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AusgestaltungTeilfreistellung Betriebsrat

T
Trx850
Jun 2023 bearbeitet

Wir haben ein 11er Gremium und 2 teilfreigestellte Betriebsräte . Ein Betriebsrat hat 2 Tage und der andere 3 Tage.

Nun meine Fragen. Kann der Arbeitgeber vorschreiben, an welchen Tagen die Betriebsräte ihre Freistellung nehmen dürfen, oder ist das die alleinige Entscheidung des jeweiligen Betriebsratsmitgliedes? Unsere Betriebsratssitzungen finden immer Donnerstags statt. Muss dass Betriebsratsmitglied daher zwingend diesen Tag als Freistellungstag nehmen?

Vielen Dank schon mal für euere Antworten.

008

Community-Antworten (8)

C
celestro

20.06.2023 um 23:59 Uhr

Es gibt ja:

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__38.html

darin steht u.a.:

"(2) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl; ist nur ein Betriebsratsmitglied freizustellen, so wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Der Betriebsrat hat die Namen der Freizustellenden dem Arbeitgeber bekannt zu geben. Hält der Arbeitgeber eine Freistellung für sachlich nicht vertretbar, so kann er innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Bestätigt die Einigungsstelle die Bedenken des Arbeitgebers, so hat sie bei der Bestimmung eines anderen freizustellenden Betriebsratsmitglieds auch den Minderheitenschutz im Sinne des Satzes 1 zu beachten. Ruft der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht an, so gilt sein Einverständnis mit den Freistellungen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist als erteilt."

M
Moreno

21.06.2023 um 10:48 Uhr

Celestro darum geht es ja nicht! Sondern darum ob sich freigestellte BRM die Tage frei aussuchen können. Dies sollte man mit dem AG besprechen aber einen Anspruch darauf, dass die Freistellung auf den Sitzungstag fällt hat der AG meiner Ansicht nach nicht. Das würde dann ja auch bedeuten, dass ein Tag (wenn die Sitzung nicht den ganzen Tag dauert) das Büro doppelt besetzt wäre und ein Tag gar nicht. Man muss dem AG halt klar machen, dass das Leben kein Wunschkonzert ist ;-) Wenn BRM 1 Montag und Dienstag freigesellt ist und BRM 2 Mittwoch bis Freitag dann muss sich BRM 1 eben nach §37 zur Sitzung abmelden.

D
DummerHund

21.06.2023 um 11:02 Uhr

Sehe ich auch so wie moreno beschreibt.

C
celestro

21.06.2023 um 11:29 Uhr

@moreno

In dem § ist die Beratung mit dem AG enthalten ... dazu gehört mEn auch die Klärung über die relevanten Tage. Oder nicht?

M
Moreno

21.06.2023 um 11:32 Uhr

Na Celestro wenn dies aber vom AG versäumt worden ist....hier existiert die Freistellung ja schon und nun kommt die Frage auf!

C
celestro

21.06.2023 um 15:14 Uhr

Richtig ... trotzdem ist die Grundlage für die Freistellungen ja der von mir genannte § ... völlig egal wer da jetzt was verbummelt hat. ;-)

M
Moreno

21.06.2023 um 15:18 Uhr

Nein ist doch was völlig unterschiedliches! Kind ist im Brunnen für den AG da er der Freistellung zugestimmt hat und nicht die Tage im Vorfeld mit dem BR verhandelt hat. Der § 38 nutzt ihm jetzt also nix mehr.

C
celestro

21.06.2023 um 16:25 Uhr

sehe ich anders ... das BRM kann mEn hier nicht einfach sagen: Pech gehabt ... hätten wir vorher drüber reden müssen und der AG kann auch nicht sagen "ich darf das anordnen".

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