Fristlose Kündigung - muss der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben den Geund angeben?
war gestern schon hier, nochmal meine Frage:bei einer fristlosen Kündigung braucht der AG keinen Grund angeben im Kündigungsschreiben richtig? wenn er es aber doch tut muß er dann das Vergehn genau beschreiben, oder kann er es verallgemeinern würde gern einem Kollegen ein bischen helfen wer kann mir Auskunft geben?
Community-Antworten (1)
21.03.2006 um 08:15 Uhr
Hallo Michael, gehe mal davon aus, dass du Betriebsrat bist. Wenn der Arbeitgeber den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben definitiv nicht genannt hat, so muss er, wenn ein Betriebsrat im Unternehmen besteht, ihm lückenlos und detailiert den Kündigungsgrund benennen, wenn er es nicht tut, ist die Kündigung nicht rechtens. Gruss Herby
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