In unserem Betrieb gibt es einen Brandschutzbeauftragten der auch intern ausgeschrieben war. Jetzt will der Arbeitgeber Brandschutzhelfer bestellen. Müssten die nicht auch ausgeschrieben werden und wenn dann ja - gibt es hier doch sicherlich die Mitbestimmung der AN Vertretung, oder kann er die Bschhelfer einfach ohne BR bestellen?