Erstellt am 24.11.2016 um 12:58 Uhr von outofmemory
Ihr hab t ein Beratungsrecht, mehr aber auch nicht.
ArbSchG § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.
(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.
Erstellt am 24.11.2016 um 13:07 Uhr von gironimo
>Hier haben weder Schulungen noch Einweisungen stattgefunden.<
Das ist unter Beachtung des § 97 Abs. 2 BetrVG mit Sicherheit ein guter Ansatzpunkt.
§ 87 Abs. 1 Nr 7 BetrVG bietet weitere Möglichkeiten
Erstellt am 24.11.2016 um 13:08 Uhr von moreno
.,,Auch wurden Unterlagen vorgelegt, die mit Unterschrift bestätigen sollen, dass die MA eingewiesen und informiert wurde und das stimmt einfach nicht. Hier haben weder Schulungen noch Einweisungen stattgefunden. Die MA hat die Unterschrift auch verweigert."
Na das wär aber schon Thema im Monatsgespräch!
Erstellt am 24.11.2016 um 14:19 Uhr von Catweazle
Die Antwort kann man dem Arbeitsvertrag entnehmen.
Erstellt am 03.06.2019 um 10:32 Uhr von Nataschaxx
Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin gegen ihren Willen dazu genötigt werden ist das ja total sinnfrei, weil man hinter diesem Job stehen muss und ihn nicht halbherzig erledigen darf. Deshalb verstehe ich nicht, warum der AG eine Person dazu nötigen möchte, vorallem wenn eine andere Person sich freiwillig bereitstellt eine Brandschutzhelfer Ausbildung zu machen. Weitere wichtige Informationen hab ich auf der folgenden Seite gefunden: https://arbeitsschutz-zentrum-petrich.de/seminare/brandschutzhelfer-ausbildung/.
Erstellt am 03.06.2019 um 11:13 Uhr von Pjöööng
Na Herr Petrich, laufen die Geschäfte nicht so wie gewünscht? Oder was ist der Grund dass Sie hier uralte Beiträge kapern um Werbung zu schalten?