Erstellt am 11.12.2016 um 21:03 Uhr von EightBall
Also das Hausrecht auf der Bertriebsversammlung hat der BR. Wenn der die Geschäftsführer teilnehmen lässt ist da nichts zu machen, ja.
Aber ihr könnt dem BR euer Problem ja mal sagen und vielleicht ändert sich ja was.
Erstellt am 12.12.2016 um 08:49 Uhr von Erbsenzähler
In § 43 BetrVG steht, dass der AG einzuladen. Er kann persönlich oder einen Vertreter schicken. Bei uns kommen auch alle Geschäftsführer zu den Betriebsversammlungen.
Es ist egal ob einer oder mehrere GF teilnehmen. Die Leute sind so oder so gehemmt. Durch Ausübung des vermeintlichen Hausrechts gibt es nur unnötigen Stress und es werden unnötige Mauern aufgebaut. Das muss nicht sein.
Wir haben im Betrieb Vertrauensleute (IG BCE) in den Abteilungen. Diese sammeln die Fragen ein, die Kollegen sich nicht trauen zu stellen. Die Vertrauensleute stellen dann die Fragen für diese Kollegen.
Erstellt am 12.12.2016 um 09:48 Uhr von Samahan
Wir haben auch noch nie die Geschäfts-/Betriebsleitung "ausgesperrt".
Bei uns werden immer ein paar Wochen vor der Betriebsversammlung Formulare ausgelegt/ausgegeben, auf denen die Kolleginnen und Kollegen Fragen an den Betriebsrat und die Geschäftsleitung anonym stellen können.
Wir stellen dann die Fragen an die Geschäftsleitung zusammen und stellen diese stellvertretend für die Beschäftigten.
Das hat sich jetzt schon einige Jahre bewährt. Vorher hat es bei uns auch nie Fragen gegeben, da sich niemand zu Wort melden wollte.