Erstellt am 24.11.2016 um 14:16 Uhr von Catweazle
Nein, jeder Mitarbeiter muss darf kann sich selbst kümmern. Abgesehen davon sind Sammelklagen nicht möglich.
Erstellt am 24.11.2016 um 15:04 Uhr von moreno
Wie war das mit Eurem Weihnachtsgeld habt Ihr dies bisher immer ohne Vorbehalt bekommen und der AG will dies Jahr nicht zahlen?
Richtig ist wie CW schon schreibt Sammelklage ist nicht möglich aber der BR kann die AN dabei schon unterstützen und ermutigen Klage einzureichen. Auch die Gewerkschaft wäre da eventuell ein guter Ansprechpartner, die Rechtslage zu prüfen.
Erstellt am 24.11.2016 um 15:37 Uhr von celestro
Der BR kann / darf und sollte sich darum kümmern zu vermitteln, bzw. die Rechtslage zu klären und den AG ggf. zur Zahlung aufzufordern, sofern z.B. aufgrund betrieblicher Übung ein Anspruch entstanden sein sollte. Alles andere ist wie schon erwähnt wurde, Sache der MA.
Erstellt am 24.11.2016 um 15:54 Uhr von gironimo
Die BR-Mitglieder sind ja wahrscheinlich selbst davon betroffen. Also denke ich mal, dass diese mit "gutem Beispiel" vorangehen und klagen.
>Angeblich müßte die Bezeichnung freiwillige Leistung auf dem Gehaltszettel jedes Mal deklariert sein. :-(
Selbst wenn es dort immer und immer wieder steht, könnte der AG nicht einfach plötzlich nicht mehr zahlen. Und für dieses Jahr wäre es wahrscheinlich ohnehin zu spät für den Rückzug.
Erstellt am 24.11.2016 um 20:41 Uhr von Hoppel
@ gironimo
"Selbst wenn es dort immer und immer wieder steht, könnte der AG nicht einfach plötzlich nicht mehr zahlen."
Soso ... dann erklär doch mal, warum ein AG die Weihnachtsgeldzahlung nicht einstellen kann, selbst wenn ein rechtlich korrekter Vorbehalt formuliert worden ist ...