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ist Sammelklage über den Betriebsrat statthaft?

S
seeker
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Betriebsrat eine Sammelklage für die Mitarbeiter anstrengen?

Es geht dabei um Weihnachtsgeld, dass als freiwillige Leistung des AG nicht bezahlt werden soll. Angeblich müßte die Bezeichnung freiwillige Leistung auf dem Gehaltszettel jedes Mal deklariert sein. :-(

Danke für Eure Antworten L.

1.19505

Community-Antworten (5)

G
gironimo Akzeptiert

24.11.2016 um 16:54 Uhr

Die BR-Mitglieder sind ja wahrscheinlich selbst davon betroffen. Also denke ich mal, dass diese mit "gutem Beispiel" vorangehen und klagen.

Angeblich müßte die Bezeichnung freiwillige Leistung auf dem Gehaltszettel jedes Mal deklariert sein. :-(

Selbst wenn es dort immer und immer wieder steht, könnte der AG nicht einfach plötzlich nicht mehr zahlen. Und für dieses Jahr wäre es wahrscheinlich ohnehin zu spät für den Rückzug.

C
Catweazle

24.11.2016 um 15:16 Uhr

Nein, jeder Mitarbeiter muss darf kann sich selbst kümmern. Abgesehen davon sind Sammelklagen nicht möglich.

M
Moreno

24.11.2016 um 16:04 Uhr

Wie war das mit Eurem Weihnachtsgeld habt Ihr dies bisher immer ohne Vorbehalt bekommen und der AG will dies Jahr nicht zahlen?

Richtig ist wie CW schon schreibt Sammelklage ist nicht möglich aber der BR kann die AN dabei schon unterstützen und ermutigen Klage einzureichen. Auch die Gewerkschaft wäre da eventuell ein guter Ansprechpartner, die Rechtslage zu prüfen.

C
celestro

24.11.2016 um 16:37 Uhr

Der BR kann / darf und sollte sich darum kümmern zu vermitteln, bzw. die Rechtslage zu klären und den AG ggf. zur Zahlung aufzufordern, sofern z.B. aufgrund betrieblicher Übung ein Anspruch entstanden sein sollte. Alles andere ist wie schon erwähnt wurde, Sache der MA.

H
Hoppel

24.11.2016 um 21:41 Uhr

@ gironimo

"Selbst wenn es dort immer und immer wieder steht, könnte der AG nicht einfach plötzlich nicht mehr zahlen."

Soso ... dann erklär doch mal, warum ein AG die Weihnachtsgeldzahlung nicht einstellen kann, selbst wenn ein rechtlich korrekter Vorbehalt formuliert worden ist ...

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