Hallo und guten Morgen,

wir haben ein Ersatzmitglied, das außerordentlich gekündigt wurde (nach einer Reihe von unterschiedlichen Schikanen mit einer sehr fraglichen Fehlersuche, die man nun nutzt für verhaltensbedingte auß. K.). Dieser Kündigung haben wir nicht zugestimmt. Es kam zu einem Gütetermin, bei dem der AG keine Güte zeigte (kein Angebot zur Beilegung o.ä. - nur reine Konfrontation).
Die Richterin hat einen Kammertermin anberaumt. Zu diesem würden wir gern als geschlossenes Gremium aufschlagen... seht Ihr das mit ner Arbeitsbefreiung (§ 38) abgedeckt?
Wir möchten das gerne z.B. als Sondersitzung oder so machen - aber da der AG geladen ist, müssten wir das vorher sauber einstielen....

Danke schonmal für die Infos.