Erstellt am 16.10.2014 um 10:02 Uhr von Nubbel
anders herum, der chef soll euch zeigen wo steht, dass er die kollegen zwingen kann
Erstellt am 16.10.2014 um 11:10 Uhr von paula
aber der Chef ist eine arme Sau wenn er niemanden findet ;)
Erstellt am 16.10.2014 um 13:18 Uhr von gironimo
.... er kann ja Anreize bieten.
Erstellt am 16.10.2014 um 14:52 Uhr von Hoppel
@ Kuechenschelle
Gucken wir doch mal was im ArbSchG geschrieben steht ...
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. [...]
(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. [...]
Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. [...]
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. [...]
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
[...]
2) Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. [...]
Mein Résümé ist, dass der AG jeden geeigneten AN als Brandschutzhelfer benennen kann und dass ein AN im Rahmen seiner nebenvertraglichen Treuepflicht diese Aufgabe grundsätzlich übernehmen muss.
Schöner wäre es natürlich, auf Freiwilligkeit zu setzen!
Erstellt am 16.10.2014 um 15:13 Uhr von Nubbel
....nach ihren möglichkeiten.....
wer will kann das allein beurteilen? die beschäftigten selber
Erstellt am 16.10.2014 um 15:48 Uhr von Kulum
Ach du sch... wovor wollt ihr den Ärmsten genau schützen? Vor einer 15 minütigen Schulung während der Arbeitszeit? Davor, das er lernt, wie man einen Feuerlöscher richtig rum hält und bedient? Oder eher davor, dass der Gute mal das Wort Meldekette erklärt bekommt?
Was genau befürchtet er denn, muss er nach seiner Benennung tun???
Und Hoppel liegt richtig. Grundlos wird er sich, aufgrund der nebenvertraglichen Treupflicht, aus der Nummer nicht rauswinden können! Es gibt auch keinen Grund dafür, da ist im Grunde nichts wozu man anschließend gezwungen wird. Schöner ist es Freiwillige zu finden, die dann auch tatsächlich mal nach links und rechts nach potentiellen Brandgefährdungen gucken. Angewiesen darauf ist der AG aber nicht. Der hat seine Pflicht zur Benennung von Ersthelfern und Brandschutzhelfern in jedem Fall, auch wenn sich niemand findet der es "freiwillig" macht.
Erstellt am 16.10.2014 um 16:32 Uhr von Nubbel
siehst du kulum, vor allem muss man diesen kollegen vor menschen wie du einer bist schützen.
was bildest du dir eigentlich ein, über die beweggründe ( die du nicht einmal kennst) zu urteilen?
solche schwachmaten wie dich braucht die br welt
Erstellt am 16.10.2014 um 17:32 Uhr von Dezibel
Nanana ... so niedrig sollte man nicht schlagen.
Kulum hat recht.
Erstellt am 16.10.2014 um 18:27 Uhr von Nubbel
ne ist klar. da wird mal eben mit der treue und den nebenpflichten gewunken und schon erstarren alle in ehrfurcht
http://www.koch-boikat.de/tl_files/PDF%20Dateien/4Vorlesung_NDH.pdf
oder hier
http://www.meub.de/Inhalte/arbeitsrecht/indiv_ar/ar_indiv_pdf/08_rechte_pfl/Rechte&Pfl.ueb.pdf
so viel dazu. ich gehe immer davon aus, das ein kollege gute gründe hat, wenn er mit so einem anliegen zu mir kommt.
Erstellt am 16.10.2014 um 18:50 Uhr von Schnapphaken
Mit Brandschutzhelfern hat @Nubbel wohl schlechte Erfahrungen gemacht.
Man sollte einem Feuer auch besser fernbleiben, ganz besonders beim Karneval.
Davon abgesehen vermag ich auch nicht zu erkennen, was @Kulum hier jetzt so Schlimmes gesagt (geschrieben) haben soll, das man gleich aus der Haut fährt.
Erstellt am 16.10.2014 um 19:11 Uhr von Nubbel
Erstellt am 16.10.2014 um 20:28 Uhr von Dezibel
Aber um Deine Ausfälle (vielleicht) verstehen zu können, sollte man schon wissen, wieso. Ansonsten ist es nur ein Schlag unter die Gürtellinie, durch nichts gerechtfertigt.