W.A.F. LogoSeminare

BR Teilnahme an Sammelklage?

D
dino3
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , 3 Kollegen bereiten eine Sammelklage gegen AG/Sicherheitsdienst, wegen nachweislich unkorrekter Urlaubsgeldzahlung 2006/2007 vor. Ich als BR Mitglied bin nun unsicher, ob ich mich daran beteilligen darf? Meine Versuche dies über BRV/GSBRV zu regeln, sind leider am unwillen dieser gescheitert(jeder Kollege müsste sich selbst darum kümmern!?). Bringt eine Sammelklage überhaupt etwas, oder müsste nicht jeder einzeln vor dem Arbeitsgericht klagen? Klage soll kommende Woche eingereicht werden. Danke vorab für Antworten!

5.930011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

22.01.2008 um 23:28 Uhr

@dino3 "Sammelklagen" in Deutschland und im Arbeitsrecht? Interessanter wenn auch unnützer Gedanke...!

I
Immie

23.01.2008 um 00:12 Uhr

@Kölner Jeder klagt für sich allein...aber man teilt sich einen Anwalt... "Juristen-sharing" geht das? Mit "Mengenrabatt" :-))

P
paula

23.01.2008 um 00:35 Uhr

@Immi

welcher Anwalt macht denn so etwas? Dafür gibt es eine Gebührenordnung. Je nach Ausgestaltung könnte so ein "Mengenrabatt" sogar standeswidrig sein....

I
Immie

23.01.2008 um 01:32 Uhr

@paula UPS! War ja nur mal ne Frage:-(

D
dino3

23.01.2008 um 10:01 Uhr

@Kölner@Immi@Paula zur Klärung, Sammelklage soll durch Vollmacht der MA`s, an die 3 Kollegen zur Vorlagen der Unterlagen beim Arbeitsgericht vorbereitet werden. Gehaltsunterlagen werden gesammelt, Differenz berechnet und komplett eingereicht. Meine Frage war, geht dies oder muss jeder einzeln klagen und kann ich als BR eigentlich auch den Klageweg beschreiten. Versuche über viele Gespräche mit der GL sind kläglich gescheitert. Die warten einfach ab und reagieren nicht mehr auf Anfragen. Ich hätte dies gerne anders geregelt, aber wie? Danke!

B
Bernd

23.01.2008 um 10:27 Uhr

Hallo dino,

gerade ein BR-Mitglied kann und sollte vor allen Anderen den Klageweg beschreiten. Ein BR-Mitglied hat auch dafür den gesetzlichen Kündigungsschutz. Also los, klagen und den anderen Kolegen den Weg freimachen. Ob Sammelklage geht wird Euch das Gericht oder der Rechtsanwalt schon sagen.

bernd

C
Catweazle

23.01.2008 um 10:32 Uhr

@dino3,

die bisherigen Antworten sind doch eindeutig.

Ich versuche mal zusammenzufassen: vergiss es. Übrigens, ein Anwalt für die 1. Instanz beim ArbG ist nicht notwendig.

K
Kölner

23.01.2008 um 10:52 Uhr

@dino 3 Als Anwalt würde ich mich wirklich sehr freuen! Worum geht es? 30% von 2193 € macht rund 700 € Urlaubsgeld. Gehen wir mal davon aus, dass alle hier anwesenden Schreiber recht haben und der Anwalt jeweils separat mit jedem einzelnen Mandanten abrechnet.

Berechnung der Kosten/Nutzen eines Anwaltes: Die RVG rechnet mit der Kategorie bis 900€ Streitwert im günstigsten Fall. Nehmen wir an, dass der RA auch ein bis drei Schreiben an den AG schickt, ein Arbeitsgericht anruft und es zum Verfahren kommt. Vielleicht reicht er auch noch ein Mahnbescheid beim AG ein. Nach meinen Berechnungen muss der AN für diesen Aufwand rund 340 € netto (Minimum) berappen. In Relation zum (brutto) Urlaubsgeld von 700€ bleibt dann übrig...naja!

Lösung: Einen Kollegen, der in der Gewerkschaft ist, klagen lassen und ihn unterstützen. Ein kurzer Brief von jedem AN an die Geschäftsleitung erscheint mir auch noch wichtig, damit sich hier nichts in Luft auflöst (Verfallsfristen).

W
wölfchen

23.01.2008 um 13:07 Uhr

. . . es gibt schon so was ähnliches, wie "Sammelklagen". Habe ich selbst schon mit im Gerichtssaal gesessen. Da hatten 150 AN wegen der gleichen Sache geklagt. Daraufhin hat der zuständige Arbeitsrichter in einer Sache beispielhaft entschieden und dieses Urteil wurde dann analog auf alle anderen 149 Klagen angewendet. Aber diese Entscheidung hat der Richter getroffen. Das geht nach meinem Wissensstand nicht von der Klägerseite aus zu regeln. Wäre ja auch albern, wenn der Richter nun 150 mal das gleiche fragt, entscheidet und nur die Namen ausgewechselt werden. Man stelle sich den Verkündungstermin vor, wenn 150 mal das gleiche verlesen wird "gähn" . . .

DAH
Der alte Heini

23.01.2008 um 21:23 Uhr

Selbstverständlich kann der BR für seine Kollegen eine Sammelklage führen. Wichtig hierbei ist, dass der BR von jedem Einzelnen bevollmächtigt wurde. So geschehen in meinem schönen Städtchen vor nicht allzulanger Zeit. Hier hatte der BR für mehr als 70 Mitarbeitern die Sammelklage vertreten und auch recht bekommen.

D
dino3

23.01.2008 um 21:37 Uhr

@Der Alte Heini@wölfchen@Kölner@Catweazle@bernd@Immi@paula Vielen Dank für Eure Mühe! Die Meinung, dass der BR hier tätig werden müsste, ist auch mein Gedanke. Nur was soll ich tun, wenn der BRV/GBRV stille halten. Ich bin Stellvertreter des BRV/SBV und erwäge, auch wegen anderer Vorfälle, in Kürze meinen Rücktritt. Schade, aber dieses nichts tun belastet ungemein und man ist so machtlos!

Ihre Antwort