch gute Lehrgänge für die Öffentlichkeitsarbeit oder BR-Rhetorik. Wenn man merkt, dass z.B. der BRV in der Außendarstellung überwiegend mit der Keule arbeitet, kann man einen solchen Seminarbesuch durchaus mal anregen.

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