Administration der BR Homepage im Intranet des Arbeitgebers
Moin moin,
wir haben eine Frage zur Nutzung des Intranets für die Veröffentlichung von Informationen etc. rund um den Betriebsrat. Von Seiten der Geschäftsführung wird uns eine Plattform zur Verfügung gestellt, auf der der BR seine Inhalte veröffentlichen darf. Da die Seite über die GF administriert wird, kommt es häufig zu Verzögerungen. Um dies zu vermeiden, würden wir gerne selbst die Administration übernehmen. Gibt es dazu evtl. aktuelle Rechtsprechung oder sonstige Hinweise? Danke für Eure Unterstüzung.
Community-Antworten (3)
29.11.2016 um 16:51 Uhr
Was erwartetst Du da an "Rechtsprechung"?
Für mich ist das ein Thema über das man schlichtweg miteinander sprechen muss, ohne dass man sich auf irgendwelche Paragraphen oder Beschlüsse beziehen kann.
29.11.2016 um 17:01 Uhr
Wie groß ist denn die Verzögerung?
29.11.2016 um 18:20 Uhr
Wenn euer Intranet mit einem CMS betrieben wird, können Seiten, sogar Seitenteile, einzelnen Benutzern mit dem Recht zum Anlegen oder Bearbeitung neuer Inhalte zugewiesen werden. D.h., wenn es diese technische Möglichkeit gibt kann der Betriebsrat seine eigenen Seiten pflegen und hegen. Am Besten man regelt das in einer BV.
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