die stv. Betriebsratsvorsitzende ist wegen Wechsels der Betriebsstätte aus unserem Betriebsrat ausgeschieden. Als Nachfolgerin wollen wir eine nachrückende Kollegin wählen, die je zur Hälfte in unserer Betriebsstätte und in einer zweiten Betriebsstätte arbeitet. Ist dies rechtlich zulässig oder könnte es Probleme mit dem Arbeitgeber geben?
Darf sie überhaupt in unseren Betriebsrat nachrücken, da sie ja "zur Hälfte" zu unserer zweiten Betriebsstätte (mit eigenem BR) gehört?
Überspitzt: kann sie mit ihrer zweiten Hälfte auch dem dortigen BR angehören? (Gewählt wurde sie als Nachrückerin bei der regulären BR-Wahl vor einem Jahr, als sie noch "voll" zu unserem Betrieb gehörte).