Erstellt am 21.03.2014 um 14:58 Uhr von ickederdicke
Brandschutzhelfersind wie Ersthelfer...Freiwillige vor...da wird nix ausgeschrieben, nur gefragt wer hätte denn Interesse dran.
Erstellt am 21.03.2014 um 15:50 Uhr von gironimo
Das sehe ich auch so - Brandhelfer sind keine Arbeitsplätze.
Allerdings habt ihr natürlich einen Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG und könnt hinterfragen, was immer Euch interessiert. Hinsichtlich der Ausbildung (Seminare Lehrgänge usw.) ist der BR dann natürlich in der Mitbestimmung der §§ 97, 98 BetrVG.
Auch über den § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann man Einfluss auf den AG nehmen hinsichtlich der Frage, ob die vom AG geplanten Maßnahmen ausreichend sind, der BR eigene Vorstellungen hat usw.).
Erstellt am 21.03.2014 um 16:34 Uhr von Kölner
@gironimo
Nur am Rande: BrandSCHUTZhelfer.
Brandhelfer hat man meist bei den Freiwilligen Feuerwehren. Diese Art der Feuerteufel verdingen sich dann als Arbeitsbeschaffer!