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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung / Stellenausschreibung Brandschutzhelfer

D
Daiko
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es einen Brandschutzbeauftragten der auch intern ausgeschrieben war. Jetzt will der Arbeitgeber Brandschutzhelfer bestellen. Müssten die nicht auch ausgeschrieben werden und wenn dann ja - gibt es hier doch sicherlich die Mitbestimmung der AN Vertretung, oder kann er die Bschhelfer einfach ohne BR bestellen?

2.85003

Community-Antworten (3)

I
ickederdicke

21.03.2014 um 15:58 Uhr

Brandschutzhelfersind wie Ersthelfer...Freiwillige vor...da wird nix ausgeschrieben, nur gefragt wer hätte denn Interesse dran.

G
gironimo

21.03.2014 um 16:50 Uhr

Das sehe ich auch so - Brandhelfer sind keine Arbeitsplätze.

Allerdings habt ihr natürlich einen Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG und könnt hinterfragen, was immer Euch interessiert. Hinsichtlich der Ausbildung (Seminare Lehrgänge usw.) ist der BR dann natürlich in der Mitbestimmung der §§ 97, 98 BetrVG.

Auch über den § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann man Einfluss auf den AG nehmen hinsichtlich der Frage, ob die vom AG geplanten Maßnahmen ausreichend sind, der BR eigene Vorstellungen hat usw.).

K
Kölner

21.03.2014 um 17:34 Uhr

@gironimo Nur am Rande: BrandSCHUTZhelfer. Brandhelfer hat man meist bei den Freiwilligen Feuerwehren. Diese Art der Feuerteufel verdingen sich dann als Arbeitsbeschaffer!

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