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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Brandschutzhelfer - freiwillige Tätigkeit?

K
Kuechenschelle
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, kennt ihr einen Paragraphen aus dem hervorgeht das die Tätigkeit als Brandschutzhelfer freiwillig ist? Bei uns wird gerade ein Kollege "genötigt" dieses Amt auszuführen. Der BR ist - wie fast immer - vorab nicht informiert worden. Danke für die HIlfe!

Euch allen vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!

6.887012

Community-Antworten (12)

N
Nubbel

16.10.2014 um 12:02 Uhr

anders herum, der chef soll euch zeigen wo steht, dass er die kollegen zwingen kann

P
paula

16.10.2014 um 13:10 Uhr

aber der Chef ist eine arme Sau wenn er niemanden findet ;)

G
gironimo

16.10.2014 um 15:18 Uhr

.... er kann ja Anreize bieten.

H
Hoppel

16.10.2014 um 16:52 Uhr

@ Kuechenschelle

Gucken wir doch mal was im ArbSchG geschrieben steht ...

§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. [...]

(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. [...] Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. [...]

§ 15 Pflichten der Beschäftigten (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. [...]

§ 16 Besondere Unterstützungspflichten [...] 2) Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. [...]

Mein Résümé ist, dass der AG jeden geeigneten AN als Brandschutzhelfer benennen kann und dass ein AN im Rahmen seiner nebenvertraglichen Treuepflicht diese Aufgabe grundsätzlich übernehmen muss.

Schöner wäre es natürlich, auf Freiwilligkeit zu setzen!

N
Nubbel

16.10.2014 um 17:13 Uhr

....nach ihren möglichkeiten.....

wer will kann das allein beurteilen? die beschäftigten selber

K
Kulum

16.10.2014 um 17:48 Uhr

Ach du sch... wovor wollt ihr den Ärmsten genau schützen? Vor einer 15 minütigen Schulung während der Arbeitszeit? Davor, das er lernt, wie man einen Feuerlöscher richtig rum hält und bedient? Oder eher davor, dass der Gute mal das Wort Meldekette erklärt bekommt?

Was genau befürchtet er denn, muss er nach seiner Benennung tun???

Und Hoppel liegt richtig. Grundlos wird er sich, aufgrund der nebenvertraglichen Treupflicht, aus der Nummer nicht rauswinden können! Es gibt auch keinen Grund dafür, da ist im Grunde nichts wozu man anschließend gezwungen wird. Schöner ist es Freiwillige zu finden, die dann auch tatsächlich mal nach links und rechts nach potentiellen Brandgefährdungen gucken. Angewiesen darauf ist der AG aber nicht. Der hat seine Pflicht zur Benennung von Ersthelfern und Brandschutzhelfern in jedem Fall, auch wenn sich niemand findet der es "freiwillig" macht.

N
Nubbel

16.10.2014 um 18:32 Uhr

siehst du kulum, vor allem muss man diesen kollegen vor menschen wie du einer bist schützen. was bildest du dir eigentlich ein, über die beweggründe ( die du nicht einmal kennst) zu urteilen?

solche schwachmaten wie dich braucht die br welt

D
Dezibel

16.10.2014 um 19:32 Uhr

Nanana ... so niedrig sollte man nicht schlagen. Kulum hat recht.

N
Nubbel

16.10.2014 um 20:27 Uhr

ne ist klar. da wird mal eben mit der treue und den nebenpflichten gewunken und schon erstarren alle in ehrfurcht

http://www.koch-boikat.de/tl_files/PDF%20Dateien/4Vorlesung_NDH.pdf

oder hier

http://www.meub.de/Inhalte/arbeitsrecht/indiv_ar/ar_indiv_pdf/08_rechte_pfl/Rechte&Pfl.ueb.pdf

so viel dazu. ich gehe immer davon aus, das ein kollege gute gründe hat, wenn er mit so einem anliegen zu mir kommt.

S
Schnapphaken

16.10.2014 um 20:50 Uhr

Mit Brandschutzhelfern hat @Nubbel wohl schlechte Erfahrungen gemacht. Man sollte einem Feuer auch besser fernbleiben, ganz besonders beim Karneval.

Davon abgesehen vermag ich auch nicht zu erkennen, was @Kulum hier jetzt so Schlimmes gesagt (geschrieben) haben soll, das man gleich aus der Haut fährt.

N
Nubbel

16.10.2014 um 21:11 Uhr

das musst du auch nicht

D
Dezibel

16.10.2014 um 22:28 Uhr

Aber um Deine Ausfälle (vielleicht) verstehen zu können, sollte man schon wissen, wieso. Ansonsten ist es nur ein Schlag unter die Gürtellinie, durch nichts gerechtfertigt.

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